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	<title>Versteckte Anzeige Archive - Evangelische Akademie Tutzing</title>
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		<title>Poetry-Slam-Texte aus &#8222;Your Voice!&#8220;</title>
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		<dc:creator><![CDATA[eat_grass]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Mar 2021 17:35:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Versteckte Anzeige]]></category>
		<category><![CDATA[Anna Wohlmann]]></category>
		<category><![CDATA[Emma Herzner]]></category>
		<category><![CDATA[Februar 2021]]></category>
		<category><![CDATA[Isabelle Schmidgall]]></category>
		<category><![CDATA[Junge Menschen]]></category>
		<category><![CDATA[Junges Forum]]></category>
		<category><![CDATA[Kunst]]></category>
		<category><![CDATA[Metis]]></category>
		<category><![CDATA[online]]></category>
		<category><![CDATA[Poetry Slam]]></category>
		<category><![CDATA[Tagung]]></category>
		<category><![CDATA[Texte]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Your Voice! Be creative und meet online again]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ausgewählte Poetry-Slam-Texte, die während der Online-Veranstaltung "Your Voice! Be creative und meet online again" am 28. Februar 2021 entstanden sind.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.eatutzing.de/poetry-slam-texte-aus-your-voice/">Poetry-Slam-Texte aus &#8222;Your Voice!&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.eatutzing.de">Evangelische Akademie Tutzing</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Mit Lernplan in den Burnout</strong></p>
<p>von <em><strong>Isabelle Schmidgall</strong></em></p>

<p>Die Woche beginnt: Apfel, Apfel, Apfel; nein heute ist ja Mittwoch: also Banane! Sonst stimmen die Nährstoffe nicht, von den Mineralstoffen mal ganz zu schweigen.<br />
Weiter geht es mit Apfel, Apfel, Apfel; nein es ist ja Samstag! Also Birne, sonst stimmen die Nährstoffe ja nicht, von den Mineralstoffen mal ganz zu schweigen.</p>
<p>Der Plan für heute: Lernplan schreiben, danach Fitness, Tennis und noch Marlies‘ Insta liken.</p>
<p>Nächster Tag: den Lernplan geschafft? Knapp, aber ja. Dazu noch Kochen, Saugen, Waschen und dazu noch auf der Demo: Rettet die Pflanzenbabys schreien</p>
<p>Nächster Tag: Was war heute Apfel oder Banane? Oder sogar die Birne? Die Nährstoffe! Und erst die Mineralstoffe!<br />
Sind die Pflanzenbabys nun schon gerettet?<br />
Ist der Lernplan noch im Zeitplan?<br />
Wer hat hier den Plan und viel wichtiger: Wer hat hier den Plan für mein Leben?</p>
<p>Am Ende bleibt dann nur noch Apfel, Apfel, Banane, Apfel, Apfel, Birne, denn die Nähr- und Mineralstoffe müssen ja stimmen.</p>

<hr />
<p><strong>Poetry-Slam-Text </strong></p>
<p><em><strong>von Metis</strong></em></p>
<p>Auf Instagram fand ich einen Comic, der mir riet, mir jedes Mal, wenn ich Schwierigkeiten hatte, mich selbst im Spiegel zu betrachten, eine Pflanze zu kaufen.</p>
<p>Mit starrem Blick sitze ich also nun da, umgeben von meinen Pflanzenbabys, vor meinem Kalender und dem Schlachtfeld von Post-Ist, die sich über die letzten Tage auf meinem Schreibtisch gesammelt haben, und versuche, einen Zeitpunkt zu finden, wo sich das Gießen von Pflanzen in meine hochkomplizierte Maschinerie von Terminen einfügen lassen kann.</p>
<p>Da war einmal mein Lernplan, den ich beachten muss; der Zeitplan für meine Hobbies, der für meine Verpflichtungen und der, im Moment ein wenig mickrig erscheinende, für das Aufrechterhalten von sozialen Kontakten.</p>
<p>Streng genommen habe ich eigentlich gar keine Zeit mich hier hinzusetzen und darüber nachzudenken, wo das Pflanzengießen Platz finden könnte. Denn dort, diese tickende Uhr auf meinem Schrank, erinnert mich stetig daran, dass meine 30 Minuten Freizeit bald aufgebraucht sind. Langsam frage ich mich, ob das hier nicht ein Fehler war.</p>
<p>Aber ich habe ja jetzt schon angefangen und die Pflanzen konnte ich ja nun schlecht zurückgeben. Was würde man nur von mir denken, würde ich mit 6 Töpfen vor dem Gartencenter stehen. So nebenbei- Kann man Pflanzen überhaupt zurückgeben? Wie war das noch mit dem Rückgaberecht? Irgendwo hier sollte doch noch mein BGB liegen&#8230;</p>
<p>(Pause)</p>

<p>Ich bemerke erst gar nicht, wie ich anfange zu weinen. Als mir schwarz vor Augen wird und sich die Welt langsam um mich herum auflöst, versuchen die ratternden Schrauben und Scharniere in meinem Kopf immer noch eine Lösung für das Problem mit den Pflanzen zu finden.</p>
<p>„Sie haben ein Burnout, Frau K.“, sagte die Psychologin, die mir gegenüber saß.</p>
<p>Das Büro war in einem strahlenden Gelb gestrichen und an der Wand hing ein Stillleben, welches mir in unangenehm grellen Farben, einen Apfel und eine Banane präsentierte, die sich in sehnsuchtsvollen Zügen aneinanderschmiegten. Wie wohl Freud und seine Kollegen dieses Bild interpretiert hätten? Ob sich die Frau vor mir, schonmal Gedanken gemacht hat, warum sie ausgerechnet dieses Bild gewählt hat? Und dann: Früchte- die Assoziation zuckte durch mich, ein Konglomerat von grausam-wortlosen Sätzen.</p>
<p>(Pause)</p>
<p>Während also der Mensch, der mit mir einen Raum teilte, auf eine Antwort oder zumindest irgendeine Reaktion von mir wartete, konnte ich nur an meine Pflanzen denken, die jetzt bestimmt auf meinem Schrank hilflos vor sich hin verdorrten, weil ich nicht hart genug arbeitete, um diesen Ausgang zu verhindern.</p>

<hr />

<p><strong>Eine von vielen Geschichten</strong></p>
<p><em><strong>von Anna Wohlmann</strong></em></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Uni ist zu!</p>
<p>Der Professor für politische Soziologie bietet Skype Meetings an,<br />
er hat sich extra Kopfhörer gekauft.</p>
<p>Ich starre auf ein leeres Blatt,<br />
vor mir stapeln sich Bücher &#8211;<br />
das muss reichen, denn die Bibliothek ist zu.</p>
<p>Ich frage mich, warum die globale Pandemie ausgerechnet mit meiner Bachelorarbeit zusammenfallen musste.<br />
Nicht, dass es besser wäre, wenn sie mit irgendwas anderem zusammengefallen wäre.</p>
<p>Jetzt nur nicht durchdrehen!</p>
<p>Ich backe Apfelkuchen und Bananenbrot, dann geht das Mehl aus.<br />
Es gibt auch kein Mehl mehr im Supermarkt.<br />
Eine Bäckerei verkauft überteuertes Mehl in Plastiktüten.<br />
Ich backe nicht mehr.</p>
<p>Ich könnte jetzt anfangen zu gärtnern,<br />
ich versaue den ganzen Balkon mit Erde und Teile die Aloe Vera Pflanzenbabys auf Töpfe auf,<br />
jetzt habe ich 5 Aloe Veras.</p>
<p>Die Blumenläden sind zu!</p>
<p>Ich gehe spazieren,<br />
mit einer weiteren Person und 1,5 Meter Abstand,<br />
die anderen gehen auch spazieren.<br />
ALLE gehen spazieren!</p>
<p>Der Neckarweg ist voller als der Rewe.<br />
Ich bekomme Heuschnupfen und denke ich hätte mich angesteckt,<br />
ich gehe nicht mehr spazieren.</p>
<p>Ich schreibe mir einen Lernplan, die Deadline kommt.<br />
Ich lese 1000 Texte für Tausend Wörter.<br />
Am liebsten würde ich backen oder gärtnern<br />
oder spazieren gehen &#8211; Burnout.</p>
<p>Dann kommt die Angst,<br />
ich schreibe schneller,<br />
dann kommt die Deadline und ich schicke einen Brief an meine Uni &#8211;<br />
ich wohne neben der Uni.<br />
Aber die Uni ist zu.</p>
<p>Bachelor erfolgreich bestanden<br />
sagt mir einen Brief.<br />
Ich feiere &#8211; alleine, zuhause.<br />
Denn die Bars sind auch zu.</p>

<hr />

<p><strong>Über verlorenes Zeitgefühl, das Wachsen der Pflanzen und zu klein werdende Schlafanzüge</strong></p>
<p><em><strong>von Emma Herzner</strong></em></p>

<p>Es ist Dienstag</p>
<p>Der Wecker klingelt es ist acht Uhr</p>
<p>Ich schlage zuerst den Rechner und dann die Augen auf</p>

<p>Mein Gehirn fängt zu denken an</p>

<p>Lernplan</p>
<p>Pflanzenbabys</p>
<p>Frühstück</p>

<p>Am besten mit Apfel und Banane</p>

<p>Ich schaffe es die Decke zurück zu schlagen</p>

<p>Kurz überlege ich auch zu überlegen, ob ich meinen Schlafanzug ausziehen soll,</p>
<p>ich lasse es sein</p>

<p>Ich schaffe es aufzustehen, um in die Küche zu gehen,</p>
<p>und im Vorbeigehen noch die Zeitung aus dem Briefkasten zu nehmen</p>

<p>Es ist doch Mittwoch</p>

<p>Ich sehe auf die Uhr</p>
<p>In 5 Minuten geht es los</p>

<p>Ich lege mich zurück ins Bett</p>
<p>Beiße in meinen Apfel</p>

<p>Gleich beginnt der Unterricht</p>

<p>Ich schließe die Augen</p>
<p>Ziehe mir die Decke bis zum Kinn</p>

<p>Ich denke an meine Pflanzenbabys</p>
<p>Vielleicht schaffe ich es heute ja sie zu gießen.</p>

<p>Ich denke daran, ob es möglich wäre das ich ein Burnout habe</p>
<p>Aber dann entscheide ich mich darüber nicht weiter nachzudenken</p>

<p>Es ist Donnerstag</p>
<p>der Wecker klingelt</p>
<p>Ich mache ihn aus</p>

<p>Lernplan</p>
<p>Pflanzenbabys</p>
<p>Frühstück</p>

<p>Meine Pflanzen sind inzwischen, ohne sie zu gießen gewachsen</p>
<p>wahrscheinlich von den 0,5 bis 2 Litern Flüssigkeit die mein Körper nachts ausstößt</p>
<p>Mein Schlafanzug ist mir zu klein</p>

<p>Zum Frühstück gibt es Banane</p>
<p>Und die Zeitung hole ich schon nicht mehr herein</p>

<p>Die Nachrichten langweilen mich</p>

<p>Ich lege mich zurück ins Bett</p>
<p>Ich schließe die Augen</p>

<p>Ich denke an meinen Lernplan doch lasse es dann gleich wieder sein</p>

<p>Freitag morgen</p>
<p>Jedenfalls glaube ich, dass es Freitag ist</p>
<p>Inzwischen habe ich jegliches Zeitgefühl verloren</p>

<p>Ich trage nur noch den Schlafanzug</p>

<p>In einer Umfrage habe ich gelesen, dass der Trend weite Klamotten zu tragen zugenommen hat</p>

<p>verständlich</p>

<p>Ich beginne mich zu fragen, ob es wohl jemals wieder anders sein wird</p>
<p>das Fragen strengt mich an</p>

<p>Ich lasse die Frage so stehen</p>
<p>Schlage die Augen zu</p>
<p>und den Rechner auf</p>

<p>Stille</p>
<p>Es ist doch Samstag</p>

<hr />

<p><strong>Mein Corona-Zimmer</strong></p>
<p><strong><em>von Miriam Braun</em></strong></p>
<p>Ich sitze auf meinem Bett und starre die Wand an.<br />
Starre die Wand an und die Wand starrt zurück.<br />
Meine 4 Wände sind mein Zuhause;<br />
mein Entspannungs-, mein Rückzugsort.<br />
Doch gerade sind meine 4 Wände mehr ein Gefängnis.<br />
Meine Blase aus Lustlosigkeit und Depression.<br />
Mein Rückzugsort ist nun der Traum,<br />
weil ich nur noch, wenn ich schlafe, aus diesem Zimmer entfliehen kann.<br />
Aber eigentlich gehe ich auch nicht gerne schlafen,<br />
denn dann vergeht die Zeit noch viel schneller bis zum nächsten Tag.<br />
Ein weiterer Tag, der genauso trist ist, wie jeder andere zurzeit.<br />
und ich sitze da und mein Gefühl pendelt zwischen Langeweile und Burnout.<br />
Meine Mails und die Arbeitsaufträge der Lehrkräfte häufen sich<br />
und ich müsste doch noch so viel machen, so viel machen und so viel lernen.<br />
Und doch sitze ich nur da und starre die Wand<br />
und habe Langeweile und keine Ahnung was ich machen soll<br />
und das was ich machen sollte, möchte ich nicht.<br />
Mein Pflanzenbaby auf meinem Nachttisch<br />
stirbt langsam vor sich hin &#8211; genauso wie ich.<br />
Nur, dass ein kleiner Avocado-Baum vermutlich dabei mehr arbeitet als ich; photosynthese und so.<br />
Ich sitze auf meinem Bett und esse einen Apfel und ne Banane.<br />
Ich muss mich ja immerhin noch gesund ernähren in der Zeit.<br />
Hauptsache ich hab seit einer Woche kein richtiges Sonnenlicht gesehen<br />
und mich nicht mehr bewegt als um aufs Klo zu gehen und mir essen zu holen.<br />
Ich sitze auf dem Bett und schaue die wand an.<br />
Der Lernplan, den ich mir vor zwei Wochen mal gemacht habe<br />
mit der Hoffnung vielleicht mal irgendwas auf die Reihe zu bekommen,<br />
liegt immer noch auf dem Schreibtisch.<br />
Struktur – meinten die Lehrkräfte – wir bräuchten Struktur und Disziplin.<br />
&#8211; nur hab ich leider keines davon.<br />
Immerhin gieße ich kurz meine Pflanze, streichel ihre Blätter und bin dankbar,<br />
dass ich noch nicht das einzige Lebewesen neben den Spinnen in meinem Zimmer bin.<br />
In meinem Zimmer, meinen vier Wänden, meinem Gefängnis.</p>

<hr />

<p><strong>Alle Texte sind während der Online-Veranstaltung &#8222;<span lang="EN-GB">Your Voice! Be creative und meet online again&#8220; am 28. </span>Februar 2021 entstanden.<br />
<a href="https://www.eatutzing.de/slammen-gegen-die-pandemie/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Im Bericht über die Tagung lesen Sie mehr</a>.</strong></p>



<p>Der Beitrag <a href="https://www.eatutzing.de/poetry-slam-texte-aus-your-voice/">Poetry-Slam-Texte aus &#8222;Your Voice!&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.eatutzing.de">Evangelische Akademie Tutzing</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Tutzinger Thesen – in der Übersicht</title>
		<link>https://www.eatutzing.de/tutzinger-thesen-in-der-uebersicht/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[eat_grass]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Dec 2019 12:27:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Versteckte Anzeige]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen]]></category>
		<category><![CDATA[Tagungsberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Tutzinger Thesen]]></category>
		<category><![CDATA[Übersicht]]></category>
		<category><![CDATA[Veröffentlichungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit 2016 erscheint unser Online-Storytelling-Format „Tutzinger Thesen“ zu ausgewählten Tagungen. Hier finden Sie eine Übersicht aller bisherigen Publikationen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.eatutzing.de/tutzinger-thesen-in-der-uebersicht/">Tutzinger Thesen – in der Übersicht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.eatutzing.de">Evangelische Akademie Tutzing</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Seit 2016 erscheint unser Online-Storytelling-Format „Tutzinger Thesen“ zu ausgewählten Tagungen. Hier finden Sie eine Übersicht aller bisherigen Publikationen.</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><a href="https://www.eatutzing.de/tutzinger_thesen/kulturerbe-schuetzen/">Kunst in Zeiten des Krieges – Fakten zum Weltkulturerbe</a> April 2016</p>
<p><a href="https://www.eatutzing.de/tutzinger_thesen/kunst-gegen-den-krieg-2/">Kunst in Zeiten des Krieges – KünstlerInnen</a> April 2016</p>
<p><a href="https://www.eatutzing.de/tutzinger_thesen/unesco-kulturerbe-schuetzen-die-interviews-2/">Kunst in Zeiten des Krieges – Kulturerbe – Interviews</a> April 2016</p>
<p><a href="https://www.eatutzing.de/tutzinger_thesen/reformation-kultur-religion-gesellschaft/">Reformation, Kultur, Religion, Gesellschaft</a> Juli 2016</p>
<p><a href="https://www.eatutzing.de/tutzinger_thesen/religion-kultur-gesellschaft-die-interviews/">Reformation, Kultur, Gesellschaft, Religion: Interviews</a> September 2016</p>
<p><a href="https://www.eatutzing.de/tutzinger_thesen/gewalt-entgrenzungen-und-einhegungen/">Gewalt – Entgrenzungen und Einhegungen</a> November 2016</p>
<p><a href="https://www.eatutzing.de/tutzinger_thesen/oekodorf-weltflucht-oder-zukunftslabor/">Ökodorf: Weltflucht oder Zukunftslabor?</a> März 2017</p>
<p><a href="https://www.eatutzing.de/tutzinger_thesen/6236-2/">Ökodörfer und ökologische Wohnprojekte in Deutschland</a> Mai 2017</p>
<p><a href="https://www.eatutzing.de/tutzinger_thesen/widerstand-die-kunst-der-revolte-2/">Widerstand – die Kunst der Revolte</a> Juni 2017</p>
<p><a href="https://www.eatutzing.de/tutzinger_thesen/widerstand-experten-im-interview-2/">Widerstand: Experten im Interview</a> Juli 2017</p>
<p><a href="https://www.eatutzing.de/tutzinger_thesen/kanzelrede-der-evangelischen-akademie-tutzing/">Kanzelrede der Evangelischen Akademie Tutzing – 20 Jahre Predigten von Laien in der Münchner Erlöserkirche</a> Oktober 2017</p>
<p><a href="https://www.eatutzing.de/tutzinger_thesen/70-jahre-evangelische-akademie-tutzing/">70 Jahre Evangelische Akademie Tutzing</a> Oktober 2017</p>
<p><a href="https://www.eatutzing.de/tutzinger_thesen/helden-unserer-zeit-eine-suche-in-osteuropa-2/">Helden unserer Zeit – Eine Suche in Osteuropa</a> November 2017</p>
<p><a href="https://www.eatutzing.de/tutzinger_thesen/heldinnen-und-helden-experten-im-interview-2/">Heldinnen und Helden unserer Zeit – Experten im Interview</a> Dezember 2017</p>
<p><a href="https://www.eatutzing.de/tutzinger_thesen/maidan-an-unfinished-revolution/">Maidan – An Unfinished Revolution</a> Oktober 2018</p>
<p><a href="https://www.eatutzing.de/tutzinger_thesen/5-jahre-maidan-was-bleibt-von-der-revolution/">Fünf Jahre Maidan: Was bleibt von der Revolution?</a> November 2018</p>
<p><a href="https://www.eatutzing.de/tutzinger_thesen/70-jahre-grundgesetz/">70 Jahre Grundgesetz</a> Dezember 2019</p>

<p>Der Beitrag <a href="https://www.eatutzing.de/tutzinger-thesen-in-der-uebersicht/">Tutzinger Thesen – in der Übersicht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.eatutzing.de">Evangelische Akademie Tutzing</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>70 Jahre Grundgesetz – Was ist unsere Verfassung wert?</title>
		<link>https://www.eatutzing.de/70-jahre-grundgesetz-was-ist-unsere-verfassung-wert/</link>
					<comments>https://www.eatutzing.de/70-jahre-grundgesetz-was-ist-unsere-verfassung-wert/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[eat_grass]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Jul 2019 10:58:31 +0000</pubDate>
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		<guid isPermaLink="false">https://www.eatutzing.de/70-jahre-grundgesetz-was-ist-unsere-verfassung-wert/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ausführlicher Bericht zur Sommertagung des Politischen Clubs der Evangelischen Akademie Tutzing vom 21. bis 23. Juni 2019</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.eatutzing.de/70-jahre-grundgesetz-was-ist-unsere-verfassung-wert/">70 Jahre Grundgesetz – Was ist unsere Verfassung wert?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.eatutzing.de">Evangelische Akademie Tutzing</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ausführlicher Bericht zur Sommertagung des Politischen Clubs der Evangelischen Akademie Tutzing vom 21. bis 23. Juni 2019</strong></p>
<p>„Wie die Bundesrepublik wird in diesem Jahr auch deren konstitutionelles Fundament, das Grundgesetz, 70 Jahre alt. Seit fast 30 Jahren ist es auch die gemeinsame Verfassung des wiedervereinigten Deutschlands. So sehr das Grundgesetz als vorläufig gedacht war, so sehr ist es inzwischen längst zum Rückgrat eines ziemlich lebendigen und stabilen Staatskörpers geworden.</p>
<p>In seiner Begrüßung zur Tagung bezeichnet Dr. Wolfgang Thierse, Leiter des Politischen Clubs und früherer Bundestagspräsident, das deutsche Grundgesetz als „Rückgrat eines stabilen und lebendigen Staatskörpers“. In Anspielung auf den nahenden 30. Jahrestag des Berliner Mauerfalls und die Wiedervereinigung im Jahr 1990 fügt er hinzu, dass es auch das Grundgesetz der BRD ein Faktor für DDR-Bürger gewesen sei, zur BRD gehören zu wollen.</p>
<p>Das Grundgesetz entstand in Anknüpfung an die Weimarer Verfassung – jedoch es lernte zugleich aus der Geschichte. Thierse betont, dass das Grundgesetz als ein Provisorium gedacht war, als ein „antitotalitärer Entwurf“.</p>
<p>Heute gilt das Deutsche Grundgesetz nach wie vor – wenngleich es in seiner 70-jährigen Geschichte mittlerweile das Doppelte an Umfang erreicht hat. Insgesamt 63 Änderungen zählt es heute. Auch um diese soll es während dieser Tagung gehen, sowie um die Änderungen, die es noch geben wird oder die, die als nötig erachtet werden. Dazu später mehr.</p>
<p><strong>Die Zeit der Entstehung</strong></p>
<p>In seiner Lesung „1949. Demokratie ohne Demokraten?“ holt der Autor Christian Bommarius seine Leser und Zuhörer zurück in die Zeit der Entstehung des Deutschen Grundgesetzes und macht sie anhand von Momentaufnahmen und Episoden deutlich. Bommarius ist Autor des Buches „1949. Das lange deutsche Jahr“, 2018 im Droemer Verlag erschienen. Er zeichnet in seinem Vortrag in Tutzing ein überwiegend düsteres Bild des Nachkriegsdeutschlands. Bommarius berichtet von Thomas Manns Rückkehr nach Deutschland. Anlass seines ersten Deutschlandbesuchs seit seiner Emigration im Jahr 1933 ist die Verleihung des Goethepreises der Stadt Frankfurt am Main am 25. Juli 1949 an den Literaturnobelpreisträger. Mann selbst hatte offenbar keine Lust auf den Besuch, er hatte Morddrohungen erhalten und in seinem Tagebuch schrieb er, er „ziehe in den Krieg“. Manns Besuch sowie die Preisverleihung an ihn sind in der Öffentlichkeit umstritten. Bommarius spielt auf die Debatte an, die als „Große Kontroverse“ bekannt wurde und von dem Autoren Frank Thiess in der Münchener Zeitung vom 18. August 1945 beschrieben wurde. Dabei geht es um die Haltung der deutschen Literaturschaffenden gegenüber dem NS-Regime: Wie moralisch waren die vielfachen Fluchten ins Ausland („äußere Emigration“) gegenüber dem inneren Standhalten gegenüber den Nazis, also der „inneren Emigration“? Gemäß seinen Aufzeichnungen rechnete Mann 1949 mit einer Renazifizierung der Deutschen. In einem Lagebericht schreibt der amerikanische Journalist Russel Jones zu dieser Zeit Ähnliches, so unterstützen die USA das Nachkriegsdeutschland nicht etwa aus „Nächstenliebe“, sondern aus der Hoffnung heraus, Deutschland als Bollwerk gegen den Bolschewismus zu etablieren.</p>
<p>Zur Stimmungslage in Deutschland 1949 zitiert Bommarius aus einer damaligen Umfrage. Demnach 60 Prozent lehnten den Staat ab; 53 Prozent der Deutschen waren Antisemiten und 64 Prozent dafür, dass Homosexualität für immer verboten bleiben solle. Auf Nachfrage sagt Bommarius, die Wahl demokratischer Parteien (CDU, SPD, FDP) sei dadurch begründet gewesen, dass sich die damaligen Parteien sehr nationalistisch verhielten. Zitat: „Adenauer war teilweise schlimmer als Gauland.“</p>
<p>Wolfgang Thierse bringt den Beitrag von Bommarius mit diesem Schlusssatz auf den Punkt: „Das eigentliche Wunder <em>(im Nachkriegsdeutschland, Anm. d. Red.) </em>war nicht das Wunder von Bern, sondern das Wunder des Grundgesetzes.“</p>
<p><strong>Die Frage nach der Rolle und Haltung der Evangelischen Kirche</strong></p>
<p>Der Theologe und Ethiker Prof. Dr. Hans-Richard Reuter blickt in seinem Vortrag „Der deutsche Protestantismus und die Demokratie des Grundgesetzes“ auf das ambivalente Verhältnis der Evangelischen Kirche in Deutschland zu Demokratie und Grundgesetz zurück. Insbesondere in den Nachkriegsjahren habe es eine weit verbreitete Demokratieskepsis der Evangelischen Kirche gegeben. Dieses Verhältnis hat sich in den vergangenen 70 Jahren stark gewandelt: Heute tritt die Evangelische Kirche sehr stark für die Demokratie ein.</p>
<p>In seinem Abriss über diese Geschichte erinnert Reuter daran, dass viele deutsche Präsidenten Protestanten waren oder sind – selbstverständlich sei das aber nicht gewesen. Das Luthertum habe sich lange mit der Demokratie schwergetan. Gründe dafür lagen im „Übergang zum landesherrlichen Kirchenregiment zu einer besonders engen Bindung der evangelischen Kirchen an die Obrigkeit.“ Auch die Französische Revolution habe mit ihren Ideen von Atheismus und den gewaltsamen Folgen der Revolution dafür gesorgt, dass Demokratie unter Protestanten als inakzeptabel galt.</p>
<p>Reuter beschreibt in der Entwicklung bis heute drei Phasen: Demokratieskepsis, Demokratiebefreundung und Demokratieförderung.</p>
<p>In Phase eins, der Demokratieskepsis, galten beide großen Kirchen in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg als Demokratiegarant. Beide lehnten Totalitarismus ab. Während der Zeit des Dritten Reiches hatte sich die Bekennende Kirche gegründet, sie verfolgte jedoch andere Ziele, etwa gegen die Gleichschaltung der Kirche in der Diktatur. Karl Barth, der Mentor der Bekennenden Kirche, empfand Demokratie nicht als Bedrohung. Barth erkannte die weltliche Demokratie mit der Idee der Volkssouveränität und der weltanschaulichen Neutralität des Staates an. Er sympathisierte mit der direkten Demokratie.</p>
<p>Das Luthertum hingegen sah Demokratie als Teil des Verfalls an, die mit Aufklärung und Französischer Revolution begonnen hatte. Otto Dibelius, von 1949-1961 Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland, hegte große Zweifel gegenüber der Demokratie.</p>
<p>Insgesamt war die EKD nach dem Zweiten Weltkrieg noch schwach. Ihre Organisationsstruktur war während der NS-Zeit zerstört worden. Ihre Ziele waren denen der katholischen Kirche ähnlich. Drei Forderungen stellten die Kirchen: 1. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, 2. die verfassungsrechtliche Stellung der Kirchen in der neuen Demokratie und 3. das elterliche Erziehungsrecht und die Schulpolitik. Zum letztgenannten Punkt: Die evangelische Kirche verstand den alleinigen Auftrag zur Erziehung vonseiten des Staates als „Ausdruck einer totalitären Staatsauffassung“.</p>
<p>„Der Säkularität des liberalen Rechtsstaats und der pluralistischen Demokratie standen die damaligen Kirchenvertreter verständnislos gegenüber“, so Reuter.</p>
<p>In Phase zwei, der Phase der Demokratiebefreundung, spielte die Normalität des Alltags in der neu gegründeten BRD eine Rolle: der Sozialstaat entwickelte sich, die Menschenrechte wurden verteidigt, wirtschaftlicher Fortschritt hielt Einzug und es entwickelte sich eine evangelische Zivilgesellschaft. Der deutsche Protestantismus entwickelt sich zu einem „Faktor demokratischer Mitgestaltung“, so Reuter. Doch erst 1985 sollte es zu Klärung des Demokratieverständnisses kommen. In der von der EKD-Kammer für öffentliche Verantwortung ausgearbeiteten Denkschrift zum Thema „Evangelische Kirche und freiheitliche Verantwortung“ erklärte die EKD ihr positives Verhältnis zum Staat des Grundgesetzes, in dem sie die „förmliche Aneignung des Gegebenen unter den eigenen christlichen Prämissen“ postulierte.</p>
<p>(Im Vergleich dazu war die Haltung der evangelischen Kirche in der DDR zum Staat eine andere bzw. waren die evangelischen Kirchen in der DDR darüber völlig uneins. „staatskritische Freiwilligkeitskirche“)</p>
<p>Vier Punkte waren für die Zustimmung zur Demokratie seitens der Protestanten entscheidend: das Prinzip der Menschenwürde, die Anerkennung der Freiheit und Gleichheit aller Menschen, die Annahme der Fehlbarkeit des Menschen sowie der alltägliche Dienst am Nächsten als Parallele zur Begrenzung der Macht der Politiker. Insgesamt ließ sich daraus die Zustimmung zu elementaren Prinzipien des Grundgesetzes ableiten, wie die Rechtstaatlichkeit, Grundrechte, Gewaltenteilung sowie das Repräsentations- und Mehrheitsprinzip.</p>
<p>Reuter weist zudem auf den historischen Kontext hin: auf die neuen Formen von Partizipation, wie sie sich seit den 1970-er Jahren etablierten. Er erinnert etwa an das Engagement der Theologen Dorothee Sölle und Helmut Gollwitzer, gemeinsam mit dem Schriftsteller Heinrich Böll und anderen gegen die Stationierung der Pershing-Raketen auf dem US-Stützpunkt im schwäbischen Mutlangen im Jahr 1983.</p>
<p>Die dritte Phase der Demokratieförderung begann mit der deutschen Wiedervereinigung. Die evangelische Kirche suchte nach einer gemeinsamen Haltung zur anlaufenden Verfassungsdiskussion, unter gesamtdeutschen Bedingungen. Der Rat der EKD berief daraufhin eine Fachgruppe unter dem Vorsitz des ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Ernst Benda ein. 1991 erschien der so genannten „Ratschlag zur Verfassungsdebatte“, der allerdings kaum Beachtung fand. Darin stand, die Kirche solle „mithelfen, den Bürgern die bewährten demokratischen, föderalistischen, Rechts- und sozialstaatlichen Strukturen nahezubringen.“ Etwaige Verfassungsreformen sollten auch Anfragen von früheren DDR-Bürgern abbilden. Das Papier empfahl zudem eine Volksabstimmung, durch die das Volk Gelegenheit erhalten sollte, sich mit der „Verfassung des neuen Gesamtstaats zu identifizieren.“</p>
<p>Ein weiterer Entwurf kam vom späteren Bündnis 90-Abgeordneten Wolfgang Ullmann, der ein „Kuratorium für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder“ vorschlug. Die Rasanz der Entwicklung im deutschen Einigungsprozess liefen diesen Empfehlungen dagegen. Die Gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat in Fragen des Staat-Kirche-Verhältnisses sah hier „mehrheitlich keinen Handlungsbedarf“.</p>
<p>Mit der deutschen Einigung, so Reuter, sei die Bundesrepublik „bekanntlich nicht protestantischer, sondern säkularer und auf Dauer religiös pluraler geworden“. Heute gehöre der Protestantismus zu den „entschiedensten Verteidigern der grundgesetzlichen Ordnung“, sagt Reuter. Dabei seien drei Typen politischer Anliegen und Forderungen der Kirche zu unterscheiden: sozialethische Postulate, Wertorientierungen und Eigeninteressen. Ersteres entstehe aus der Konsequenz, sich als „Kirche für andere“ zu sehen, gesamtgesellschaftliche Probleme anzugehen und universalistische Ziele zu verfolgen wie Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung. Anliegen aus dem Bereich der Wertorientierungen seien beispielsweise Wortmeldungen zu Bio- oder Medizinethik, zur Abtreibungsdebatte, Sterbehilfe oder Reproduktionsmedizin. Natürlich gebe es auch organisationsspezifische Eigeninteressen, doch habe in diesem Punkt in den vergangenen Jahren eine demokratiekompatible Umakzentuierung stattgefunden, etwa was das Thema Religionsunterricht betreffe. Hier sei man weg gekommen vom weltanschaulichen Anliegen und hin zur Motivation der Bildung als solche.</p>
<p>Abschließend erinnert Reuter daran, dass der Rat der EKD und die Deutsche Bischofskonferenz anlässlich der Verfassungsgebungen vor 70 und 100 Jahren gerade erst ein gemeinsames Wort veröffentlichten, in dem sie postulierten, das „Vertrauen in die Demokratie stärken“ zu wollen und für die Problemlösungsfähigkeit demokratischen Regierens zu werben.</p>
<p><strong>Garant der demokratischen Stabilität</strong></p>
<p>In seinem Vortrag „Das Bundesverfassungsgericht als Garant der demokratischen Stabilität der Bundesrepublik“ greift der Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D., Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, den Stabilisierungsaspekt für die Gesellschaft auf. Er ruft in Erinnerung, dass es noch nie zuvor auf deutschem Boden eine so lange Zeit der staatlichen Stabilität gegeben habe. Die aktuellen Herausforderungen der digitalisierten und globalisierten Welt jedoch setzen auch die Verfassung unter großen Anpassungs- und Veränderungsdruck. Da es die Verfassung ist, die den verbindlichen Handlungsrahmen vorgibt, steht das Grundgesetz nach der Ansicht Papiers von einer Bewährungsprobe. „Eines gilt: Auch bewährte Verfassungen müssen sich immer fragen lassen, ob sie vor den Herausforderungen Bestand haben können“, so der Staatsrechtswissenschaftler. Der Balanceakt besteht für Verfassungsrichter darin, weder dem Zeitgeist zu huldigen noch sich zu weit von der Lebenswirklichkeit der Bürger zu entfernen.</p>
<p>Das Deutsche Grundgesetz ist aus der Weimarer Reichsverfassung hervorgegangen. Eines fällt auf: Es trägt nicht den Namen „Verfassung“. Die Bezeichnung war bewusst umgangen worden, um dem provisorischen Charakter der Verfassung Ausdruck zu verleihen, denn sie war vorerst ja nur für einen Teil Deutschlands gültig.</p>
<p>Heute, so Papier, ist dieser Aspekt längst durch die Wirklichkeit eingeholt worden, stellt nur noch eine semantische Frage dar. Längst ist das Grundgesetz aus dem Stadium des Provisorischen hinausgewachsen!</p>
<p>Trotz fehlender Volksabstimmung über das „Provisorium“ Grundgesetz sieht Papier keine Notwendigkeit für eine solche Abstimmung, denn die Akzeptanz für die Verfassung werde durch die Wahlerfolge von verfassungsfreundlichen Parteien deutlich.</p>
<p>Als markantesten Unterschied zur Weimarer Verfassung nennt Papier, dass die Grundrechte einklagbar sind. Von dieser Möglichkeit wird rege Gebrauch gemacht: pro Jahr gibt es etwa 6000 Verfassungsbeschwerden.</p>
<p>„Die Normativität und Justiziabilität der Grundrechte ersetzen die vormalige Programmhaftigkeit der Grundrechte“, so Papier. Das Verfassungsgericht versucht vor allem mit den Mitteln der Konkretisierung und Fortbildung den Veränderungen in der Gesellschaft Rechnung zu tragen, so zum Beispiel beim Grundrecht auf freie Persönlichkeitsentfaltung und Selbstbestimmung. Dabei ist die Herausforderung erneut die Balance – hier zwischen Freiheit des Einzelnen und Sicherheit der Bevölkerung. Im Zweifelsfall wird zugunsten der Sicherheit entschieden.</p>
<p>Ein weiterer wichtiger Punkt als Garant der demokratischen Stabilität ist, dass der Rechtstaat seine Gegner alleine mit den Mitteln des Rechtstaats bekämpft. Für diesen haben Grundrecht wie die Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit besondere Bedeutung. Die Grundrechte sind außerdem dafür da, die Rechte des Einzelnen gegen staatliche Übergriffe zu sichern. In der digitalisierten Welt gewinnt dieser Aspekt an Bedeutung. Papier betont: „Nicht alles, was technisch möglich ist, ist verfassungsrechtlich erlaubt!“ Er verteidigt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auf dem etwa die Datenschutzgrundverordnung fußt. Damit soll etwa verhindert werden, dass private Daten, die gespeichert und ausgewertet werden, nicht mehr für den Einzelnen nachvollziehbar sind.</p>
<p>Darin begründet liegt auch die Verfassungswidrigkeit einer flächendeckenden Telekommunikationsdatenspeicherung.</p>
<p>Im Gegensatz zu den Grundrechten enthält das Grundgesetz keine allgemeinen Aussagen zu Grundpflichten des Einzelnen bis auf eine Ausnahme: Eigentum verpflichtet.<br />
Das Grundgesetz geht demnach nicht nur von Freiheit und Selbstbestimmung aus, sondern auch von dem Prinzip der Eigenverantwortung.</p>
<p>Der Staat, für den das Grundgesetz steht, ist zwar ein Sozialstaat, der den Menschen die Risiken abnimmt, die sie nicht selbst schultern können, gleichwohl darf der Rechtsstaat gemäß Papier nicht zum Vollversicherer aller Privatrisiken werden. „Freiheit und Verantwortung stehen im untrennbaren Komplementärverhältnis“, sagt Papier.</p>
<p>Ein weiterer Punkt ist, dass der Gesetzgeber der „Erstinterpret der Verfassung“ ist. Dieser jedoch ist nicht langfristig ausgerichtet – die Wahlperioden dauern jeweils vier Jahre, Wahlkampf ist jedoch immer in einer Region, weil die Landtagswahlen von der Bundesebene unabhängig sind. Relativ deutliche Kritik übt er daher an der aktuellen Politik: Das Verfassungspotential wird häufig nicht genutzt. Papier beklagt „Kurzatmigkeit“, „Dauer-Wahlkampf“, „politischen Aktionismus“ und „ständiges Wechseln von Themen“, die die Verfassung aufblähen. Gesetzesforderungen wie etwa das Recht auf bezahlbares Wohnen gehen seiner Meinung nach völlig am eigentlichen Auftrag vorbei.<br />
Er appelliert an nachhaltigere und dauerhaftere Politik (evtl. GG-Ergänzung hierzu). Papier sagt: „Der eigentliche Sinn des Staates ist die Freiheit“ – in Verantwortung für sich selbst und die Menschen.<br />
Papier zitiert an dieser Stelle das Böckenförde-Diktum und dessen Konklusion:</p>
<p><em>„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.</em> <em>Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.“ </em></p>
<p>Papier wehrt sich gegen Forderungen nach einer neuen Verfassung für Deutschland – und auch gegen ein Aufblähen des Grundgesetzes. Er verteidigt die Judikative als Hüter der Verfassung, insbesondere der Grundrechte. Sie ist essentiell, denn: „Auch Mehrheiten können unsägliches Unrecht begehen.“ Gleichzeitig müsse verhindert werden, so Papier, dass die Verfassungsgerichtbarkeit eigene politische Machtinteressen verfolgt.</p>
<p><strong>Veränderungen</strong></p>
<p>Das Grundgesetz hat in den vergangenen 70 Jahren seinen Umfang verdoppelt. Welche Geschichte das Grundgesetz durchlaufen hat, zeigt Prof. Dr. Horst Dreier in seinem Vortrag „Das Grundgesetz im Spiegel seiner Veränderungen“ nach.</p>
<p>Er beschreibt die Verfassung als ein „learning document“. Die drei groben Eckpfeiler in der Geschichte des Grundgesetzes sind: Provisorium, Transitorium, Wiedervereinigung (nach Artikel 23 GG).</p>
<p>Doch was sind eigentlich genau die Verfassungsänderungen? Charakteristisch ist, dass die Verfassung bei jeder Änderung nicht direkt <em>verändert</em> wird, sondern im Prinzip <em>erweitert</em>. Dreier beschreibt das mit der „Revision des Normbestandes ohne Auswechslung der Identität“. In seinem Vortrag widmet er sich den großen Eckdaten, was er mit Absicht auslässt, ist der „stumme Verfassungswandel“ (Begriffe, die in der Verfassung auftauchen, aber in der heutigen Zeit gegenstandslos geworden sind.)</p>
<p>Seine Chronologie der wichtigsten Änderungen des Grundgesetzes unterteilt er in sechs Phasen.<br />
Phase eins nennt Dreier die <em>Verfassungsnachholung</em>. Sie beinhaltet die Wehrverfassung von 1959 (als erste große Änderung) und die Notstandsverfassung von 1968.</p>
<p>Beide hatten gesellschaftlich heftige Auswirkungen, wurden extrem kontrovers diskutiert. „FridaysforFuture ist dagegen ein laues Lüftchen.“, so Dreier.</p>
<p>Phase zwei ist demnach die <em>Verfassungskorrektur</em>. Sie äußerte sich vor allem in der Finanzreform von 1969. Die dritte Phase bezeichnet Dreier als <em>Verfassungsbewährung</em> – sie manifestierte sich in der Deutschen Wiedervereinigung von 1990. Dreier präzisiert: Die DDR ist dem Grundgesetz nicht beigetreten, sondern hat lediglich einen – jedoch exzellenten – Einigungsvertrag unterzeichnet.</p>
<p>Die Verfassungsänderung zur Europäischen Integration 1992 stellt die vierte Phase dar, die der <em>Verfassungstranszendierung</em>. In Phase fünf kam es 1993 (art. 16) und 1998 (Art. 13) zu <em>Grundrechtsrestriktionen</em>. Sechste und letzte Phase stellen die <em>Föderalismusreformen</em> I und II (2006 und 2009)</p>
<p>Dreier sieht die Geschichte der Veränderungen kritisch. Sein Befund lautet: die Änderungen weisen eine Tendenz zur Redseligkeit und Kleinteiligkeit auf. Er kritisiert die Überfrachtung und Detailfreude vieler Grundgesetz-Änderungen. Beispiel: Die Versiebzigfachung des Asylartikels (1993). Dreier kritisiert auch neue, vereinfachte Gesetzesnamen wie etwa das ,Gute-Kita-Gesetz‘. Provokant schiebt er hinterher: „Ich warte auf das ,Gute-Laune-Gesetz‘.“</p>
<p>Doch warum gibt es so viele Änderungen? Als Grund sieht Dreier das leichte Procedere: Das GG ist leicht und einfach zu ändern. Im Gegensatz zu den „normalen“ Gesetzen, sei nur eine Zwei-Drittel-Mehrheit vonnöten, um eine Änderung zu bewirken. Eine Volksabstimmung wie in Bayern sieht sie jedoch nicht vor. Dies führt möglicherweise zu mangelndem politischem Bewusstsein für eine qualitative Differenz zwischen dem Grundgesetz und normalen Gesetzen.</p>
<p>Dreier mahnt – wie auch Papier – den Gesetzgeber zu einem achtsameren Umgang mit der Verfassung – diese dürfe nicht temporäre 2/3-Mehrheiten widerspiegeln.</p>
<p>Er spricht den Wunsch aus, den Parteien die Macht der Verfassungsänderung zu entziehen und dies ausschließlich durch Volksabstimmungen nach bayerischem Vorbild zu ermöglichen</p>
<p><strong>Das Grundgesetz als Leitkultur?<br />
</strong></p>
<p>„Reichen die normativen Werte des Grundgesetzes für ein gelingendes Zusammenleben?“, hatte Wolfgang Thierse zu Eingang der Tagung gefragt. Auf diesen Punkt geht Prof. Dr. Tine Stein mit ihrem Vortrag „Das Grundgesetz als Leitkultur?“ ein. Prof. Dr. Tine Stein kommt direkt vom Kirchentag in Dortmund zur Tagung nach Tutzing. Das Thema „Vertrauen“ des Kirchentags begleitet sie aber dennoch weiter. Sie fragt: Wie groß ist das Vertrauen in die Demokratie? Welche Rolle spielt dabei das Grundgesetz? Kann es gar als „Leitkultur“ herhalten, wie es schon viele Male angesprochen wurde?</p>
<p>Sie beginnt ihren Vortrag mit dem Paradoxon, dass sich beide Themenkomplexe „Leitkultur“ und „persönliche Freiheit“, wie sie im Grundgesetz verankert ist, im Prinzip widersprechen. Die liberale Seite der Politik und Gesellschaft sieht dieses Paradoxon als unauflösbar an und bezeichnet es als „illiberale Zumutung“. Die Mehrheitsgesellschaft hingegen verteidigt das Prinzip als Orientierung für eine Gesellschaft, vor allem für die, die neu zu dieser hinzustoßen.</p>
<p>Eigentlich, so Stein, könne eine Verfassung nicht als Leitkultur dienen, aber: Eine liberale Verfassung braucht demokratische Bürger! Sie widmet sich zunächst einer Begriffsklärung. Was bedeuten <em>Leitkultur</em> und <em>Verfassungspatriotismus</em>? Meist werden beide Begriffe als miteinander konkurrierend wahrgenommen. Jedoch: Sie hängen eng zusammen.</p>
<p>Beide sind Konzepte der politischen Integration, die sich an alle richtet. Damit sie gelingen, sind Institutionen und Bürger gefordert. Stein selbst plädiert für ein weiteres Konzept: das der <em>demokratischen Sittlichkeit</em>.</p>
<p>Doch zunächst soll es um die Begriffsklärung gehen. Der Begriff Verfassungspatriotismus geht auf Dolf Sternberger zurück. Später wurde er von wurde später von Richard von Weizsäcker, Jürgen Habermas und anderen Politikern und Politikwissenschaftlern aufgegriffen. Nach Sternberger verbindet Verfassungspatriotismus die Liebe zum Vaterland mit der Liebe zur Verfassung als politische Ordnung der Freiheit. Sternberger wollte den Begriff einer chauvinistischen Tradition entreißen. Demnach war der Begriff des Vaterlands in einem Ethos der Bürger verwurzelt (Cicero). Das Vaterland wird in diesem Sinne als die Republik verstanden, die sich die Bürger erschaffen.</p>
<p>(<em>Wikipedia: „Verfassungspatriotismus baut auf einem republikanischen Nationsverständnis auf. Dieses geht davon aus, dass die Nation eine durch gemeinsamen Willen und eine gemeinsame Geschichte zusammengehaltene Gemeinschaft von Menschen sei. Diese sehen sich untereinander als frei und gleich an.“</em>) Jürgen Habermas entwickelte den Begriff weiter und appellierte zur Bindung an die universalistischen Prinzipien der Verfassung. Seine Auffassung: Der Bürger ist nicht nur Adressat des Rechts, sondern auch sein Autor!</p>
<p>Vor diesem Hintergrund bringt Stein das Diktum von Ernst-Wolfgang Böckenförde aus den 1960er Jahren an, der als Katholik und Sozialdemokrat besonders den Katholiken eine Brücke bauen wollte, die damals den Rechtstaat ablehnten. Böckenförde formulierte zwar den Widerspruch &#8222;Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.&#8220;, aber er machte auch seine Loyalität zum Rechtstaat deutlich, weil dieser gemeinwohlorientiert ist. Die Verfassung habe einen solidarischen Nutzen. Um solidarisch handeln zu können, benötige der Staat einen Grundkonsens an gemeinsamen Vorstellungen seiner Bürger. Die Erfahrung eines friedlichen Konfliktaustauschs stelle gleichwohl ein integratives Moment dar.</p>
<p>Stein bringt hier an, dass sie dafür ist, dass es neben dem Nationalfeiertag in Deutschland auch ein Haus der Verfassung geben sollte, um seiner integrativen Stellung auch öffentlichkeitswirksam Bedeutung zu verleihen.</p>
<p>Zum Begriff Leitkultur: Die Wahrnehmung und Debatte um diesen Begriff hat sich seit seiner Einführung gewandelt und ist abhängig vom Kontext zu sehen.</p>
<p>Eingeführt wurde der Begriff 1996 von dem Politologen Bassam Tibi. Er beschrieb darin den gesellschaftlichen Konsens zu europäischen bzw. westlichen Wertvorstellungen wie Demokratie, Menschenrechte, Zivilgesellschaft, Aufklärung und Laizismus. Er richtete sich darin insbesondere an eingewanderte Muslime und war integrationsmotiviert.</p>
<p>Später wurde der Begriff als politischer Kampfbegriff verwendet – man erinnere sich an die Rede des CDU-Abgeordneten Friedrich Merz im Jahr 2000. Er prägte den Charakter des Begriffs als Gegenentwurf zum Multikulturalismus – was nicht die Intention Bassam Tibis war.</p>
<p>Die Politikwissenschaftlerin Stein fasst die Problematik des Begriffs darin zusammen, dass in ihm oft die Ober-/ oder auch Unterordnung verschiedener Gruppen mitschwinge. Nach Habermas ist der Begriff Leitkultur nicht mit einer liberalen Verfassung vereinbar. Die Integration und das Einleben muss nicht in die Mehrheitskultur erfolgen, sondern in eine politische Kultur.</p>
<p>Um diese Dichotomie aufzulösen plädiert Tine Stein für eine politische <em>Kultur der demokratischen Sittlichkeit</em>. Wer denkt, dass Demokratie eine Mehrheitsgesellschaft bedeutet, erliegt einem Missverständnis! Alle politischen Gruppen seien gleichzusetzen.</p>
<p>Die Werte, die für ein demokratisches Überleben notwendig sind – Gemeinsinn, Toleranz, Solidarität, Kompromissfähigkeit, Orientierung an Wahrheit –, kann man nicht erzwingen. Der Staat kann nicht vorschreiben, wie Menschen sich zu verhalten haben. Nach Böckenförde jedoch ist ein Ethos dringend notwendig, dass die „inneren Regulierungskräfte“ des Staates aktiviert. Dafür gibt es unterschiedliche Quellen der Gewissensbildung.<br />
Für Ralf Dahrendorf, deutsch-britischer Soziologe, Politiker und Publizist, ist das der sogenannte „sense of belonging“. Was ist das einigende Band? Die Bedeutung liegt demnach in der „Einigkeit über das Unabstimmbare“.</p>
<p>Steins Fazit: Mit der Demokratie ist eine bestimmte Haltung verbunden, die sowohl einen legitimen Raum für Andersartigkeit, aber auch Loyalität zur Rechtsordnung vorsieht. Aus diesem Grund muss das Grundgesetz verteidigt werden! Ein freiheitlicher Verfassungsstaat kann sich nicht von alleine am Leben erhalten.</p>
<p><strong>Wie steht es um die Gleichberechtigung im Grundgesetz?</strong></p>
<p>Prof. Dr. Ute Sacksofsky, Vizepräsidentin des Hessischen Staatsgerichtshofes und Professorin für Öffentliches Recht an der Johann Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt/Main konzentriert sich in ihrem Vortrag „Das Grundgesetz und die Gleichberechtigung“ auf die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern. Im Grundgesetz Art. 3, 2 steht: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Diese Formulierung, so Sacksofsky, sei „hart erkämpft“ gewesen. Der Streit um die Gleichberechtigung war mit der Schaffung dieser Norm allerdings nicht vorbei. Sie ging weiter: Am 1. Juli 1958 trat das „Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts“ in Kraft. Weitere Zwischenschritte, vor allem im BGB, folgten. Erst 1994 aber wurde Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes um folgenden Satz erweitert: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“</p>
<p>Sacksofsky unterscheidet in ihrem Vortrag zwei Konzeptionen der Gleichberechtigung: die <em>formale</em> und die <em>materiale</em>.</p>
<p>Nach der <em>formalen Gleichberechtigung</em> darf Geschlecht keine rechtliche Kategorie bzw. kein rechtliches Merkmal sein. Alle Geschlechter sollen die gleichen Ausgangsbedingungen haben. Dieses Konzept sieht Sacksofsky aber nicht als ausreichend an. Sie formuliert als Ziel: <em>materiale Gleichberechtigung</em>.</p>
<p>Dieses Konzept steht für einen Paradigmenwechsel, in dem Kontextualisierung eine wichtige Rolle zukommt. Denn: identische Behandlung ist nicht gleich Gleichbehandlung (Beispiel: Steuern zahlen abhängig vom Einkommen – identische Steuern unabhängig vom Einkommen wäre keine Gleichbehandlung).</p>
<p>Man muss sich dabei grundlegend fragen: Was verstehen wir unter Gleichheit? Wichtig ist es, dabei die Ausgangslage und Bedürfnisse der Personen einzubeziehen. Gleichheit meint das Recht, als Gleicher behandelt zu werden.</p>
<p>Doch wie lässt sich das in die Thematik der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau übersetzen?</p>
<p>Diskriminierungsbekämpfung kann nicht symmetrisch sein, sagt Sacksofsky. Man muss betrachten: Wer ist in der Minderheit? Wer bildet die Mehrheit? Es geht dabei in erster Linie um ein strukturelles Phänomen, um Mehrheitsverhältnisse in der gesellschaftlichen Wirklichkeit unter Berücksichtigung historischer Erfahrungen.</p>
<p>Um hier etwas zu erreichen, ist eine Vorstellung vonnöten. Wo wollen wir hin? Wie soll die gleichberechtige Gesellschaft aussehen? Die herkömmliche Geschlechterordnung ist bislang binär, folgt biologischen Vorgaben, geht von einem unveränderten Geschlecht aus und von der Annahme, dass sich das sexuelle Begehren auf eine Person des anderen Geschlechts ausrichtet. Heute ist allen klar, dass das so nicht mehr stimmt.</p>
<p>Sacksofsky fragt daher: Woher kommen diese Annahmen? Die Wurzeln liegen laut Sacksofsky in der Aufklärung. In dieser Epoche schlug die Stunde der Naturwissenschaften, ihre Bedeutung wurde größer als nie zuvor – und Geschlecht wurde so mit Biologie begründet. Aus der Biologie wurden wiederum soziale Funktionen abgeleitet, die unterschiedliche Geschlechtscharaktere prägten (vgl. Eigenschaftszuschreibungen von Männern und Frauen in Schillers „Glocke“).</p>
<p>Die bisherige Geschlechtsordnung ist trotz aller Fortschritte noch immer wirkmächtig. Sacksofsky: „Heute ist das Problem nicht mehr die böse Absicht, sondern die Verinnerlichung historischer Erfahrung, Wahrnehmung und Sozialisation“. Dagegen etwas zu tun ist nach Auffassung Sacksofskys die Aufgabe des Rechts!</p>
<p>Sie plädiert für die Rechtsfigur der mittelbaren Benachteiligung beim Ehegattensplitting. Diese Forderung ist zentral! Vor allem Frauen seien es, die durch das Ehegattensplitting klar benachteiligt würden.</p>
<p>Darüber hinaus ist Sacksofsky für Quotenmodelle. Hier sei aber dringend geraten, genau zu unterscheiden, ob Quoten zur Inklusion oder zur Exklusion genutzt werden.</p>
<p>Sacksofsky spricht sich gegen symmetrische Quoten aus (Mindestquoten für beide Geschlechter). Mindestquoten für Männer kann sie nicht nachvollziehen, weil diese Forderung völlig an der Lebensrealität vorbeigehe.</p>
<p><strong>Bestandsaufnahme</strong></p>
<p>Zu einer politischen Bestandsaufnahme waren die Politiker Dr. Günter Krings MdB, Dr. Manuela Rottmann MdB und Stephan Thomae MdB zur Tagung gekommen. Thema der Podiumsdebatte: „Das Grundgesetz und die Veränderungswünsche/ -notwendigkeiten heute“.</p>
<p>Das CDU-Parteimitglied Krings beobachtet eine Stimmungsänderung anlässlich des 70. Jubiläums der Verfassung. Es sei positiv, dass nun wieder stärker inhaltlich über die Verfassung diskutiert werde. Er lobt, dass es zum Jubiläum keine Feierstunde gegeben habe, sondern eine Debatte. Die inhaltliche Auseinandersetzung sei gleichwohl auch Gebot der Stunde – schließlich werde die Gesellschaft immer vielfältiger. Die Effekte der Globalisierung, der Klimaschutz und die Digitalisierung stellen auch für das Grundgesetz neue Herausforderungen dar</p>
<p>Zur Diskussion über die Verfassungsänderungen ist er der Auffassung, dass die Verfassung zu oft auf „ein Podest gestellt“ werde. In erster Linie sei die Verfassung aber ein Normtext. Der Urtext von 1949 sei gleichwohl einer „der schönsten Texte“. Die 63 Änderungen, die das Grundgesetz in den vergangenen 70 Jahren erfahren habe, spiegelten auch die politischen Gerangel ihrer Zeit wider.</p>
<p>Krings möchte „eine Lanze brechen für Verfassungsänderungen“ – sie stellten eine Möglichkeit dar, den Text an neue Gegebenheiten anzupassen. Er ist gleichzeitig aber auch der Meinung, dass man es „damit aber auch nicht übertreiben sollte“. Bei jeder Änderung sollte gewissenhaft geprüft werden: Muss diese Änderung wirklich sein? Zuweilen sei es so, dass das Grundgesetz überfrachtet werde, weil es Dinge dem demokratischen Gesetzgeber entziehe. Die Verfassung könne nicht alles leisten – Verfassungspatriotismus sei dennoch notwendig.</p>
<p>Manuela Rottmann (Bündnis 90/Die Grünen), ist der Auffassung, dass sich der Gesetzestext an veränderte gesellschaftliche Konsense anpassen muss, wie zum Beispiel bei der Einstellung zu Homosexualität. Viel sei hier schon geschehen, viele gute Initiativen spiegeln sich in den Änderungen wider. Was sei also noch zu tun?</p>
<p>Drei Punkte sind ihr hier besonders wichtig. Im Abschnitt zur Diskriminierung sei es dringend nötig, den Zusatz „wegen seiner sexuellen Identität“ aufzunehmen, um auch hier die Lebenswirklichkeit und den gesellschaftlichen Konsens hinsichtlich des Themas aufzunehmen.</p>
<p>Der zweite Punkt betrifft den Klimaschutz – und ist gleichwohl, das weiß auch Rottmann, im Grundgesetz nicht umsetzbar. Sie plädiert aus diesem Grund für eine Verankerung des Klimaschutzes, bei dem die internationalen Klimaschutzziele zum verbindlichen Maßstab erklärt werden – ähnlich der Gesetzesvorgabe für die Schuldenbremse. Rottmann kritisiert in dem Zusammenhang ein „demokratisches Loch“: Der Gesetzgeber vertritt zwar die aktuelle Generation, macht aber auch Politik für die zukünftige.</p>
<p>Als dritten Punkt bringt Rottmann den Föderalismus an. Das Bundesstaatsprinzip sollte sich in der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse widerspiegeln, Stichwort: Bildungsföderalismus, Sicherheitsföderalismus. Kann der Föderalismus der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse gerecht werden bzw. sie befördern? Als neues Problem kommt in Deutschland die räumliche Spaltung hinzu, das Auseinanderfallen von Peripherie und Ballungsräumen und ihren Folgen für die Gesellschaft. Die Antwort darauf war bislang oft: Föderalismus. Was aber soll der Bundesstaat sein, was soll er leisten?</p>
<p>Rottmann spricht sich für das stärkere Einbinden der Zivilgesellschaft aus, sie plädiert für eine neue verfassungspolitische Debatte.</p>
<p>Der FDP-Politiker Stephan Thomae erinnert daran, dass das Grundgesetz 65 „Väter“ und nur vier „Mütter“ gehabt habe und dennoch eine „ungeheure Akzeptanz“ erfahren habe. Sein Erfolg ist, dass es Halt gibt und als „Glücksfall für die deutsche Geschichte“ gelten darf – auch im internationalen Vergleich. Thomae stellt aber auch die Frage danach, inwieweit das heute noch ausreicht. Er warnt davor, eine „Bannmeile“ um das Grundgesetz zu ziehen. Es gebe Befürchtungen über Änderungen des Grundgesetzes, es gebe aber auch Notwendigkeiten dafür.</p>
<p>Er stellt Fragen zu drei konkreten Komplexen: 1. Sollte das Grundgesetz widerstandsfähiger gemacht werden? Der Blick nach Ungarn und Polen und den Verfassungsänderungen, die in diesen Ländern vonstatten gegangen sind, geben Grund zur Beunruhigung. „70 Jahre friedvolle Geschichte bedeuten nicht, dass es so stabil weitergeht“, sagt Thomae. Hinzu kommt: Das Wahlrecht ist nur einfach gesetzlich geregelt.<br />
2. Wie kann die parlamentarische Demokratie gestärkt werden? Thomae selbst bezeichnet sich als „Freund der zivilgesellschaftlichen Beteiligungsprozesse. Dennoch ist er hinsichtlich Volksabstimmungen vorsichtiger geworden. Der Brexit etwa habe gezeigt, wie Stimmungen durch Halbwahrheiten erzeugt werden können – mit fatalen Folgen. Er ist dafür, das Vertrauen in die parlamentarischen Verfahren zu stärken.<br />
3. Frage: Sollte man eine Eigentumsdebatte führen und wie? Er sieht Eigentum als schützenswert an und stößt sich daran, dass die „FridaysForFuture“-Bewegung eine stark kapitalismuskritische Ausprägung bekommen hat („Kill capitalism not climate“). Er befürwortet Kapitalismus, spricht sich für mehr Wettbewerb aus und für eine kapitalistische Eigentumsordnung aus.</p>
<p>Allgemein fügt er hinzu, dass er die Debatte über den Kinderschutz im Grundgesetz für unangebracht hält: Kinder seien auch Menschen und überall wo Menschen geschützt werden, werden auch Kinder geschützt. Darüber hinaus sollte der Staat in punkto Eltern- und Erziehungsrecht keine zu hohe Einflussnahme haben. Thomae spricht sich für eine Staatszielbestimmung aus.</p>
<p><strong>„Was ist den Deutschen ihr Grundgesetz wirklich wert?“</strong></p>
<p>Die Journalisten Stephan Detjen, Albert Funk und Marlene Grunert waren zum Podiumsgespräch zur Tagung nach Tutzing gekommen, um sich dieser Frage zu widmen.</p>
<p>Albert Funk, Journalist und Korrespondent im Hauptstadtbüro des Berliner Tagesspiegels, glaubt, dass die Deutschen den Prozess der Verfassungsfindung eher hingenommen haben als aktiv unterstützt. Als Gründe für diese Haltung führt er an, dass das Bundesstaatsverhältnis nicht geklärt sei, auch der Verfassungskonsens sei es nach wie vor nicht. Darüber hinaus passe das aktuelle Wahlsystem nicht zum Parteiensystem. Die Frage: „Wie bekommen wir einen funktionierenden Bundestag hin?“ werde zu wenig gestellt. Insgesamt pflegten die Deutschen gegenüber der Verfassung ein Verhältnis der „wohlwollenden Gleichgültigkeit“ gepaart mit „punktuellem Aktionismus in Einzelfragen“. Schuld daran sein auch eine gewisse „Demokratiefaulheit“ innerhalb der Bevölkerung. Das etwas distanzierte Verhältnis zum Grundgesetz sei auch ein Resultat der Haltung, dass das „System ja funktioniert“.</p>
<p>Die Journalistin Marlene Grunert aus dem Politik-Ressort der Frankfurter Allgemeinen Zeitung fragt, ob der Verfassungspatriotismus sein Versprechen einlöse. Sie stellt fest, dass Verfassungsfolklore, wie es sie in anderen Ländern gebe, in Deutschland nur sehr schwer zu finden sei. „Wir haben noch nicht einmal einen republikweiten Feiertag oder andere Institutionen, die diese Aufgabe übernehmen könnten.“ Grunert erinnert an Pläne wie die zu einem deutschen Verfassungsmuseum oder auch dem „Forum Recht“ in Karlsruhe.</p>
<p>Es sei oft beobachtet worden, dass sich die Deutschen schwer tun mit der politischen Tradition. Aber: Wer sind eigentlich die Deutschen? In Umfragen wurde klar: Über das Grundgesetz ist allgemein wenig Wissen bei „den Deutschen“ vorhanden. Dies ließe sich über den Aufbau und die Pflege von Traditionen verbessern. Sie ist der Meinung, Traditionen lassen sich auch erfinden. Darüber hinaus regt Marlene Grunert an, der Auseinandersetzung mit dem Grundgesetz schon in der Schule Raum zu geben. Wichtig sein, in allen Schulformen das Grundgesetz zu unterrichten.</p>
<p>Stephan Detjen, Journalist und Chefkorrespondent des Deutschlandradios im Hauptstadtstudio Berlin, beobachtet, dass das Grundgesetz anfangs kaum angenommen wurde, weil es zu wenig bekannt war. Was noch heute zu wenig bekannt ist: Das Grundrecht richtet sich an alle, die in Deutschland leben, nicht nur an diejenigen mit deutscher Staatsbürgerschaft.</p>
<p>Das Verhältnis der Deutschen zu ihrem Grundgesetz beschreibt Detjen als eine „Geschichte der Annäherung“, die sich an einem Ort vollzieht: dem Bundesverfassungsgericht. Die Beziehungsgeschichte ist auch eine Streitgeschichte – zunächst die einer institutionellen Streitgeschichte mit dem Bundesgerichtshof, dann aber auch inhaltlich. Der Satz „Dann gehe ich nach Karlsruhe“ ist mittlerweile zu einem geflügelten Satz geworden.</p>
<p>Detjen verweist auf die Lehren Peter Häberles: „Der Bayreuther Staatsrechtler steht in einer der großen Traditionslinien des deutschen Staatsrechts, die auf den Weimarer Verfassungsrechtler Rudolf Smend zurückgeht und in der neuartigen Grundrechte-Auslegung des Bundesverfassungsgerichts zum Durchbruch kam. Verfassung ist in diesem Verständnis nicht nur Staatsorganisation, sondern auch Ausdruck der kulturellen und sozialen Prägungen einer Gesellschaft.“</p>
<p>Der Journalist Detjen stellt gleichwohl fest, dass es im Augenblick wieder eine Phase des Streits um das Grundgesetz gebe. Dieser habe mit der Eurokrise begonnen und sei durch die Flüchtlings- und Integrationspolitik weiter verstärkt worden – hinzu kam das Aufkommen der AfD, die sich gleichwohl als Rechtstaatspartei sieht.</p>
<p>Detjen ist bei allen inhaltlichen Auseinandersetzungen der Auffassung, dass die Auseinandersetzung über die Verfassungsinterpretation in heterogenen Gruppen geschehen muss. Seiner Meinung nach sei das Thema Demokratie noch angesehen – nur die „Gefäße“, in denen sie transportiert und diskutiert werden, hätten sich verändert. Heute gebe es andere Medien und andere Formen, in denen debattiert werde und Austausch stattfinde. Plattformen wie etwa YouTube werden aus Sicht des Journalismus durchaus als Bedrohung wahrgenommen, dennoch böte das Internet für die Branche aber auch viele Chancen. Als Beispiel dafür führt Detjen Podcasts an, wie sie etwa der Deutschlandfunk verstärkt produzieren.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Dorothea Grass, Juli 2019</em></p>

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		<title>Bericht einer Teilnehmerin an der Tagung „Vom Leben schreiben“</title>
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		<dc:creator><![CDATA[eat_grass]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 May 2019 11:00:49 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Angelika Klüssendorf]]></category>
		<category><![CDATA[Evangelische Akademie Tutzing]]></category>
		<category><![CDATA[Literatur]]></category>
		<category><![CDATA[Marie Luise Kaschnitz]]></category>
		<category><![CDATA[Tagung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bericht der Teilnehmerin Dr. Brigitte König an der Tagung anlässlich der Verleihung des Marie Luise Kaschnitz-Preises der Evangelischen Akademie Tutzing an Angelika Klüssendorf vom 17. – 19. Mai 2019.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Tagung anlässlich der Verleihung des Marie Luise Kaschnitz-Preises der Evangelischen Akademie Tutzing an Angelika Klüssendorf<br />
17. – 19. Mai 2019</strong></p>

<p>Schloss, See, verschneites Gebirge, blauer Himmel – eine sonnige Atmosphäre umhüllte die Tagung der Evangelischen Akademie Tutzing anlässlich der Verleihung des Marie-Luise-Kaschnitz-Preises an <strong>Angelika Klüssendorf</strong> und maximierte  den Genuss dieser „Feier der Literatur“, die schon die Begründung der Jury für ihre Entscheidung betont.</p>
<p>Denn die Literatur spielt eine geradezu lebenserhaltende Rolle für die Protagonistin in Klüssendorfs Romantrilogie <em>Das Mädchen</em>, <em>April, Jahre später</em>. Lesend entkommt sie ihrem bedrückenden, von Ungerechtigkeit, Herzlosigkeit, Kälte und Gewalt bestimmten prekären Milieu und rettet sich in andere Welten. Der Schlussvers aus Rilkes <em>Requiem</em>, „Wer spricht vom Siegen, Überstehn ist alles“ scheint auch sie zu leiten.</p>
<p>Die Autorin der Trilogie zeichnet sich aus durch eine lakonische, prägnante, in doppeltem Sinn „treffende“ Sprache: der Leser kann sich dem Sog dieser Prosa kaum entziehen.  Hier wird geradezu exemplarisch vorgeführt, wie der Leser nicht von Gefühlen liest, sondern durch die Lektüre Gefühle empfindet. Wie gelingt ihr diese Erzählweise? „Reduktion! Reduktion! Reduktion!“ – so beschrieb Angelika Klüssendorf während der Gespräche mit dem Auditorium ihre Erzählstrategie und sprach von „harter Arbeit“, die vor der endgültigen Fassung liege<strong>.  Katja Lange-Müller</strong>, Schriftstellerin und Referierende der Tagung, beschrieb die Wirkung der Prosa der Preisträgerin am Beispiel ihrer Lektüre der Klüssendorf-Erzählungen <em>Aus allen Himmeln</em>. Diese Lektüre begeisterte sie und schlug sie  derartig in ihren Bann, dass sie sie nicht unterbrechen konnte und bis morgens 5 Uhr in einer Kneipe lesend ausharrte. Sie  führte letztlich  zu einem noch unveröffentlichten Text von Katja Lange-Müller, einer atmosphärisch dichten und erheiternden Beschreibung einer Nacht in einer Berliner Kneipe, „<em>Hier allein“, </em>den die Verfasserin dem dankbaren Tutzinger Auditorium vorlas.  Ein schönes Beispiel dafür, wie Literatur Literatur generiert!</p>
<p><strong>Thomas Geiger</strong>, Mitglied der Jury des Marie-Luise-Kaschnitz-Preises , stellte diese begeisterte Leserin – ihrerseits Trägerin zahlreicher Preise und Auszeichnungen wie etwa des Ingeborg-Bachmann-Preises – und die diesjährige Preisträgerin des Marie-Luise-Kaschnitz-Preises mit biographischen Details vor und moderierte die Lesungen und Gespräche zwischen den beiden Autorinnen. Er wies darauf hin, dass Kinder generell und solche aus plebejischem Milieu insbesondere, wie überhaupt plebejische Figuren („nein, <u>Gestalten“</u>, wandte Katja Lange-Müller ein, „denn sie werden schließlich sorgfältig und literarisch <u>gestaltet“), </u> in der zeitgenössischen Literatur sonst kaum vorkommen.</p>
<p>An der wirkmächtigen Prosa von Angelika Klüssendorf hat auch ihr Lektor, <strong>Olaf Petersenn</strong>, seinen Anteil, den er aber, wie er in seinem Referat bzw. der anschließenden Diskussionsrunde betonte, nicht überbewertet sehen möchte. Der Moderator dieser Runde<strong>, Hajo Steinert</strong>, ebenfalls Mitglied der Jury, hob in seiner Vorstellung hingegen die eminent bedeutende Rolle eines Lektors hervor: Er sei oft Reduzierer eines Textes, darüber hinaus aber auch dessen Hebamme ebenso wie Begleiter und Seelsorger des Autors. Olaf Petersenn wies in seinem Vortrag  auf die literarischen Einflüsse der preisgekrönten Autorin hin wie etwa <em>Das große Heft</em> von Ágota Kristóf. Auch in diesem Werk ist von maximalem Unbehütetsein die Rede, das durch Lesen von Texten bekämpft wird, allerdings in diesem Fall durch rein funktionalen Umgang mit faktisch ausgerichteten Sachtexten, während „das Mädchen“ (und später „April“) in direktem Gegensatz dazu sich an Märchen und fiktionalen Texten orientiert und sie als Heilmittel für die Verwundungen ihrer Seele anwendet. Wo sie sich in die Lektüre von faktisch-enzyklopädischen Werken wie <em>Brehms Tierleben</em>  verliert, da dienen ihr diese als Impuls zur Imagination.</p>
<p>Angelika Klüssendorf, die in der DDR in prekärem Milieu aufgewachsen und 1985 nach Westberlin gegangen ist, lässt ihre eigene Lebenserfahrung in ihre Texte einfließen. Das Thema „Das Authentizitäts-Paradox. Über das Eigene schreiben“ behandelte der Schriftsteller <strong>Stephan Wackwitz</strong> und stellte akribische Reflexionen über „schwach oder unzuverlässig idealisierte Autobiographien“ versus „stark oder zuverlässig idealisierte Autobiographien“ an. Dieser Gegensatz sei oft nicht absolut zu fassen, sondern als Kontinuum anzusehen. Auch Tagebücher ließen sich in diesen Gegensatz einordnen.  Aus seinem detailreichen Vortrag seien als Beispiele hier nur angeführt einerseits  <em>Anton Reiser</em>  von Karl Philipp Moritz oder auch <em>Lebensgeschichte</em> von Johann Heinrich Jung-Stilling, beides Texte aus dem 18. Jahrhundert, in denen Erfahrungen nicht-adeliger und nicht-bürgerlicher Individuen erzählt werden, und andererseits Autobiographien etwa von Augustinus, Goethe, Bismarck o.a., die allesamt als zielstrebig auf Wirkung bedachte stark idealisierte Texte anzusehen seien. Die Texte von Angelika Klüssendorf könne man als stilisierte Autobiographien lesen, die, so Wackwitz, einen magischen Kurzschluss zwischen Gegenwart und Vergangenheit darstellten.</p>
<p>In seiner „privaten Ouvertüre mit theoretischem Zusatz zur Frage filmischer Adaption“ schilderte <strong>Torsten Schulz</strong>, Professor für Praktische Dramaturgie an der Filmuniversität Babelsberg, seine Begegnung mit Angelika Klüssendorfs Roman <em>Das Mädchen</em> und diejenige mit der Autorin selbst. Beide Begegnungen lösten so starke Impulse und Emotionen in ihm aus, dass sie zum Beschluss einer Verfilmung  des Romans (einerseits) und zur Eheschließung mit seiner Autorin (andererseits) führten.  Torsten Schulz machte das Auditorium auch mit generellen Grundlagen und Überlegungen zu Verfilmungen bzw. Adaptionen bekannt und verglich Trivialtexte oder auch Dokumentar-Literatur, die leicht zu verfilmen seien, mit anspruchsvoller fiktionaler Literatur, die gewichtige Probleme bereiteten.  Fragen der Rechte des Verlags, der Verbindung zur Autor, des Regiepartners, der Finanzierung und manches andere müssten bedacht bzw. gelöst werden. Dabei gelingen aber auch immer wieder hervorragende Verfilmungen großer Texte. Die Adaption des Romans <em>Das Mädchen</em> ist auf gutem Weg – das Tutzinger Publikum kann sich darauf freuen.</p>
<p>Eine weitere Autorin wurde uns unter dem Programmpunkt „Mädchenleben“ vorgestellt: <strong>Nana Ekvtimishvili</strong>, eine Georgierin, die auch auf der Frankfurter Buchmesse von 2018, auf der ihr Heimatland Ehrengast war, ihre Werke präsentierte. Nach ihrem Studium der Philosophie in Tiflis studierte sie – bei Torsten Schulz an der Filmuniversität Babelsberg – Filmregie und -dramaturgie und realisierte ihren ersten Film <em>Die hellen Tage. </em><strong>Tanja Graf</strong>, Leiterin des Literaturhauses München, befragte sie über ihren Debüt-Roman  <em>Das Birnenfeld, </em>ein weiteres Werk, in dem harte Lebensbedingungen von Kindern geschildert werden. In dem Schicksal der Kinder eines Kinderheimes am Rande von Tiflis spiegeln sich die Probleme des ganzen Landes. Nana Ekvtimishvili erzählte von der patriarchalischen Gesellschaft in Georgien, in der – vor allem auf dem Land und in unterprivilegierten Schichten – Frauen Gewalt erfahren. Die Romantrilogie von Angelika Klüssendorf  hat sie sehr bewegt, wie sehr, das wurde bei ihrer Lesung eines Abschnitts daraus sehr deutlich…</p>
<p>Diese Tagung – eine ungemein eindrückliche „Feier der Literatur“ – wurde in hervorragender Weise vorbereitet, geleitet und moderiert von <strong>Judith Stumptner</strong>, der Studienleiterin für Kunst, Kultur, Bildung, Digitales, Social Media an der Evangelischen Akademie Tutzing und stellvertretende Akademieleiterin. Die Tagung ging zu Ende mit der feierlichen Preisverleihung an die Autorin Angelika Klüssendorf, die achtzehnte in der Reihe preisgekrönter Autorinnen und Autoren. Sie ist ohne Zweifel eine Bereicherung dieses Spiegels der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur.</p>
<p><em>Dr. Brigitte König</em></p>

<p><em> </em></p>
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		<title>Begrüßungsrede von Udo Hahn zur Verleihung des Marie Luise Kaschnitz-Preises 2019</title>
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		<dc:creator><![CDATA[eat_grass]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2019 09:11:27 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Angelika Klüssendorf]]></category>
		<category><![CDATA[Evangelische Akademie Tutzing]]></category>
		<category><![CDATA[Marie Luise Kaschnitz-Preis]]></category>
		<category><![CDATA[Udo Hahn]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es gilt das gesprochene Wort! Bitte Sperrfrist beachten, Sonntag, 19. April 2015, 11.00 Uhr! Verleihung des Marie Luise Kaschnitz-Preises 2019 Pfr. Udo Hahn, Direktor der Evangelischen Akademie Tutzing Anrede, zur Verleihung des Marie Luise Kaschnitz-Preises der Evangelischen Akademie Tutzing heiße ich Sie alle herzlich willkommen. Angelika Klüssendorf die 18. Preisträgerin. Ihr und Ihrem Ehemann Prof. [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Es gilt das gesprochene Wort!</em></p>
<p>Bitte Sperrfrist beachten, Sonntag, 19. April 2015, 11.00 Uhr!</p>

<p>Verleihung des Marie Luise Kaschnitz-Preises 2019</p>
<p>Pfr. Udo Hahn, Direktor der Evangelischen Akademie Tutzing</p>


<p>Anrede,</p>
<p>zur Verleihung des Marie Luise Kaschnitz-Preises der Evangelischen Akademie Tutzing heiße ich Sie alle herzlich willkommen. Angelika Klüssendorf die 18. Preisträgerin. Ihr und Ihrem Ehemann Prof. Torsten Schulz gilt ein besonders herzlicher Willkommensgruß!</p>
<p>Zur Hauptperson des heutigen Festakts haben Sie im Rahmen der Tagung schon viel gehört – und mit ihr auch sprechen können. Und Sie werden in diesem Festakt noch einiges über sie hören – z.B. in der Laudatio. Dr. Jens Bisky wird sie halten. Er ist leitender Redakteur im Feuilleton der Süddeutschen Zeitung. Seien auch Sie uns herzlich willkommen!</p>
<p>Mein Gruß gilt Felicitas von Lovenberg, Verlegerin des Piper Verlags, sowie allen Mitgliedern des Kuratoriums der Akademie, des Konvents des Freundeskreise und der Stiftung Schloss Tutzing. Grüßen möchte ich an dieser Stelle auch die Stipendiaten der Akademie des Symphonieorchesters des Bayerischen Rundfunks. Vielen Dank für die musikalische Gestaltung dieses Festakts!</p>
<p>Mein Dank gilt den Sponsoren des Preises: Der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg und dem Freundeskreis der Evangelischen Akademie Tutzing, dessen Vorsitzende, Brigitte Grande, ich herzlich begrüße. Sponsoren sind wichtig. Sie machen möglich, was ohne ihre Hilfe kaum oder gar nicht zustande käme. Dafür sind wir im konkreten Fall beiden Institutionen sehr dankbar!</p>
<p>Zu danken ist auch der Jury für ihre intensive Arbeit und für die Kompetenz, die die einzelnen Mitglieder einbringen: Thomas Geiger vom Literarischen Colloquium Berlin, Tanja Graf, Leiterin des Literaturhauses München, Marie Schmidt von der Süddeutschen Zeitung und Literaturkritiker Dr. Hajo Steinert.</p>
<p>Die Evangelische Akademie Tutzing ist eine Bildungseinrichtung, die den Diskurs fördert und Meinungsbildung möglich machen will. Zum Beispiel durch Tagungen zu den Themen unserer Zeit. Daneben stiften wir Preise. So vergibt die Akademie u.a. den Tutzinger Löwen, den Toleranz-Preis sowie den Marie Luise Kaschnitz-Preis. Er ist der älteste Preis und wird seit 1984 verliehen.</p>
<p>Durch diesen Literaturpreis rücken wir herausragende schriftstellerische Leistungen ins Rampenlicht, die sich durch ihren Inhalt und ihre Sprachkraft auszeichnen. Davon wird gleich noch ausführlicher die Rede sein, wenn Judith Stumptner Sie begrüßt. Meiner Kollegin und Stellvertreterin gilt an dieser Stelle ein besonderer Dank. Sie prägt seit 2011 die Akademiearbeit durch ihre Tagungen zu Kunst, Kultur, Bildung und Digitales. Mit unserem Engagement in diesem Bereich wollen wir einen Beitrag leisten, kulturelle Vielfalt in unserem Land zu sichern. Vielfalt ist auch ein Ausdruck von Freiheit. Kultur braucht Freiheit – mehr denn je. „Kultur ist der Spielraum der Freiheit“, hat es der evangelische Theologe Dietrich Bonhoeffer, der vor 74 Jahren im Konzentrationslager Flossenbürg ermordet wurde, einmal formuliert.</p>
<p>Der Marie Luise Kaschnitz-Preis wurde auch gestiftet, um das Gespräch mit Schriftstellerinnen und Schriftstellern zu suchen – und ein Zeichen der Verbundenheit zu setzen zwischen Kirche und Literatur.</p>
<p>Der Preis trägt den Namen einer Schriftstellerin, die dafür bekannt war, das Klassische mit dem Modernen zu verbinden und sich deshalb auch einer gewissen generationsübergreifenden Beliebtheit erfreut. Heute, fast 45 Jahre nach ihrem Tod, müsste ihr Werk nach meiner Auffassung noch einmal neu und im Blick auf unsere heutige Zeit bewertet werden. Für mich hat sie etwas bleibend Aktuelles, wie ich in meiner Predigt im Gottesdienst vorhin zu skizzieren versuchte. Die literarische Qualität ihres Werkes ist ohnehin über jeden Zweifel erhaben. Darüber hinaus fühlte sich Marie Luise Kaschnitz dem Geist der Humanität verpflichtet. Eine Verpflichtung, die auch für uns gilt.</p>
<p>Kultur gehört zum unverzichtbaren Themenspektrum unserer Arbeit. Judith Stumptner gibt dem Kulturauftrag der Evangelischen Akademie Tutzing mit Umsicht und Feingefühl ein besonderes Profil. Sie hat jetzt das Wort.</p>
<p>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!</p>



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		<title>Begrüßungsrede von Judith Stumptner zur Verleihung des Marie Luise-Kaschnitz-Preises an Angelika Klüssendorf</title>
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		<dc:creator><![CDATA[eat_grass]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2019 07:48:22 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Angelika Klüssendorf]]></category>
		<category><![CDATA[Evangelische Akademie Tutzing]]></category>
		<category><![CDATA[Judith Stumptner]]></category>
		<category><![CDATA[Marie Luise Kaschnitz-Preis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es gilt das gesprochene Wort! Manuskript der Rede vom 19. Mai 2019 Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch von mir ein herzliches Willkommen zu diesem Festakt, ich freue mich, dass Sie hier sind, um gemeinsam mit uns Angelika Klüssendorf zu ehren und ihre Literatur zu feiern! Dieser Preis ist immer eine besondere Angelegenheit: denn [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.eatutzing.de/begruessungsrede-von-judith-stumptner-zur-verleihung-des-marie-luise-kaschnitz-preises-an-angelika-kluessendorf/">Begrüßungsrede von Judith Stumptner zur Verleihung des Marie Luise-Kaschnitz-Preises an Angelika Klüssendorf</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.eatutzing.de">Evangelische Akademie Tutzing</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Es gilt das gesprochene Wort!</em></p>
<p><strong>Manuskript der Rede vom 19. Mai 2019</strong></p>

<p>Meine sehr verehrten Damen und Herren,</p>
<p>auch von mir ein herzliches Willkommen zu diesem Festakt, ich freue mich, dass Sie hier sind, um gemeinsam mit uns Angelika Klüssendorf zu ehren und ihre Literatur zu feiern!</p>
<p>Dieser Preis ist immer eine besondere Angelegenheit: denn zu diesem Preis gehört nicht nur dieser Festakt, sondern auch eine Tagung, die es erlaubt, sich ein ganzes Wochenende lang mit dem Werk einer zeitgenössischen Autorin – der Preisträgerin – auseinanderzusetzen. Wir haben das auch in diesem Jahr getan und für die die nicht dabei waren, möchte ich einen kurzen Einblick geben.</p>
<p>Erzählungen schreiben, so hieß es zum Auftakt der Tagung, als Angelika Klüssendorf im Gespräch mit Katja Lange-Müller die Besonderheit kurzer Erzählungen erörterte,  und sich vieles um die Formel „Reduktion, Reduktion und nochmals Reduktion drehte.<br />
Es folgten Auseinandersetzungen mit einem großen Vorbild der Preisträgerin  nämlich Agota Kristofs Werk „Das große Heft“.  Anhand derer kam das Gespräch schließlich auf die Bedeutung von Literatur für die Figuren in Angelika Klüssendorfs Werken, bevor es dann in einem weiteren Beitrag um die Kunst und die Schwierigkeit ging, das Eigene Sein wiederum in Literatur zu verarbeiten.<br />
Mit Beiträgen zu einer möglichen filmischen Adaption des Romans das Mädchen und mit der Erörterung von Mädchenleben in Georgien fokussierte die Tagung dann auf den ersten Band der Trilogie, die schließlich am gestrigen Abend in einer öffentlichen Lesung in Gänze vorgestellt wurde.</p>
<p>Ein vielfältiges Programm, das ganz unterschiedliche Einblicke in das Werk der Preisträgerin ermöglicht hat und das den Titel „vom Leben Schreiben“ tatsächlich mit Leben gefüllt hat.</p>
<p>Heute nun endet die Tagung mit einem Festakt, in dem wir Angelika Klüssendorf für ihr Gesamtwerk den Marie Luise Kaschnitz-Preis verleihen. Aber warum eigentlich der Marie Luise Kaschnitz-Preis? Wie kommt der Literaturpreis einer Evangelischen Akademie zu diesem Namen? Um dies zu klären, müssen wir ins Jahr 1951 zurückschauen.</p>
<p>Damals, genauer, im September 1951, fand hier in der Evangelischen Akademie Tutzing eine Tagung mit der Überschrift „Wozu Dichtung?“ statt. Sie trug den Untertitel „Begegnung des Schriftstellers mit der jungen Generation“ und sollte im generationsübergreifenden Gespräch eine Antwort auf eben jene Frage nach dem Zweck der Poesie suchen. Das sei nötig, denn, so konstatierte der Journalist und Literaturkritiker Benno Reifenberg in seinem Auftaktvortrag, die Literatur befinde sich seit den Schrecken des Nazi-Regimes und angesichts der folgenden politischen Entwicklungen im Frostzustand. Sie sei wie Saat unter winterlichem Boden.</p>
<p>Glaubt man der Presseberichterstattung zu dieser Veranstaltung, ist das Konzept der Tagung nicht aufgegangen. Von Passivität der Geladenen ist die Rede, von fehlendem Humor und einer arroganten Überheblichkeit. Überhaupt, die relevanten Dichter hätten gänzlich gefehlt in diesen Tagen und von der jungen Generation sei auch nichts zu sehen gewesen.<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a> Und, so eine kleine Randnotiz in den Tagungsunterlagen: Auch die Kirchenprominenz fehlte, da der Termin den einzigen ernsthaften Urlaub, den der Landesbischof sich in jenem Jahr genehmigen könne, tangierte, weshalb sein Büro ihn gar nicht erst darauf hingewiesen hatte.</p>
<p>Doch obwohl diese Veranstaltung so gründlich scheiterte, sollte sie in die Geschichte der Akademie eingehen. Denn ein Programmpunkt, der offiziell gar nicht gelistet war, bewegte dann doch die Gemüter. Es war die abendliche Lesung von Marie Luise Kaschnitz, die damals kurz vor ihrem großen Durchbruch als Schriftstellerin stand.</p>
<p>„<em>Zu reden begann ich mit dem Unsichtbaren. Anschlug meine Zunge das ungeheure Du, vorspiegelnd altgewesene Vertrautheit. Aber wen sprach ich an?“<a href="#_ftn2" name="_ftnref2"><strong>[2]</strong></a></em> &#8211; so beginnt der Gedichtzyklus, den Marie Luise Kaschnitz am 9. September 1951 hier an dieser Stelle erstmals öffentlich vortrug und den sie anschließend „Tutzinger Gedichtkreis“ nennen sollte.</p>
<p>Die Dichterin führte darin eine an Gott gerichtete Klage, ja, man könnte sogar sagen, eine Anklage gegen Gott, ob der Unmenschlichkeit, der Verrohung, der Kälte, der wachsenden Technisierung, Einsamkeit und Hilflosigkeit, die das Leben der Menschen in den Kriegs- und Nachkriegsjahren beherrschte. Obwohl das Gedicht – so der Journalist Rolf Seeliger &#8211; „manchmal etwas tragisch affektiert“ und „eigenartig dynamisch durchbrochen“<a href="#_ftn3" name="_ftnref3">[3]</a> wirkte, faszinierte der mehrseitige Gedichtzyklus die Anwesenden. Der Münchner Merkur spricht von einer „überlegenen, unserer Zeit zu innerst verbundenen Lesung“<a href="#_ftn4" name="_ftnref4">[4]</a> und einem Journalisten der „Schwäbischen Landeszeitung“ schien das Gedicht in seiner Gegenwartskritik gar die einzig gültige Antwort der vertretenen Dichter auf die Frage „Wozu Dichtung?“<a href="#_ftn5" name="_ftnref5">[5]</a></p>
<p>Dieses Erlebnis  also begründet die Verbundenheit unseres Hauses zu Marie Luise Kaschnitz und führte dazu, dass anlässlich ihres 10. Todestages im Oktober 1984 erstmals eine Autorin, Ilse Aichinger, in ihrem Namen ausgezeichnet wurde. Bis heute schmückt zudem das immergleiche Zitat von Marie Luise Kaschnitz die Urkunden für die PreisträgerInnen.</p>
<p>Das Zitat stammt aus dem 1971 entstandenen Essay  „Von der Schwierigkeit, heute die Wahrheit zu sagen“  und lautet:</p>

<p><em>„Künstlerische Wahrheit ist Treue zu sich selbst und zu seiner Zeit. […] Die Wahrheit, auch die künstlerische, ist unbequem, die Gesellschaftskritik stößt, auch in freien Ländern auf Widerstand, den neuen Formen bringen nicht nur die Böswilligen Misstrauen entgegen.“</em></p>
<p>Als künstlerische Wahrheit bezeichnet Marie Luise Kaschnitz in diesem Essay das Ergebnis eines Prozesses, den  der Schriftsteller durchläuft, indem er die Wirklichkeit in sich aufnimmt, sie von Unwesentlichem  befreit, sie in eigene Worte kleidet, in selbst gewählte Formen gießt und unter Einsatz seines Könnens in etwas Neues, Dauerhafteres, möglicherweise Wichtigeres als die dann bereits vergangene Wirklichkeit verwandelt.<a href="#_ftn6" name="_ftnref6">[6]</a></p>
<p>Wenn man weiß, dass Marie Luise Kaschnitz in ungewöhnlichem Maße und oft ohne große Verfremdung ihre eigene Biografie literarisch verarbeitet hat, bekommt dieses Zitat eine ganz unerwartete Erweiterung. Dann geht es für die Schreibenden nicht nur darum, das, was um sie herum vor sich geht aufzunehmen und in literarischer Form zu verarbeiten um auf diese Weise das Erlebte in allgemeingültigere Formen zu gießen, die auch unabhängig von der Person des Autors Bestand haben.</p>
<p>Vielmehr ist beim autobiographisch inspirierten Schreiben neben der Umgebung auch das Werden, Handeln und Sein der Autorin das Zentrale, das aber ebenfalls – wie Kaschnitz sagt – von Unwichtigem befreit und neu gefasst werden muss, damit es für sich stehen kann.</p>
<p>Etwas, das mir ungleich schwerer erscheint, erfordert es doch dem Können und der literarischen Verfremdungsarbeit Mut zur ungeschönten Auseinandersetzung mit sich selbst, verlangt es doch eine beständige Selbstverortung, macht es doch in erheblichem Maß verletzlich.</p>
<p>Mit dem Wissen darum, dass ein Text autobiographisch inspiriert ist, richtet sich die Aufmerksamkeit  außerdem noch einmal in anderer Weise auf die Figuren. Bei Angelika Klüssendorfs Figuren folgt man gebannt den Geschichten meist junger Mädchen, die darum ringen, ihre Würde in einem fremdbestimmten, durch Verwahrlosung und Gewalt geprägten Leben zu erhalten, sich aus der Ohnmacht zu befreien und ihren eigenen Weg zu gehen.</p>
<p>Dabei beeindrucken die Zähigkeit und die Willensstärke,  mit denen die Protagonistinnen trotz  widriger Umstände vorwärts gehen. Jury-Mitglied  Marie Schmidt sagte dazu: Es ist das Wollen und Wahrnehmen der Figuren, also der Menschen, die die künstlerische Wahrheit in Klüssendorfs und Kaschnitz‘ Texten ausmachen. Eine Gesellschaftskritik  also, die so weit entfernt ist von der elenden Übung des Kommentars, wie es nur Literatur sein kann.“ Und Hajo Steinert ergänzt:  „Schreiben ist Gegenwind. In jedem von Klüssendorfs Romanen offenbart sich die Widerstandskraft von Literatur“.</p>
<p>Meine Damen und Herren, wir zeichnen heute eine Autorin mit dem Marie Luise Kaschnitz-Preis aus, deren Werk in besonderer Weise bewegt. Es sind keine einfachen Themen die die Autorin bearbeitet und auch, wenn man bei der Lektüre immer wieder die Luft anhält, fesseln die Geschichten, ziehen einen unweigerlich in ihren Bann. Mehr zur Besonderheit des Werkes hören wir gleich in der Laudatio von Dr. Jens Bisky.</p>
<p>Gleichzeitig zeichnen wir heute auch eine Autorin aus, in deren Werk sich eindeutige Parallelen zum Werk der Namensgeberin finden:</p>
<p>Die literarische Verarbeitung des Eigenen ist ein gemeinsamer Punkt, der Fokus auf die Prägungen der Kindheit sowie die beständige Suche der Figuren nach Heimat, Liebe und Zugehörigkeit sind weitere. Besonders augenfällig aber ist ein Thema, mit dem auch wir uns in der Beschäftigung mit Angelika Klüssendorfs Werk gestern ausführlich auseinandergesetzt habe, nämlich: Die Bedeutung des Lesens für das Finden des eigenen Weges, der Einfluss von Literatur auf das eigene Werden, der Halt, den Schreiben und Lesen bedeuten können.</p>
<p>In Angelika Klüssendorfs Trilogie bietet diesen Halt zunächst Brehms Tierleben und ein Grimmsches Märchen. Etwas später die Geschichte des GFrafen von Monte Christo. Freud und Rielke und Beckett tauchen auf Und schließlich kommt man gar nicht mehr nach mit dem Zählen der genannten Lektüren.</p>
<p>In der Begründung für die Wahl von Angelika Klüssendorf heißt es so unter anderem  über die drei letzten Romane auch: Diese Trilogie über fortschreitenden intellektuellen Eigensinn und Selbstbehauptung ist nicht zuletzt eine Feier der Literatur, die für die Protagonistin schon als Kind Rettung und Erlösung bedeutete. Damit steht Angelika Klüssendorf in der Tradition großer deutscher Erzählerinnen wie auch Marie Luise Kaschnitz.</p>
<p>Eine Feier der Literatur, die begehen wir heute. Und gefeiert wird das Werk Angelika Klüssendorfs. In das uns Jens Bisky in seiner Laudatio gleich noch einen tieferen Einblick geben wird!</p>
<p>Davor hören wir noch einmal Musik und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!</p>


<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a>    Vgl. Rolf Seeliger, Wozu Dichtung – fragen Dichter?, 15.9.1951 und „Unser Anteil an der Not des Geistes“, Münchner Merkur, 12.9.1951.</p>
<p><a href="#_ftnref2" name="_ftn2">[2]</a>    Kaschnitz Gedichte. Ausgewählt von Elisabeth Borchers. Insel Verlag, 2002, S.35-46</p>
<p><a href="#_ftnref3" name="_ftn3">[3]</a>    Rolf Seeliger, Wozu Dichtung – fragen Dichter?, 15.9.1951</p>
<p><a href="#_ftnref4" name="_ftn4">[4]</a>    Max Ruland; Unser Anteil an der Not des Geistes, Münchner Merkur, 12.9.1951</p>
<p><a href="#_ftnref5" name="_ftn5">[5]</a>    O.B.: Wozu dichten? &#8211; Schwäbische Landeszeitung, 21.9.1951</p>
<p><a href="#_ftnref6" name="_ftn6">[6]</a>    Vgl. Marie Luise Kaschnitz: Gesammelte Werke, Band 7, Die Essayistische Prosa, Insel Verlag 1989, S. 337-340</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.eatutzing.de/begruessungsrede-von-judith-stumptner-zur-verleihung-des-marie-luise-kaschnitz-preises-an-angelika-kluessendorf/">Begrüßungsrede von Judith Stumptner zur Verleihung des Marie Luise-Kaschnitz-Preises an Angelika Klüssendorf</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.eatutzing.de">Evangelische Akademie Tutzing</a>.</p>
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		<title>Laudatio auf Joachim Gauck</title>
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		<dc:creator><![CDATA[eat_grass]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Apr 2019 11:11:26 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Joachim Gauck]]></category>
		<category><![CDATA[Laudatio]]></category>
		<category><![CDATA[Ludwig Theodor Heuss]]></category>
		<category><![CDATA[Tutzinger Löwe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es gilt das gesprochene Wort! Bitte Sperrfrist beachten: Dienstag, 9. April 2019, 19.00 Uhr   Laudatio auf Joachim Gauck zur Verleihung des Tutzinger Löwen Evangelische Akademie Tutzing, 09. 04. 2019 Von Prof. Dr.  Ludwig Theodor Heuss Sehr verehrter Herr Bundespräsident, lieber Joachim Gauck, Was für ein schöner Anlass! Ein Löwe für die Freiheit! Noch dazu [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.eatutzing.de/laudatio-auf-joachim-gauck/">Laudatio auf Joachim Gauck</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.eatutzing.de">Evangelische Akademie Tutzing</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Es gilt das gesprochene Wort!</em></p>
<p><em>Bitte Sperrfrist beachten: Dienstag, 9. April 2019, 19.00 Uhr</em></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Laudatio auf Joachim Gauck zur Verleihung des Tutzinger Löwen</strong></p>
<p><strong>Evangelische Akademie Tutzing, 09. 04. 2019</strong></p>
<p><strong>Von Prof. Dr.  Ludwig Theodor Heuss</strong></p>


<p>Sehr verehrter Herr Bundespräsident, lieber Joachim Gauck,</p>

<p>Was für ein schöner Anlass! Ein Löwe für die Freiheit! Noch dazu ein bayerischer Löwe für die Freiheit!</p>

<p>Gewiss, ich habe gelernt, der Tutzinger Löwe steht für herausragende Verdienste in Politik, Kirche und Ökumene, in Wissenschaft und Medien und ja, natürlich, die Auszeichnung steht für Toleranz und Weltoffenheit. Das trifft ja <em>auch</em> alles in ganz vorzüglicher und nicht zu übertreffender Weise zu.</p>

<p>Aber trotzdem ist es dieses Mal vor allem und ganz besonders ein Löwe für die Freiheit.</p>
<p>Für einen Löwen der Freiheit.</p>

<p>Denn Freiheit, lieber Herr Gauck, das ist Ihr Lebensthema, ein Thema, das Sie begleitet hat und das Sie ins Zentrum gerückt haben. Hier, in Tutzing haben Sie im Januar 2011 ein flammendes, später in gedruckter Form weit verbreitetes Plädoyer für die Freiheit gehalten. Genauer: für den Dreiklang von Freiheit, Verantwortung und Toleranz. Aber die Freiheit erhielt eine besondere, eine herausgehobene Bedeutung zugesprochen. Sie kommt zuerst, sie bildet die Basis.</p>

<p>Ausgerechnet Freiheit. Die Deutschen tun sich bekanntlich schwer mit der Freiheit. Sie liegt ihnen nicht, ist ein Minderheitenthema, ein abstrakter Begriff. Gewiss ein hohes Gut, aber ist sie in unserem gesellschaftlichen Kontext wirklich noch aktuell? Haben wir sie nicht fast im Überfluss? Stehen heute nicht wichtigere Themen an? Solidarität, Gerechtigkeit, Klimawandel? Welche politischen, welche gesellschaftlichen Entwürfe verbinden wir denn noch mit der Freiheit?</p>

<p>Der bedeutende Denker und Ökonom Friedrich August von Hayek sieht den Zweck der Freiheit bekanntermassen gerade <em>nicht</em> in einem idealen Gesellschaftsentwurf, sondern darin «die Möglichkeit von Entwicklungen zu schaffen, die wir nicht voraussagen können» und deshalb nie wissen «werden, was wir durch eine Beschränkung der Freiheit verlieren.» Eine richtige, eine spontane Ordnung, so Hayek, entsteht durch Wettbewerb und Markt die möglichst keinen Einschränkungen unterworfen werden dürfen um ihre bestmögliche Wirkungsmacht zu entfalten. Deshalb, so fährt er fort, kann Freiheit nur «erhalten werden, wenn sie als Grundprinzip verteidigt wird. Eine Verteidigung der Freiheit [aber] muss unbeugsam, dogmatisch und doktrinär sein.»</p>

<p>Meine Damen und Herren, ich spüre es, zumal hier in den Räumen einer Evangelischen Akademie: beim einen oder anderen kommt ein gewisses Unbehagen auf. Worauf will er hinaus? Spricht über Freiheit und zitiert einen der Säulenheiligen des Marktes, des kalten, leider fälschlicherweise so bezeichneten, Neoliberalismus? Jemanden, für den sich Freiheit ausschliesslich in den Abwehrrechten des Individuums erschöpft? Meine Damen und Herren, leider hat diese Negativfolie die Diskussion des politischen Freiheitsbegriffs in den vergangenen Jahrzehnten dominiert. Dieser libertäre Freiheitsbegriff bleibt spröde, technokratisch, kalt und konstruiert. Und darum, ich gestehe es Ihnen ein mag ich Hayek auch nicht.</p>

<p>Aber darum mag, verehre, bewundere ich umso mehr Joachim Gauck, weil es Ihnen, verehrter Herr Gauck zu verdanken ist, in der öffentlichen Wahrnehmung den Freiheitsbegriff aus solcher blutleerer und abstrakter Debatte volkswirtschaftlicher Proseminare zu befreien, zu beleben und im gesellschaftlichen Diskurs wieder mit positiven Emotionen zu konnotieren. «Wir brauchen», so haben sie gesagt, «eine affektive Haltung zu den Grundwerten unserer Gesellschaft». Und darum fordern Sie von uns Deutschen mehr: wenn schon nicht Liebe, dann doch zumindest eine wohlmeinende «Geneigtheit zur Freiheit».</p>

<p>Nein – die Freiheit ist für Joachim Gauck kein abstrakter, abgekühlter Begriff, der auf Distanz bleibt. Der emotionale Bezug begründet sich vielmehr aus den Geschehnissen der eigenen Biographie, aus dem Erleben, aus dem Erleiden einer Negation der Freiheit durch die Konfrontation mit unberechenbarer staatlicher Willkür.  Als Elfjähriger erlebten Sie die plötzliche, unschuldige Verschleppung des Vaters nach Sibirien durch Schergen des sowjetischen Militärgeheimdienstes. Später, die offensichtliche Diskrepanz zwischen der angeblich glücklichen sozialistischen Gesellschaft, der «schön wie nie über Deutschland scheinenden Sonne» und der Alltagsrealität von, ihrer persönlichen und gesellschaftlichen Freiheit beraubten, «Insassen» des Arbeiter- und Bauernstaates.</p>

<p>Das Leben als erwachsener, selbstverantwortlicher Mensch mit, in oder unter einem System der Unfreiheit. Das ist eine nicht <em>nur</em>, aber doch auch <em>sehr</em> deutsche Erfahrung, der die Frauen und Männer, die jenseits des Eisernen Vorhangs lebten, in doppeltem Mass, während zweier Generationen ausgesetzt waren. Heute, knapp dreissig Jahre nach dem Fall der Mauer, verblasst und verklärt sich bei den Jüngeren die unmittelbare Vorstellung dessen, was Unfreiheit mit Menschen anrichtet. Das mag tröstlich sein. Aber Vergessen ist Gnade und Gefahr zugleich, birgt die Bedrohung neuer Verführbarkeit und alter Vorurteile. Sie, verehrter Herr Gauck, sind in einer Opposition gegenüber dem Regime, einem wie Sie schreiben «Antikommunismus aufgewachsen, der aus Leiden, Erkennen und Sensibilität, nicht aus Vorurteil und Ressentiment hervorgeht».  Und das bleibt doch in der seelischen Auseinandersetzung mit den Totalitarismen des 20. Jahrhunderts und der Gegenwart das Zentrale: das sensible Einfühlen und Erkennen des Leidens. Das Erinnern und Wachhalten der Sehnsucht nach Freiheit, wenn sie fehlt.</p>

<p>Unterwerfung oder Widerstand, Flüchten oder Standhalten sind Grundfragen der Gesellschaft im 20. und 21. Jahrhundert, die unser aller Familiengeschichten durchziehen. In stillen Momenten stellen wir uns die Frage: Wie hätte ich, wie würdest Du handeln? In einem Parlament, in dem sich eine Übermacht bewaffneter SA- und SS- Leute zu einer wildentschlossenen Drohkulisse aufbaut um eine Abstimmung zu beeinflussen, oder nach einer Denunziation durch den Blockwart mit anschliessender Hausdurchsuchung der Gestapo oder bei einer Vorladung der Stasi, die akribische Protokolle von Gesprächen im Freundeskreis vorlegt, oder in einem Staat, der das Wohlverhalten seiner Bürger mit einem Sozialpunktesystem überwacht und so gefügig macht? Flüchten oder standhalten? Sie, verehrter Herr Gauck, wählten in Ihrem Leben immer das Standhalten.</p>

<p>Und das nicht <em>nur</em>, weil Sie «aus festem, sehr protestantischem Holze» sind, wie Sie Hildegard Hamm-Brücher, eine andere Tutzinger Löwin, einmal beschrieb. Nein – es gab ja auch andere Pastoren, die Geschmeidigkeit an den Tag legten.</p>
<p><sup> </sup></p>
<p>Aber Sie haben uns allen aus der Erfahrung und Beobachtung sehr überzeugend immer wieder ins Bewusstsein gerufen: auch in Zeiten der Unfreiheit, der Diktatur, gilt für jeden Einzelnen die Erkenntnis: «<u>Ich habe eine Wahl.»</u> Natürlich sind die Möglichkeiten viel eingeschränkter, als in einer freien Demokratie. Aber es bleibt doch immer: die Wahl entweder mitzutun oder sich, auch ohne ein Held zu sein, im Rahmen seiner Möglichkeiten zu entziehen. Die Wahl, sich dem Druck zu beugen oder fest zu bleiben. Die Wahl, wissen zu wollen oder sich zu verschliessen.</p>

<p>Wählen zu können, der freie Wille, ist die Essenz von Freiheit. Es ist die innere Freiheit des Einzelnen, die seine menschliche Würde bestimmt. Ob eine Entscheidung letztlich richtig oder falsch war, bleibt im Wesentlichen Massgabe des inneren Wertesystems. Sie haben, während Jahren in der Gemeindearbeit, genau hierfür Grundlagen gelegt. In einer Zeit in der die äussere Freiheit fehlte, haben Sie Menschen Mut gemacht, sie bestärkt in der Gewissheit, dass es eine Sphäre persönlicher Freiheit gibt, in der die innere Freiheit der Entscheidung jedem Einzelnen erhalten bleibt. Und Sie haben Mut gemacht, «Abschied zu nehmen vom Schattendasein in den Tarnanzügen der Anpassung».</p>

<p>Doch haben Sie uns auch immer vor Augen geführt, dass es eine pubertäre Vorstellung wäre, Freiheit mit Bindungslosigkeit gleichzusetzen. Im Gegenteil: «die Freiheit des Erwachsenen», so haben Sie es formuliert «heisst Verantwortung», ist seine Fähigkeit zur Bezogenheit, für sich und Andere Verantwortung zu übernehmen, Rechenschaft und Haftung für sein Verhalten abzulegen und auf die Gestaltung seines Umfeldes Einfluss zu nehmen. Freiheit als Verantwortung verstanden, das ist die Basis unserer gesellschaftlichen und politischen Existenz.</p>

<p>1989 hatten sich die Menschen zwischen Rostock und Plauen, mit dem stolzen Wort «ermündigt»: «Wir sind das Volk». Ein Wort von dem Sie einmal sagten, dass, «wenn die Politik die Dimension des Heiligen hätte,» dieser Satz heiliggesprochen werden müsste: «Wir sind das Volk».</p>

<p>Doch noch vor dem «<em>wir</em>», vielleicht manchmal nur einen Augenblick, kam das «<em>ich</em>». Der Weg in die Freiheit führte über die Selbstermächtigung des Individuums, seiner Wahrnehmung und Bewusstwerdung. Dem Erwachen von Bürgersinn und Zivilcourage, folgte das solidarische «<em>wir</em>», das Bewusstsein gemeinsamer Verantwortung. Das ist das grosse Geschenk und Vermächtnis, das die Bürger der ehemaligen DDR der deutschen Freiheitsgeschichte gemacht haben. Sie, Joachim Gauck, haben diesen Vorgang von Anfang an als solchen verstanden, mitgestaltet und verteidigt.</p>

<p>«Unser Land» so sprachen Sie, als Bundespräsident am 23. März 2012 vor dem Bundestag, «unser Land muss ein Land sein, das beides verbindet: Freiheit als Bedingung für Gerechtigkeit – und Gerechtigkeit als Bedingung dafür, Freiheit und Selbstverwirklichung erlebbar zu machen.» Und an anderer Stelle legten Sie dar, dass, und warum in unseren freiheitlichen Gesellschaften im Spannungsdreieck von Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit, ganz natürlicher Weise ein Schwerpunkt auf der Freiheit liegen muss. Was für ein Glück für dieses Land, an höchster Stelle in Ihnen einen solchen Herold der Freiheit gehabt zu haben.</p>

<p>Doch es wird enger für die Freiheit. Sie haben in Ihren treffsicheren Beobachtungen nicht nur den Wandel von der Untertanenmentalität zum freien Bürger beschrieben, nein, Sie haben auch von der Angst gesprochen, die Freiheit auslösen kann, wenn sie einmal nicht nur Sehnsucht, sondern Realität ist. Die Angst vor der Freiheit nach der Freiheit, weil sie die Notwendigkeit mit sich bringt, sein Leben selbst in die Hand zu nehmen, und die Gefahr birgt, dabei auch zu scheitern. Die Angst vor der Freiheit, weil manche befürchten, dass diese Freiheit anderen mehr nützen könnte als ihnen selbst. Freiheit, wir wissen es, ist oftmals schwierig, weil sie von uns auch dort Toleranz erfordert, wo es eine Zumutung ist. «Toleranz», so haben Sie es formuliert, «kostet oft eine starke innere Überwindung, weil sie scheinbar Unvereinbares vereinbaren  soll: Respekt  ausgerechnet  für  jene  Mitmenschen,  deren  Religion  oder Meinung  oder  Lebensstil  wir  nicht  teilen,  teilweise  sogar  ausdrücklich  falsch  oder bedenklich finden und im ideologischen Disput bekämpfen möchten.»  Was Sie darunter verstehen konnte man vor wenigen Tagen eindrucksvoll in einer Fernsehdokumentation verfolgen wie Sie, mit politisch- weltanschaulichen Gegnern aus dem Umfeld von Pegida, AfD oder der Linken das respektvolle, zuhörende, aber auch klare Gespräch geführt haben. Ein wertvolles Lehrstück dafür, dass Toleranz weder Gleichgültigkeit noch Akzeptanz bedeutet.</p>

<p>Die Freiheit, wenn man sie einmal hat, ist flüchtig und immerzu gefährdet. Sie bedarf der Zuwendung und Gestaltung und muss von jeder Generation, auch denen, die in ihr geboren wurden, neu erkämpft und verteidigt werden. So wie es Karl Popper sagte: „Wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“</p>

<p>Ja, Freiheit ist eben ein besonderes Gut. Sie ist nicht alles, sie ist nicht losgelöst, aber sie ist die Bedingung für Verantwortung, für Gerechtigkeit, für Solidarität und Toleranz. Und darum ist sie kein kaltes Abstraktum sondern verdient, wie Sie, verehrter Joachim Gauck es vorleben, unsere leidenschaftliche Pflege und Zuneigung.</p>

<p>Von Perikles ist das Zitat überliefert:</p>
<p>«Das Geheimnis des Glücks ist die Freiheit. Und das Geheimnis der Freiheit ist der Mut.»</p>
<p>Und ich möchte anfügen: Das Symbol des Muts ist der Löwe.</p>

<p>Auf dass er weithin laut und vernehmbar brülle!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.eatutzing.de/laudatio-auf-joachim-gauck/">Laudatio auf Joachim Gauck</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.eatutzing.de">Evangelische Akademie Tutzing</a>.</p>
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		<title>Begrüßung anlässlich der Verleihung des „Tutzinger Löwen“ 2019</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Apr 2019 11:08:00 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Akademiedirektor Udo Hahn]]></category>
		<category><![CDATA[Begrüßung]]></category>
		<category><![CDATA[Tutzinger Löwe]]></category>
		<category><![CDATA[Udo Hahn]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es gilt das gesprochene Wort! Bitte Sperrfrist beachten: Dienstag, 9. April 2019, 19.00 Uhr. Begrüßung anlässlich der Verleihung des „Tutzinger Löwen“ an Bundespräsident a.D. Dr. h.c. mult. Joachim Gauck   Udo Hahn Akademiedirektor Sehr geehrte Damen und Herren, Ihnen allen ein herzliches Willkommen zur Verleihung des „Tutzinger Löwen“ an Bundespräsident a.D. Joachim Gauck. Es ist [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Es gilt das gesprochene Wort!</em></p>
<p><em>Bitte Sperrfrist beachten: Dienstag, 9. April 2019, 19.00 Uhr.</em></p>


<p><strong>Begrüßung </strong><strong>anlässlich der Verleihung des „Tutzinger Löwen“</strong></p>
<p><strong>an Bundespräsident a.D. Dr. h.c. mult. Joachim Gauck</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Udo Hahn</strong></p>
<p><strong>Akademiedirektor</strong></p>


<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>

<p>Ihnen allen ein herzliches Willkommen zur Verleihung des „Tutzinger Löwen“ an Bundespräsident a.D. Joachim Gauck. Es ist uns eine große Ehre, dass Sie, sehr geehrter Herr Bundespräsident Gauck, sich durch die Evangelische Akademie Tutzing auszeichnen lassen. Wie schön, dass Sie heute Abend bei uns sind! Eine große Freude ist es, dass wir den Vorsitzenden der Theodor-Heuss-Stiftung, Prof. Dr. Ludwig Theodor Heuss, für die Laudatio gewinnen konnten. Seien auch Sie uns herzlich willkommen!</p>

<p>Erlauben Sie mir bitte, dass ich weitere Gäste namentlich begrüße (…)</p>

<p>Ein besonderer Gruß gilt Robert Flock. Er ist Geschäftsführer des Evangelischen Siedlungswerks ESW – und unterstützt heute unser Haus, dass wir die Verleihung des „Tutzinger Löwen“ in diesem Rahmen durchführen können. „Raum für Perspektive“ ist das Motto des größten evangelischen Wohnungsunternehmens in Deutschland. Ein Motto, das gut zu unserem Auftrag passt. Herzlich willkommen, sehr geehrter Herr Flock.</p>

<p>Sehr geehrte Damen und Herren, Joachim Gauck war schon zwei Mal zu Gast in der Evangelischen Akademie Tutzing. 2011 stellte er bei unserem Jahresempfang das Thema „Freiheit“ in den Mittelpunkt seiner Rede. Als Buch gedruckt behauptete sie monatelang Platz 1 der Sachbuch-Bestsellerliste des „Spiegel“. Seine Rede damals endete mit den Worten: „Ich wünschte mir, dass sich unsere Gesellschaft tolerant, wertbewusst und vor allen Dingen in Liebe zur Freiheit entwickelt und nicht vergisst, dass die Freiheit der Erwachsenen Verantwortung heißt.“</p>

<p>2017 hielt Joachim Gauck – diesmal als Bundespräsident – erneut die Festrede bei einem Jahresempfang der Evangelischen Akademie Tutzing. Sie endete mit folgender Aufforderung – bezogen auf den Auftrag unseres Hauses: „Bleiben Sie ein Segen für alle, die hier einkehren. Bleiben Sie denen treu, die sich um die Zukunft unseres Gemeinwesens und der Welt Sorgen machen. Begegnen Sie der Kultur der Ängstlichkeit und des Verdrusses mit einem glaubensstärkenden Ja zur Zukunft.“</p>

<p>Beide Zitate lassen erkennen, was den Pastor und Politiker Joachim Gauck prägt: Glaube und Weltverantwortung gehören zusammen. Die „Sache mit Gott“, so haben Sie es 2017 formuliert, sollen wir hier an diesem Ort nicht preisgeben. Damit eine solche Aufforderung nicht zur Floskel wird, fügten Sie als Begründung hinzu: „Denn im Vertrauen auf Gott haben Menschen ihre Potentiale erweitern können.“ Tatsächlich tun sich die Kirchen gegenwärtig schwer, diesen Mehrwert des christlichen Glaubens plausibel zu machen. Dabei träfe diese Botschaft doch genau den Lebensnerv vieler, die ihre Potentiale, ihre Möglichkeiten erweitern wollen.</p>

<p>„Mag der Schöpfergott sich auch unserem Verstehen entziehen“, sagten sie damals, „so bleiben doch die, die auf ihn bezogen sind, Gesegnete, Bestärkte, Ermächtigte.“ Menschen, so könnte man formulieren, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. So liegt auf allen, die sich in unserer Zivil- und Bürgergesellschaft engagieren, eine Verheißung. Mit den Worten Joachim Gaucks: „In unserer Verantwortungsfähigkeit steckt ein Versprechen, das dem Einzelnen wie dieser ganzen Welt gilt: Wir sind nicht zum Scheitern verurteilt.“ So ist es! Unsere Zuversicht gründet darauf, dass Menschen ihre Freiheit nutzen, Verantwortung zu übernehmen – zum Wohle aller.</p>

<p>Sie selbst, verehrter Herr Gauck, sind hierfür ein Vorbild. Und deshalb wollen wir Sie heute, anlässlich Ihres dritten Besuchs der Evangelischen Akademie Tutzing, mit dem „Tutzinger Löwen“ ehren – und viele Zeitgenossen ermutigen.</p>

<p>Wir würdigen mit dem „Tutzinger Löwen“ Ihren herausragenden Einsatz für Freiheit und Demokratie als Voraussetzung für ein Zusammenleben in Frieden und Solidarität sowie Ihr leidenschaftliches Eintreten dafür, dass ein friedliches Miteinander von Verschiedenen in Deutschland und in Europa gelingen kann. In Ihren Reden verkörpern Sie eine ansteckende Zuversicht, die Menschen ermutigt, in unserer Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen, Brücken zu bauen und Versöhnung zu stiften. Der „Tutzinger Löwe“ steht auch für Toleranz und Weltoffenheit.</p>

<p>Noch einmal: Seien Sie alle uns herzlich willkommen bei diesem Festakt!</p>

<p>Jetzt darf ich Prof. Heuss um die Laudatio bitten.</p>
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		<item>
		<title>Udo Hahn, Begrüßung zur Kanzelrede mit Peter Küspert</title>
		<link>https://www.eatutzing.de/udo-hahn-begruessung-zur-kanzelrede-mit-peter-kuespert/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[eat_grass]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Mar 2019 12:05:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Versteckte Anzeige]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzelrede]]></category>
		<category><![CDATA[Peter Küspert]]></category>
		<category><![CDATA[Udo Hahn]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Udo Hahn, Direktor der Evangelischen Akademie Tutzing, Begrüßung zur Kanzelrede mit Peter Küspert am 10. März 2019, 11.30 Uhr in München. (Redemanuskript)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.eatutzing.de/udo-hahn-begruessung-zur-kanzelrede-mit-peter-kuespert/">Udo Hahn, Begrüßung zur Kanzelrede mit Peter Küspert</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.eatutzing.de">Evangelische Akademie Tutzing</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Es gilt das gesprochene Wort!</em></p>

<p><strong>Udo Hahn, Direktor der Evangelischen Akademie Tutzing</strong></p>
<p><strong>Kanzelrede, Begrüßung am 10. März 2019, 11.30 Uhr</strong></p>

<p>Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Gäste,</p>

<p>als Direktor der Evangelischen Akademie Tutzing ist es mir eine große Freude, Sie heute zu unserer Kanzelrede begrüßen zu dürfen. Mein Name ist Udo Hahn. Herzlich willkommen heiße ich Sie auch im Namen von Brigitte Grande, der Vorsitzenden des Gesamtfreundeskreises der Evangelischen Akademie Tutzing. Beide, Akademie und Freundeskreis, veranstalten gemeinsam die Kanzelrede und laden dazu zweimal im Jahr in die Erlöserkirche an der Münchner Freiheit in München-Schwabing ein. Heute sind unter uns Gäste aus allen bayerischen Regierungsbezirken – die Leiterinnen und Leiter der örtlichen Freundeskreise. Sie vertreten die Evangelische Akademie Tutzing in ganz Bayern und bereichern mit eigenen Angeboten die regionale Bildungsarbeit. Im Anschluss an die Kanzelrede treffen sich die Vertreterinnen und Vertreter der Freundeskreise zu einem Erfahrungsaustausch.</p>

<p>Die Kanzelrede ist seit 1997 ein viel beachtetes Format unserer Arbeit. An dieser Stelle haben u.a. schon Joachim Gauck, Gesine Schwan, Heribert Prantl, Christian Stückl, Harald Lesch, Christian Springer sowie Charlotte Knobloch gesprochen. Und jetzt: Peter Küspert, Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes und des Oberlandesgerichts München. Schön, dass Sie bei uns sind!</p>

<p>Ich darf Ihnen den heutigen Kanzelredner kurz vorstellen: geboren 1955 in Hof, Jurastudium in Regensburg, Beginn der juristischen Laufbahn 1983 in der Justiz des Freistaates Bayern als Richter an den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen. Es folgten verschiedene Verwendungen als Richter und Staatsanwalt. Nach mehreren Jahren Tätigkeit im Bayerischen Staatsministerium der Justiz 2003 Berufung zum Präsidenten des Landgerichts Regensburg. 2010 Leiter der Personalabteilung im Bayerischen Staatsministerium der Justiz. 2011 bis 2015 Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg. Seit März 2015 Präsident des Oberlandesgerichts München und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof bildet im Freistaat Bayern eines der drei Verfassungsorgane – neben Landtag und Staatsregierung. Das Wort unseres heutigen Kanzelredners hat also Gewicht. Sein Thema heute lautet: „Was uns zusammenhält – Die Rolle der Verfassung in der pluralen Gesellschaft“.</p>

<p>Dass wir über Zusammenhalt nachdenken und uns Gedanken machen, wie er auch künftig zu gewährleisten ist, hat seinen Grund. Es ist die Erfahrung der Auswirkungen von Globalisierung, Digitalisierung, Beschleunigung und Entgrenzung. Diese Begriffe sind zu Synonymen für Fliehkräfte geworden, die auseinanderreißen können, was jedoch zusammenbleiben muss. Denn eine Gesellschaft funktioniert nur dann gut, wenn ihre Bürgerinnen und Bürger diese Herausforderungen bestehen und friedlich und respektvoll zusammenleben. Politik, Zivilgesellschaft und die Kirchen haben die Aufgabe, sich für die Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts einzusetzen. Dass der gesellschaftliche Zusammenhalt auch ein Thema der Justiz ist, wird Peter Küspert illustrieren.</p>

<p>Wer nach der Basis für ein gelingendes Zusammenleben fragt, kommt m.E. nicht daran vorbei, sich mit dem Recht zu beschäftigen, speziell mit dem Grundgesetz, unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, die vor siebzig Jahren entstand. Das Grundgesetz beschreibt insbesondere in seinen ersten 20 Artikeln unverrückbare Werte und Prinzipien des Zusammenlebens. Es sichert das friedliche Zusammenleben in Deutschland – und zwar in Freiheit und Pluralität. Damit dies so bleibt, muss es von allen hier lebenden Menschen akzeptiert und respektiert werden.</p>

<p>Der Begriff der Werte ist für sich genommen jedoch sehr vieldeutig: Die Bandbreite ist groß. Sie reicht von Grundrechten und der Verfasstheit als demokratischer Rechtsstaat, wie das im Grundgesetz zum Ausdruck kommt, über Werte, die von Religionen in unterschiedlicher Weise postuliert werden, bis hin zu materiellen Werten, individuellen Lebenszielen oder unterschiedlichem ästhetischem Geschmack. Werte sind oft subjektiv und partikular. Werden sie trotzdem pauschal zur Voraussetzung von Zugehörigkeit und Beteiligung erhoben, führen sie oft zur Ausgrenzung derer, die diese Werte nicht oder nur eingeschränkt teilen.</p>

<p>Der wichtigste Integrationsfaktor heutiger Gesellschaften ist nach meiner Auffassung deshalb das Recht. Es beinhaltet Normen, Regelungen und Verfahren, die Zusammenhalt möglich machen. Grundlage eines solchen Rechtssystems, das die Würde der Menschen und ihre Freiheitsrechte schützt, ist in Deutschland das Grundgesetz. Es ist die entscheidende Wertebasis, die durch seine Freiheitsgarantien das Zusammenleben in Verschiedenheit und Solidarität möglich macht.</p>

<p>Zusammenhalt entsteht bzw. wird gewährleistet durch Respekt und Toleranz. Beides in unserer Gesellschaft zu stärken – das ist eine Aufgabe, der sich auch die Evangelische Akademie Tutzing und ihr Freundeskreis widmet. Mit politischer Bildung soll das Bewusstsein für den Wert unserer Demokratie und unserer <a href="https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/glossareintraege/DE/g/grundrechte.html">Grundrechte</a> geschärft werden. Denn: Für einen funktionierenden gesellschaftlichen Zusammenhalt braucht es mündige, informierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger, die von ihrer Freiheit Gebrauch machen und für sich und die Gesellschaft Verantwortung übernehmen. Die heutige Kanzelrede will hier zur Orientierung beitragen.</p>

<p>Ehe Peter Küspert gleich das Wort ergreift, möchte ich noch dem Kirchenvorstand der Erlöserkirche zusammen mit Pfarrer Gerson Rabe sehr herzlich danken, dass wir hier zu Gast sein dürfen. Die nächste Kanzelrede findet am 20. Oktober statt. Wenn Sie eine persönliche Einladung erhalten möchten, teilen Sie uns dies bitte mit. Nun hat Peter Küspert das Wort. Schon jetzt vielen Dank für Ihren Vortrag!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.eatutzing.de/udo-hahn-begruessung-zur-kanzelrede-mit-peter-kuespert/">Udo Hahn, Begrüßung zur Kanzelrede mit Peter Küspert</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.eatutzing.de">Evangelische Akademie Tutzing</a>.</p>
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		<title>Kanzelrede von Peter Küspert</title>
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		<pubDate>Mon, 11 Mar 2019 11:56:20 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Kanzelrede]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Manuskript der Kanzelrede des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Peter Küspert: „Was uns zusammenhält – Die Rolle der Verfassung in der pluralen Gesellschaft“</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.eatutzing.de/kanzelrede-von-peter-kuespert/">Kanzelrede von Peter Küspert</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.eatutzing.de">Evangelische Akademie Tutzing</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Es gilt das gesprochene Wort!</em></p>
<p>Bitte Sperrfrist beachten: Sonntag, 10. März 2019, 11.30 Uhr.</p>

<p><strong>Kanzelrede des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs </strong><strong>Peter Küspert</strong></p>
<p><strong>„Was uns zusammenhält – Die Rolle der Verfassung in der </strong><strong>pluralen Gesellschaft“</strong></p>

<p>Veranstalter:</p>
<p>Evangelische Akademie Tutzing, Freundeskreis der Evangelischen Akademie Tutzing</p>
<p>am 10. März 2019, 11.30 Uhr in der Erlöserkirche in München</p>

<p><strong><u> (I. Einleitung)</u></strong></p>

<p>Sehr geehrter Herr Pfarrer Hahn, sehr geehrte Frau Vorsitzende Grande, liebe Kirchengemeinde, verehrte Zuhörer!</p>

<p>Vielen Dank für die Einladung, heute zu Ihnen zu sprechen. Eine Kanzelrede halte ich heute zum ersten Mal.</p>
<p>Dabei ist den Juristen die „Kanzel“ durchaus nicht fremd. Im Zusammenhang mit einer Entscheidung zum Asylrecht war vor einigen Monaten in einer Zeitung zu lesen, der Verfassungsgerichtshof habe die Staatsregierung „abgekanzelt“<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a>. Davon abgesehen, dass es sich bei der im Bericht behandelten Entscheidung nicht um eine solche des Verfassungsgerichtshofs handelte, sondern um eine solche des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs<a href="#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a>, scheint mir die Formulierung nicht sehr glücklich. Der Duden umschreibt den Begriff „abkanzeln“ nämlich als „(besonders einen Untergebenen) betont unhöflich, scharf tadeln“<a href="#_ftn3" name="_ftnref3">[3]</a>. Deshalb ist dieses Wort nicht gut geeignet, die Entscheidung eines Gerichts zu beschreiben und schon gar nicht in Bezug auf die Staatsregierung. Zwischen Exekutive und Judikative besteht nämlich gerade kein Über-/Unterordnungsverhältnis, das es rechtfertigen würde, dass eine Staatsgewalt die andere „abkanzelt“. Ich werde später noch näher darauf eingehen.</p>

<p>Wenn ich sage, dass den Juristen die Kanzel nicht fremd ist, meine ich vor allem, dass die Richtertische in Gerichtssälen früher in gewisser Hinsicht durchaus den Kanzeln in Kirchen ähnelten. Das lateinische „cancelli“ meint ja „Gitter“ oder „Schranken“. Früher war es üblich, dass Richter in Gerichtssälen erhöht saßen und die Beteiligten gezwungen waren, zu den Richtern aufzublicken. In modernen Sitzungssälen sind die Stühle der Richter und Beteiligten dagegen oft auf derselben Höhe angebracht. Wie in vielen Kirchen die Geistlichen, sind auch in der Justiz die Richterinnen und Richter – auch räumlich – näher an die Menschen herangerückt, befinden sich heute stärker „auf Augenhöhe“ mit ihnen als früher.</p>

<p>Das ist exemplarischer Ausdruck einer Wandlung der Verhältnisse. Wo früher die Bereitschaft weitgehend selbstverständlich war, tatsächliche oder vermeintliche Autoritäten anzuerkennen und sich ihnen unterzuordnen, sind die Menschen in den modernen Industriestaaten dazu immer weniger bereit. Die Menschen akzeptieren heute Vorgaben nicht mehr nur deshalb, weil sie „von oben“, „ex cathedra“, von der Kanzel herab verkündet werden.</p>

<p>Das merken auch die Juristen in ihrem Arbeitsalltag deutlich. Der Grundsatz aus dem französischen Rechtskreis <em>„La Cour décide, elle ne discute pas.“</em> – also: <em>„Das Gericht entscheidet, es diskutiert nicht.“</em> – wird von Rechtsuchenden oft nicht mehr hingenommen. Richterinnen und Richter müssen heute ihre Entscheidungen viel stärker erklären als früher; sowohl den Beteiligten als auch der Öffentlichkeit.</p>

<p><strong><u>(II. Abnahme der Bindung an traditionsreiche Institutionen)</u></strong></p>

<p>Das ist für sich genommen gewiss kein Schaden. Im Gegenteil: Der mündige Bürger soll nachfragen, auch kritisch, und nicht einfach hinnehmen, was ihm vom Staat und seinen Repräsentanten vorgesetzt wird. Als Richter sind wir ohnehin kritische Reaktionen gewohnt. Wir betreiben ja ein Geschäft der zwangsläufigen Enttäuschungen; was dem einen gegeben wird, wird dem anderen genommen.</p>

<p>Allerdings glauben wir feststellen zu können, dass heute im Gerichtssaal erbitterter gestritten wird, Entscheidungen seltener akzeptiert werden und das Vertrauen in die Institution Justiz, wenn auch auf immer noch hohem Niveau, zu bröckeln beginnt. Dieses Schicksal teilen wir mit vielen anderen Institutionen. Ich komme gleich darauf zurück. Stärkeres Selbstbewusstsein des Einzelnen, kritische Distanz zu Institutionen, aber auch eine wachsende Individualisierung von Standpunkten leiten mich zu dem Thema, das mich bewegt und über das ich heute sprechen möchte: Was eigentlich ist heute noch das Verbindende und Verbindliche in unserer Gesellschaft und Bürgergemeinschaft? Um es mit den Worten von Faust zu sagen: <em>„Dass ich erkenne, was die Welt im Innersten zusammenhält.“<a href="#_ftn4" name="_ftnref4"><strong>[4]</strong></a></em> Ich will die Frage in drei Stufen behandeln. Im ersten Schritt will ich darlegen, dass wir bei der Frage nach den Verbindlichkeiten in der Gesellschaft anders als früher auf die Bindungskraft klassischer Trägerinstitutionen nicht mehr vertrauen können. Zweitens will ich mich auf die Suche nach dem Grundstoff für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, nach dem „Kitt“ unserer Bürgergemeinschaft machen und begründen, warum es unsere Verfassung ist, die sich dafür am besten eignet. Drittens schließlich will ich ausführen, was wir als Bürger zur Stärkung des Zusammenhalts beitragen können und müssen.</p>

<p>Die Bindung der Menschen an traditionsreiche Institutionen und wohl auch das Vertrauen auf sie ist in jüngerer Zeit spürbar schwächer geworden.</p>
<ul>
<li>Die meisten etablierten <strong>politischen Parteien</strong> verlieren seit vielen Jahren Mitglieder. Die früher so genannten „Volksparteien“ können zudem immer weniger auf eine feste Stammwählerschaft zählen. Das Beispiel des Strohfeuers der „Piratenpartei“, die beinahe aus dem Nichts erst enorme Wahlerfolge erzielt und dann bei den jüngsten Wahlen fast keine Rolle mehr gespielt hat, zeigt in meinen Augen, dass es zwar durchaus viele – gerade auch junge – Menschen gibt, die bereit sind, sich zu engagieren. Sie tun dies aber eher in einer Art temporärem, themenbezogenem Projekt und nicht durch langfristige Bindung an eine Partei mit all der mühsamen Konsensfindung und Alltagsarbeit.</li>
<li>Auch die <strong>Kirchen</strong> – seit vielen Jahrhunderten Institutionen mit einer breiten Bindungswirkung – verzeichnen einen enormen Mitgliederschwund. In meinem Geburtsjahr 1955 waren fast 97 % der Menschen in Deutschland katholisch oder evangelisch. Heute liegt dieser Anteil um die 54 % und angesichts der aktuell nochmals gestiegenen Zahlen der Kirchenaustritte ist absehbar, dass in drei oder vier Jahren nicht einmal mehr die Hälfte der Deutschen einer christlichen Kirche angehört. Für den Verlust an Bindungskraft wohl noch symptomatischer ist, dass von den Katholiken nur noch 10 %, von den evangelischen Christen nur noch 3 % regelmäßig in die Kirche gehen.</li>
<li>Als Angehörige der <strong>Justiz</strong> haben uns vor kurzem Berichte erschreckt, wonach nur noch 39 % der Ostdeutschen und 56 % der Westdeutschen überzeugt sind, dass die deutschen Gerichte unabhängig urteilen.<a href="#_ftn5" name="_ftnref5">[5]</a></li>
<li>Organisationen wie Freiwillige Feuerwehren, Rotes Kreuz und Johanniter werden von Nachwuchssorgen geplagt, weil junge Leute sich ungern binden und festlegen.</li>
<li>Europäisierung und internationale Verknüpfungen lassen die Bedeutung <strong>nationaler Bezugssysteme</strong> Häufige Berufs- und Wohnortwechsel gehören in einer globalisierten Welt schon fast zum Pflichtprogramm. An die Stelle der Verbundenheit mit einer bestimmten Gruppe, einem Ort oder einer Institution tritt freiwillige oder von den Umständen erzwungene Flexibilität. Die unter einem Dach zusammenlebende klassische Großfamilie ist heute eher die Ausnahme als die Regel.</li>
</ul>

<p>Verstärkt wird das Ganze durch <strong>antisolidarische Affekte</strong>, die sich nicht zuletzt in der Verrohung von Sprache und Kommunikation äußern. Der Lyriker und Essayist Durs Grünbein hat das kürzlich<a href="#_ftn6" name="_ftnref6">[6]</a> am Beispiel des Begriffs „Gutmensch“ veranschaulicht, der zum beliebten Schmähwort der Neuen Rechten geworden sei und alles diskreditiere, was auch nur einen Millimeter vom durchschnittlichen Egoismus der Mehrheitsgesellschaft abweiche. Grünbein spricht von der politisch sanktionierten Gleichgültigkeit, der nationalistisch veredelten Herzenskälte, bei der jede Regung von Empathie und Nächstenliebe unter Verdacht gestellt wird.</p>

<p>Angesichts dieses Befundes ist es wenig erstaunlich, dass Menschen verunsichert sind. Wo die Bindungskraft von Institutionen fehlt, kann das Gefühl von Entwurzelung und von „innerer Obdachlosigkeit“ zunehmen. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht: Jenseits aller aktuellen Krisen und Konflikte ist es diese Erosion von vermeintlich unauflöslichen Werten, der Verlust von Gemeinsamkeiten und scheinbar stabilen Milieus, die Auflösung von Bindungen, die mich beschäftigt und beunruhigt, weil damit der Fortbestand unserer Gesellschaft als einer sozialen Gemeinschaft im Kern betroffen ist.</p>

<p>Was aber hat dann überhaupt noch die Kraft, die Menschen in einem pluralistischen Staat und einer heterogenen Gesellschaft wie unserer zusammenzuhalten; was ist <u>das</u> oder zumindest <u>ein</u> Element, das die in Deutschland und speziell in Bayern lebenden Menschen verbindet?</p>

<p><strong>Yuval Noah Harari</strong> vertritt in seinen Beststellern „Eine kurze Geschichte der Menschheit“ und „Homo Deus“ die Auffassung, dass unsere Spezies sich im Lauf der Evolution vor allem deshalb erfolgreich durchgesetzt hat, weil Menschen in der Lage sind, mit Leidenschaft Geschichten zu entwickeln, welche nicht nur ein paar Dutzend Individuen verbinden, sondern Millionen von Menschen begeistern können. Jede großangelegte menschliche Unternehmung, sei es der Bau einer antiken Stadt, einer mittelalterlichen Kathedrale oder auch eines modernen Staates beruhe letztlich auf der Fähigkeit des Menschen, sich hinter einer <strong>gemeinsamen „Erzählung“</strong> im Sinn einer großen Idee zu versammeln und auf dieser Grundlage zusammenzuwirken.</p>

<p>Wenn die Bedeutung von traditionellen Institutionen und bestimmten traditionellen „Erzählungen“ abnimmt, gewinnt für den Zusammenhalt einer Gesellschaft und damit letztlich auch für ihren Erfolg die rechtliche Grundordnung dieser Gesellschaft, also die <strong>Verfassung</strong> eine immer <strong>größere Bedeutung</strong>. Eine Verfassung kann das Band sein, das eine <strong>gemeinschaftsgebundene</strong> <strong>Identität</strong> von Bürgern eines Staates begründet oder erhält und die Grundordnung für das <strong>Zusammenleben</strong> im Staatsverband bildet. Verfassungen haben eine <strong>ideelle</strong> und eine <strong>normative</strong> Dimension. Sie sind einerseits ein Stück ideeller Selbstvergewisserung einer Gesellschaft, Ergebnis und Ausdruck der Erfahrungen, Einsichten, Überzeugungen und Erwartungen der Bürger eines Landes, ein Destillat aus Kulturerfahrungen ebenso wie Verständigung auf verantwortliche Zukunftsgestaltung. Wenn ich etwas zögere, diese Selbstvergewisserung als Leitkultur zu bezeichnen, dann hat das mit der Sorge zu tun, einen zu statischen Eindruck von Verfassungen zu vermitteln. Natürlich gibt es fundamentale Werte und Orientierungen, die eine Art <strong>Grundmatrix</strong> bilden: Freiheit gehört dazu, Gleichheit aller Menschen, Toleranz gegenüber anderen Überzeugungen und Meinungen, Achtung der Menschenwürde oder Gewaltlosigkeit. Damit diese Werte ihre Kraft entfalten können, müssen sie jedoch in die tatsächliche Lebenswelt der Menschen eingepasst werden, und dann eben auch <strong>veränderten</strong> gesellschaftlichen Grundüberzeugungen und Leitbildern Rechnung tragen. In dem Maße, in dem sich gesellschaftliche Grundüberzeugungen weiter entwickeln, muss auch die verfasste Grundlage des Zusammenlebens in der Gesellschaft <strong>fortgeschrieben</strong> werden. Um es am Grundwert der Freiheit zu demonstrieren: In der amerikanischen Verfassung standen Freiheitsrechte des Einzelnen im Zentrum – allerdings anfangs eben nicht für alle, weil beispielsweise Sklaven ausgeschlossen waren; erst der 13. Zusatzartikel<a href="#_ftn7" name="_ftnref7">[7]</a> der amerikanischen Verfassung schaffte 1865 die Sklaverei ab. Deutlich weniger spektakulär, aber zu ihrer Zeit durchaus große politische Themen waren beispielsweise 1968<a href="#_ftn8" name="_ftnref8">[8]</a> die Ablösung der Konfessionsschulen durch die christliche Gemeinschaftsschule in der bayerischen Verfassung oder 1956<a href="#_ftn9" name="_ftnref9">[9]</a> im Grundgesetz die Einführung der Wehrpflicht.</p>

<p>Zweitens haben Verfassungen auch eine normative Dimension, mit Hilfe derer sie nicht lediglich gesellschaftliche Orientierung geben und Leitbilder postulieren sondern <strong>Grundfreiheiten</strong> des Einzelnen notfalls auch gegen Anschauungen der Mehrheit <strong>sichern</strong> sowie ordnende Strukturen und <strong>verbindliche Regeln</strong> für Staat und Gesellschaft bestimmen. Damit meine ich hier nicht die Details einer Verfassung, also Regelungen darüber, wie viele Mitglieder die Regierung hat, ob die Legislaturperiode des Parlaments vier oder fünf Jahre dauert oder ob die Amtszeit des Ministerpräsidenten begrenzt ist. Ich meine damit die der Verfassung zugrunde liegenden großen Elemente der Verfassungs-„Erzählung“, hinter der sich die Menschen – jedenfalls mehrheitlich – versammeln und für die sie sich im Idealfall sogar begeistern können.</p>

<p>Was aber ist nun der <strong>Inhalt dieser „Erzählung“</strong> der Bayerischen Verfassung? Welche grundlegenden Wertentscheidungen machen den Kern der Verfassungs-„Erzählung“ aus? Natürlich ist nicht jeder Artikel, nicht jedes Wort der Verfassung von gleicher Bedeutung. Es gibt jedoch einige Elemente, die man guten Gewissens als tragende Säulen, als Grundpfeiler unserer Verfassungsgemeinschaft bezeichnen könnte. Elemente, ohne die die Verfassungs-„Erzählung“ – und damit unsere Gesellschaft – anders aussehen würde, als es gegenwärtig der Fall ist.</p>

<p>Ich möchte im Folgenden gerne fünf solche Elemente näher beleuchten.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong><u>(III. Elemente der Bayerischen Verfassung)</u></strong></p>

<p><u>(1. Geschichtlicher Kontext der Entstehung der Bayerischen Verfassung)</u></p>

<p>Erstes Element und sozusagen die Ouvertüre der „Erzählung“ ist nach meiner Überzeugung der Umstand, dass die heutige Bayerische Verfassung entstanden ist als <strong>Reaktion auf eine vorangehende menschenverachtende Barbarei</strong> und ein nach innen und außen aggressives totalitäres System.</p>

<p><strong>Sebastian Haffner</strong> hat sich in den 1980-er Jahren über den erstaunlichen Erfolg des Grundgesetzes Gedanken gemacht. Er konstatierte damals, dass das Grundgesetz unter anderem „Glück gehabt“ habe, „in den Voraussetzungen seiner Entstehung“<a href="#_ftn10" name="_ftnref10">[10]</a>. Natürlich könne niemand behaupten, dass die Deutschen 1948/1949 glücklich gewesen seien. Sie seien „so unglücklich [gewesen], wie man nur sein“ könne. Aber gerade das tiefste Unglück könne für einen Neubeginn die glücklichste Voraussetzung sein.</p>

<p>Ich meine, dass das in gleicher Weise im Hinblick auf die Bayerische Verfassung gilt, deren Entstehung zeitlich ja sogar noch etwas näher an den Gründen des Unglücks liegt, als dies beim Grundgesetz der Fall ist. Für die Mütter und Väter der Bayerischen Verfassung war, als sie diese entwarfen, das gewaltige Unrecht, welches in Deutschland bis 1945 begangen wurde, im Bewusstsein noch sehr präsent. <strong>Wilhelm Hoegner</strong>, der Vielen als „<strong>der</strong> Vater der Verfassung“ gilt, hatte selbst vor den Nationalsozialisten aus Deutschland fliehen müssen und seinen Vorentwurf der Bayerischen Verfassung im Exil erarbeitet – für mich bis heute nicht nur eine große juristische Leistung, sondern auch ein bemerkenswerter Beweis für Optimismus und Hoffnung darauf, dass in Bayern in näherer Zukunft wieder Verhältnisse herrschen könnten, in denen eine solche Verfassung gefragt sein würde.</p>

<p>Mit kraftvoller Sprache wird zu Beginn der Bayerischen Verfassung hingewiesen auf das „<strong>Trümmerfeld</strong>[…], zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen […] geführt hat“ und der Entschluss bekundet, künftig „die Segnungen des Friedens, der Menschlichkeit und des Rechts“ zu sichern.</p>

<p>Zu erkennen und nicht zu vergessen, was in Deutschland und Bayern während der Herrschaft der Nationalsozialisten geschehen ist, ist ein wesentliches Element, das der gemeinsamen „Erzählung“ der in Bayern lebenden Menschen zugrunde liegt. Jemand, der diese Vergangenheit leugnet oder relativiert und sich dabei „Patriot“ nennt, ist jedenfalls kein „Verfassungspatriot“.</p>

<p>Wenn ein Mitglied des Bundestages anmerkt, Hitler und die Nazis seien nur ein „<strong>Vogelschiss</strong>“ in über 1.000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte<a href="#_ftn11" name="_ftnref11">[11]</a>, dann ist das in vielerlei Hinsicht problematisch. Unter anderem verkennt es, dass unsere heutigen Verfassungen – insbesondere das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung – sowohl in ihrem Grundansatz als auch in ihrer konkreten Ausformung gerade Antworten auf Hitler und den Nationalsozialismus sind. Natürlich gab es auch vor 1933 bayerische Verfassungen und Vieles in der Bayerischen Verfassung von heute war in Ansätzen auch dort schon angelegt. Aber erst das „Trümmerfeld“ am Ende der Naziherrschaft hat zu der konkreten Verfassung geführt, die Bayern 1946 bekommen und bis heute hat. Das in der Verfassung erwähnte „Trümmerfeld“ ist daher keine Marginalie, sondern wesentlicher Bestandteil der gemeinsamen „Erzählung“ der Gesellschaft in Bayern.</p>

<p>Die Mütter und Väter der Bayerischen Verfassung haben – trotz der noch sehr frischen Eindrücke der Naziherrschaft – in ihren Überlegungen die Geschichte übrigens keineswegs auf diese Phase reduziert. In der Präambel wird ausdrücklich davon gesprochen, dass sich „das Bayerische Volk, eingedenk seiner <strong>mehr als tausendjährigen Geschichte</strong>“ die nachfolgende demokratische Verfassung gebe. Doch dass die Zeit des Nationalsozialismus, die Zeit eines Unrechtsregimes, die Zeit der Missachtung wesentlicher Rechte unzähliger Menschen bis hin zu ihrer systematischen Tötung nicht lediglich als eine von mehreren historischen Episoden betrachtet worden ist, liegt auf der Hand. Es war – als plakatives Negativbeispiel – vielmehr <u>das</u> Leitmotiv derjenigen, die die Verfassung geschrieben haben, auf deren Grundlage die Menschen in Bayern seit über 70 Jahren leben.</p>

<p><u> (2. Rechtsstaatsprinzip)</u></p>
<p>Ein zweites tragendes Element der Verfassungs-„Erzählung“ ist in meinen Augen das <strong>Rechtsstaatsprinzip</strong>.</p>
<p>Ich kann und will an dieser Stelle nicht auf alle Aspekte dieses Prinzips eingehen. Nicht zuletzt Vorkommnisse aus den letzten Jahren veranlassen mich aber, zumindest zwei Ausprägungen kurz anzusprechen, nämlich die Gewaltenteilung und das Gewaltmonopol des Staates.</p>

<p><u>(a. Gewaltenteilung)</u></p>

<p>Der Grundsatz der <strong>Gewaltenteilung</strong> ist ganz ohne Frage ein unverzichtbares Element der gemeinsamen Verfassungs-„Erzählung“.</p>

<p>Dass die Staatsgewalt grundsätzlich auf drei Gewalten – Legislative, Exekutive und Judikative – aufgeteilt ist, ist als abstraktes Grundprinzip für Viele inzwischen so selbstverständlich, dass man sich fast scheut, es zu erwähnen. Dass ich es dennoch tue, liegt daran, dass die Gewaltenteilung – jedenfalls in einer wirksamen Ausprägung – selbst in modernen Industriestaaten alles andere als ungefährdet ist.</p>

<p>Im Ausland lassen sich leicht Belege hierfür finden.</p>

<p>Sie kennen den Tweet des <strong>amerikanischen Präsidenten</strong> im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesrichters James Robart zum vorläufigen Stopp des Einreiseverbots für Bürger aus bestimmten Ländern: er sprach von der „opinion of this so-called judge”, also der Meinung eines „sogenannten Richters“. Im November 2017 bezeichnete der Präsident das Justizsystem in den USA im Zusammenhang mit dem Umgang mit Terrorverdächtigen zudem als „Witz“ und „Lachnummer“.</p>

<p>Über die <strong>Türkei</strong> wurde berichtet<a href="#_ftn12" name="_ftnref12">[12]</a>, dass nach <a href="http://www.zeit.de/politik/ausland/2017-06/putschversuch-tuerkei-geheimdienst-informationen-aufstand">dem fehlgeschlagenen Putsch vom Juli 2016</a> nahezu ein Viertel aller Richter und Staatsanwälte, mehr als 4.000 Menschen, <a href="http://www.zeit.de/politik/ausland/2017-07/putschversuch-tuerkei-2016-recep-tayyip-erdogan">ihres Amtes enthoben oder verhaftet</a> worden seien. Ein geordnetes rechtsstaatliches Verfahren ist in vielen Fällen jedenfalls von außen nicht erkennbar gewesen.</p>

<p>In <strong>Polen und Ungarn</strong> gab es in den letzten Jahren „Reformen“, die eine zunehmende und substanzielle Schwächung der dritten Gewalt zum Gegenstand hatten. Allein der Umstand, dass sich die Europäische Union erstmals in ihrer Geschichte gezwungen sah, sogenannte Rechtsstaatsverfahren<a href="#_ftn13" name="_ftnref13">[13]</a> einzuleiten – und dann innerhalb kurzer Zeit gleich gegen zwei Mitgliedsstaaten – zeigt die Dramatik der Situation.</p>

<p>Auch gegenüber <strong>Rumänien</strong> kritisierte die Europäische Kommission zuletzt immer wieder den wachsenden Druck auf die unabhängige Justiz<a href="#_ftn14" name="_ftnref14">[14]</a>.</p>

<p>Die Verfechter dieser sogenannten Reformen sprechen von einer <strong>antiliberalen Demokratie</strong><a href="#_ftn15" name="_ftnref15">[15]</a> und suggerieren damit, dass sie lediglich bestimmte liberale Politikentscheidungen anderer Staaten wie die zur gleichgeschlechtlichen Ehe oder zum Thema Zuwanderung ablehnen; dies entspreche auch dem Willen der Mehrheit im Volk. Schließlich regiere die Mehrheit über die Minderheit; die Minderheit habe sich in das zu fügen, was die Mehrheit wolle. Notwendig sei daher eine starke Regierung, die den Mehrheits- oder vermeintlichen Volkswillen gegen eine liberale Elite durchsetzt.</p>

<p>Gegen solche politischen Grundentscheidungen der genannten Staaten wäre für sich genommen verfassungsrechtlich nichts einzuwenden, jedenfalls solange Grundrechte Betroffener nicht verletzt werden. In Wahrheit ist Teil ihrer Politik jedoch zugleich ein <strong>Abbau unverzichtbarer demokratischer Grundprinzipien</strong> wie eben der Gewaltenteilung. Denn um dem Mehrheitswillen ausreichend Geltung zu verschaffen, ist es aus Sicht der jeweiligen Regierungen notwendig, <strong>Befugnisse</strong> der Justiz zu <strong>beschneiden</strong> und die <strong>Kontrolle</strong> über die Gerichte zu verstärken, unter anderem durch politischen Einfluss auf die Richterernennung, die Beschränkung der gerichtlichen Überprüfung von Gesetzen und Maßnahmen der Exekutive und die nachträgliche Aufhebung von Gerichtsentscheidungen<a href="#_ftn16" name="_ftnref16">[16]</a>. Eine Demokratie, die Gewaltenteilung ernst nimmt, misstraut aber gerade nicht ihren eigenen Bürger und der Opposition, sondern <u>erleichtert</u> es ihnen vielmehr, ihre Rechte vor unabhängigen Gerichten durchzusetzen.</p>

<p>Aber ich möchte nicht allein auf das Ausland verweisen. Ich erinnere nur an die zumindest missverständliche Äußerung eines Politikers in Deutschland, die nach meiner Einschätzung an den Grundfesten des Rechtsstaatsprinzips rüttelte. Im sogenannten „<strong>Fall Sami A.</strong>“ hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Abschiebung untersagt. Trotzdem fand sie statt. Unabhängig davon, wie das Vorgehen der Behörden als solches in dem konkreten Fall im Einzelnen zu beurteilen ist; völlig inakzeptabel war jedenfalls die anschließende Äußerung eines Politikers, Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem <em>Rechtsempfinden der Bevölkerung </em>entsprächen.</p>

<p>Davon abgesehen, dass auch unerwünschte Gerichtsentscheidungen selbstverständlich umgesetzt werden müssen, verkennt dieser Satz vollkommen, woran Richter in unserem Rechtsstaat gebunden sind, nämlich an <strong>Recht und Gesetz</strong> und nicht an ein – wie auch immer festzustellendes – Rechtsempfinden der Bevölkerung. Auch wenn es heutzutage „in“ ist, Entscheidungen in Fernsehshows mittels Publikumsabstimmung treffen zu lassen; auch wenn es zu allen möglichen Themen Umfragen von Demoskopen gibt; auch wenn die Medien bei streitigen Fragen häufig soziale Netzwerke wie Facebook nach Usermeinungen durchforschen und diese dann als „Stimme des Volkes“ wiedergeben: bei gerichtlichen Entscheidungen geht es nicht um Stimmungen, nicht um tatsächliche oder vermeintliche Mehrheitsmeinungen und schon gar nicht um ein diffuses allgemeines „Rechtsempfinden“. Es geht um Recht und Gesetz, woran jeder Richter gebunden ist. Ob die gerichtliche Entscheidung im Einzelfall richtig ist, kann allein in dem dafür vorgesehenen Instanzenweg von dem dafür zuständigen Rechtsmittelgericht – oder in begrenztem Maß auch von einem Verfassungsgericht – überprüft werden.</p>

<p>Immerhin hat der Politiker seine Äußerung nachträglich bedauert. Lediglich am Rande will ich darauf hinweisen, dass das Missachten eines Gesetzes durch ein Gericht wegen eines angeblichen entgegenstehenden Rechtsempfindens der Bevölkerung nicht nur rechtsstaatswidrig wäre. Es wäre auch eine enorme Respektlosigkeit gegenüber dem von der Bevölkerung gewählten Parlament, das die Gesetze erlassen hat, an die die Gerichte gebunden sind, und damit letztlich auch eine Respektlosigkeit gegenüber der Bevölkerung.</p>

<p>Dass Entscheidungen der Legislative im Rahmen der Gewaltenteilung für die anderen Staatsgewalten manchmal unangenehm und „lästig“ sind, liegt in der Natur der Sache. Als <strong>Napoleon Bonaparte</strong> für seine geplante Ernennung zum Konsul auf Lebenszeit die Verfassung ändern ließ, bemerkte er: „Eine Verfassung muss so gemacht sein, dass sie die Handlung der Regierung nicht stört und sie nicht zwingt, sie zu verletzen“<a href="#_ftn17" name="_ftnref17">[17]</a> – Zitat Ende. Nun muss man auch einem Napoleon (und seinen Nachfolgern im Geiste) entgegenhalten: Zweck der Gewaltenteilung in der Verfassung ist es gerade, die Handlung der Regierung zu „stören“, wenn diese z. B. unzulässig in Rechte der Bürger eingreift. Die „Störung“ ist also gewollt und notwendig.</p>

<p><u> (b. Gewaltmonopol des Staates)</u></p>
<p>Ein anderer ganz wesentlicher Aspekt des Rechtsstaats und damit der Verfassungs-„Erzählung“ ist das Bekenntnis zum Gewaltmonopol des Staates, also zu der Festlegung, dass die vom Volk ausgehende Staatsgewalt von den in der Verfassung bestimmten <strong>Staatsorganen</strong> ausgeübt wird. Das gewählte Parlament verabschiedet Gesetze, an die sich Behörden und Bürger zu halten haben. Niemand steht über dem Gesetz. Unabhängige Gerichte treffen Entscheidungen, an die die Betroffenen gebunden sind und die gegebenenfalls durchgesetzt werden.</p>

<p>Natürlich gibt es Fälle, in denen – auch von Staatsorganen – gegen Gesetze oder die Verfassung verstoßen wird, und immer wieder werden im konkreten Einzelfall unterschiedliche Auffassungen bestehen, ob eine Handlung rechtmäßig ist oder nicht. Wenn aber Staatsverweigerer oder Staatsleugner wie die sogenannten <strong>Reichsbürger</strong> die grundsätzliche Legitimation des Staates und seiner Organe nicht anerkennen, dann stellen sie sich damit nicht nur gegen den Staat und die für ihn handelnden Personen wie unsere Polizeibeamten und Gerichtsvollzieher. Sie stellen sich damit vielmehr auch außerhalb der durch die Verfassung verbundenen Gesellschaft, weshalb nicht nur der Staat kraftvoll und souverän darauf reagieren muss, sondern auch die Zivilgesellschaft aufgerufen ist, dem entgegenzutreten.</p>

<p>In eine andere Kategorie fällt der Fall, über den im Juni 2018 in den Medien berichtet worden war<a href="#_ftn18" name="_ftnref18">[18]</a>. Der <strong>Fernsehsender RTL</strong> hatte einen Beitrag gezeigt, in welchem sich anscheinend ein erwachsener Mann mit einem 13-jährigen Mädchen verabreden wollte. Der Mann war lediglich verpixelt zu sehen. Im Anschluss an die Sendung wurde ein 50-jähriger Mann, der dem verpixelt Gezeigten ähnelte, von bis zu zehn Männern zusammengeschlagen. Zeitweise schwebte er in Lebensgefahr. Ein klassischer Fall von unerträglicher Selbstjustiz, in dem Menschen nicht nur buchstäblich einen anderen Menschen, sondern im übertragenen Sinn auch das Gewaltmonopol des Staates mit Füßen treten; ohne rechtsstaatliche Ermittlungen, ohne Anklage, ohne faires Verfahren, ohne unabhängige gesetzliche Richter. Selbst wenn der Mann eines Vergehens schuldig gewesen wäre, wäre ein solches Vorgehen vollkommen inakzeptabel und widerspräche den Grundfesten unserer Verfassungs-„Erzählung“. Die Pointe der Geschichte sei deshalb nur am Rande erwähnt: dass nämlich weder der angegriffene Mann noch der von RTL verpixelt gezeigte Mann irgendetwas mit der Verabredung mit dem Mädchen zu tun hatte.</p>

<p>Auch wenn Organisationen explizit oder unterschwellig Gewalt gegen Schwächere initiieren oder auch nur befürworten, ist das Gewaltmonopol des Staates betroffen. In seiner <strong>Entscheidung zum sogenannten NPD-Verbotsverfahren</strong> hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass die Anwendung von Gewalt durch Anhänger einer Partei zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele dafür sprechen könne, dass die Partei das im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Gewaltmonopol des Staates nicht anerkenne und insoweit auf eine Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtete Ziele verfolge.</p>

<p>Wenn Parteien oder Einzelpersonen den Eindruck erwecken, dass Gewalt – zum Beispiel gegen Flüchtlinge – akzeptabel sei, dann ist das – und zwar völlig unabhängig von der Frage, ob die betroffenen Flüchtlinge letztlich einen Anspruch auf Asyl haben oder nicht – daher nicht nur ein Angriff auf die Flüchtlinge. Es ist vielmehr ein Angriff auf das Gewaltmonopol des Staates und damit auf das Rechtsstaatsprinzip und unsere Verfassung. Wer solcher Gewalt – natürlich gewaltlos – entgegentritt, erfüllt nicht nur ein Gebot der Humanität. Er verteidigt auch den Rechtsstaat und die Verfassungsgemeinschaft.</p>

<p>Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn Ausländer einer Straftat verdächtigt werden. Insofern ist es sehr zu begrüßen, wenn beispielsweise der <strong>Bundespräsident</strong> bei einem Gespräch mit Bürgern aus <strong>Chemnitz</strong> einerseits darauf hinweist, dass die dort zuvor verübte Messerattacke zwar erschütternd sei und diese schwere Straftat geahndet werden müsse; er jedoch dann unmissverständlich anfügt – ich zitiere: „Aber eins ist klar: <strong>Der Staat, und nur der Staat, ist für Sicherheit und Strafverfolgung zuständig!</strong><a href="#_ftn19" name="_ftnref19">[19]</a>“</p>

<p>Es schadet nicht, sich immer wieder einmal klar zu machen, welch unschätzbarer Gewinn an Freiheit und Sicherheit es ist, wenn im Konfliktfall nicht einfach das Recht des körperlich oder wirtschaftlich oder politisch Stärkeren zählt sondern unabhängige Gerichte nach Recht und Gesetz entscheiden.</p>

<p><u>(3. Menschenwürde/Grundrechte)</u></p>

<p><u>(a. Allgemeines zur Menschenwürde)</u></p>

<p>Zu der gemeinsamen „Grundidee“ der Bayerischen Verfassung – und damit komme ich zum dritten wesentlichen Element – gehört die Verständigung auf bestimmte elementare Grundwerte, die <strong>Grundrechte</strong>. Insbesondere ist unsere moderne Verfassungsgemeinschaft in Bayern und in Deutschland nicht denkbar ohne die gemeinsame Verpflichtung auf die <strong>Menschenwürde</strong>.</p>

<p>Jede „Erzählung“ braucht eine Hauptperson, braucht jemanden, der im Mittelpunkt steht. Für die Bayerische Verfassung ist diese Hauptperson – der Mensch. Das ist nicht so selbstverständlich, wie es auf den ersten Blick scheint. Andere „Erzählungen“ haben andere Protagonisten, z. B. die gesellschaftlichen Klassen oder die „unsichtbare Hand“ des freien Marktes. Verfassungen beschäftigen sich häufig mit Institutionen, insbesondere dem Staatsoberhaupt, dem Parlament, der Gerichtsbarkeit und ähnlichem; außerdem mit Zuständigkeiten und Verfahrensregeln, also organisatorischen Fragen. Doch die Bayerische Verfassung lässt keinen Zweifel daran, um wen sich all diese Regelungen letztlich drehen, nämlich um den Menschen, um das Individuum.</p>

<p>„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Wie das in diesem Punkt wortgleiche Grundgesetz ist die Bayerische Verfassung mit ihrer Betonung der Würde jedes einzelnen Menschen eine deutliche Absage an die „Du bist nichts, dein Volk ist alles“-Ideologie des Dritten Reiches.</p>

<p>Sie ist Ausdruck des Selbstwerts des Einzelnen, des Individuums. Daran sollten wir uns auch erinnern, wenn wir, wie in den letzten Jahren verstärkt, über sogenannte „Flüchtlingsströme“ oder über die sogenannte „Flüchtlingskrise“ sprechen. – Wenn wir über Zahlen wie „200.000“ oder „1 Million“ sprechen. – Mir geht es an dieser Stelle nicht darum, wie die diesbezüglichen Herausforderungen politisch, juristisch und gesellschaftlich zu lösen sind. Doch sollten wir bei allen Problemen und Diskussionen nicht leichtfertig darüber hinweggehen, dass <strong>hinter den abstrakten Flüchtlingszahlen Menschen stehen</strong>, Individuen mit einer Geschichte und einer Menschenwürde, die auch dann Achtung und Respekt verdient, wenn Wünsche und Hoffnungen auf ein Leben in Deutschland im Einzelfall nicht erfüllt werden können. Man konnte in Deutschland in den letzten Jahren gut beobachten, wie sich die öffentliche Stimmung zum Umgang mit der Flüchtlingsfrage immer dann veränderte, wenn in den Medien nicht über abstrakte Zahlen, sondern <strong>über konkrete Menschen berichtet</strong> wurde. Ich erinnere an die Begegnung von Bundeskanzlerin Merkel bei einem Bürgerdialog mit der weinenden 14-jährigen Reem Sahwil oder an die Bilder des drei Jahre alten Aylan Kurdi, der tot an den Strand gespült wurde. Für kurze Zeit war der Begriff „Flüchtling“ kein abstrakter Begriff mehr, kein politisches Schlagwort, keine Zahl. Vielmehr war ein „Flüchtling“ ein Mensch mit einem Gesicht, mit Hoffnungen und Gefühlen; in erster Linie ein Mensch, zu dessen Geschichte es gehört, dass er aus seiner Heimat geflohen ist, aber der eben viel mehr ist, als ausschließlich ein Geflüchteter. Die Würde des Menschen gehört zum Individuum und nicht zu abstrakten Gruppen.</p>

<p>Der Psychologe Richard Nisbett<a href="#_ftn20" name="_ftnref20">[20]</a> hat das an einem Beispiel illustriert, nämlich an der Frage, wie viel Prozent der US-Amerikaner für die Todesstrafe seien. Seine Antwort – Zitat: „Rein theoretisch die Mehrheit. In Bezug auf jeden Einzelfall eine Minderheit. Je mehr Details wir zu dem Verbrechen, dem Täter und den Umständen präsentieren, desto seltener befürworten die Befragten die Hinrichtung des Täters“ und zwar „selbst [dann], wenn diese Informationen überwiegend negativer Art sind“.</p>

<p>Die Betonung der Menschenwürde in der Verfassung ist im Übrigen auch eine Absage an einen ungezügelten „Raubtierkapitalismus“, der Menschen nur noch als <strong>Verfügungsmasse oder als Kostenfaktor</strong> beurteilt. In seiner &#8222;Grundlegung zur Metaphysik der Sitten&#8220; unterscheidet Immanuel Kant zwischen dem, was einen Preis, und dem, was eine Würde hat. Ich zitiere: „Was einen Preis hat, an dessen Stelle kann auch etwas anderes, als Äquivalent, gesetzt werden; was dagegen über allen Preis erhaben ist, mithin kein Äquivalent verstattet, das hat eine Würde.“<a href="#_ftn21" name="_ftnref21">[21]</a></p>

<p>Natürlich lässt sich im Einzelfall häufig darüber streiten, ob eine bestimmte Handlung gegen die Garantie der Menschenwürde verstößt oder nicht.</p>

<p>Eher fragwürdig erschien im letzten Jahr der Hinweis von <strong>Karl-Heinz Rummenigge</strong>, dass die kritische Berichterstattung über Spieler des FC Bayern gegen die Menschenwürde verstoße. Es ist zwar erfreulich, wenn der Grundsatz der Würde des Menschen immer wieder ins öffentliche Bewusstsein gerufen wird. Doch sollte man die Menschenwürde auch nicht vorschnell ins Feld führen. Das entwertet sie eher, als dass es ihr zur Geltung verhilft.</p>

<p>Wie gesagt: es lässt sich oft darüber streiten, ob eine bestimmte Handlung gegen die Garantie der Menschenwürde verstößt oder nicht. Doch wer die Menschenwürde an sich nicht als einen der prägenden Grundwerte des Zusammenlebens anerkennt, stellt sich nicht nur außerhalb der Rechtsordnung, sondern auch außerhalb der durch die Verfassung verbundenen Gemeinschaft. Religiös oder politisch motivierter extremistischer Terror unterscheidet sich von sonstiger Kriminalität oft nicht zuletzt dadurch, dass der Terror gerade die Menschenwürde, den Eigenwert der individuellen Existenz, in Frage stellt. Es geht ihm nicht in erster Linie um einen Angriff auf eine bestimmte Person, sondern um einen Angriff auf die Grundwerte der Gemeinschaft. Menschliche Opfer sind nur Mittel zum Zweck.</p>

<p><u>(b. Menschenwürde steht jedem Menschen zu)</u></p>

<p>Dass dem Menschen, und zwar <strong>jedem</strong> Menschen, ein Anspruch auf Achtung seiner Würde zukommt, wird als grundsätzliche Regel von der breiten Mehrheit akzeptiert. Gleichwohl gibt es immer wieder konkrete Einzelfälle, in denen dies plötzlich in Frage gestellt wird. Das sind dann gerade die Situationen, in denen sich unsere Achtung vor der Menschenwürde bewähren muss. Ich möchte zwei Beispiele nennen, die zu ihrer Zeit jeweils kontrovers diskutiert wurden:</p>

<p>Im Jahr 1992 hatte ein Berliner Gericht es abgelehnt, den damals bestehenden Haftbefehl gegen <strong>Erich Honecker</strong> aufzuheben. Daraufhin entschied der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, dass diese Entscheidung gegen den Grundsatz der Menschenwürde verstoße. Das Ausgangsgericht war zwar davon ausgegangen, dass Honecker aufgrund seiner weit fortgeschrittenen Krebserkrankung den Abschluss des Verfahrens vor der Strafkammer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr erleben werde, sah sich aber dennoch gehindert, den Haftbefehl gegen ihn aufzuheben. Der Berliner Verfassungsgerichtshof teilte die Auffassung nicht und wies in der Entscheidung insbesondere darauf hin, dass der Grundsatz der Menschenwürde auch für jemanden gelte, der sich selbst – ich zitiere: „in schwerer und unerträglicher Weise gegen alles vergangen hat, was die Wertordnung der Verfassung unter ihren Schutz stellt“<a href="#_ftn22" name="_ftnref22">[22]</a>.</p>

<p>Die Entscheidung stieß damals auf viel Kritik. Auf die Einzelheiten will ich heute nicht eingehen. Aber soweit sich die Empörung daran entzündete, dass sich auch jemand auf die Menschenwürde berufen könne, der diese selbst nicht geachtet habe, war die Kritik jedenfalls unbegründet. Wenn man das Prinzip der Menschenwürde, das dem Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung zugrunde liegt, akzeptiert, dann gilt sie für jeden Menschen, auch für einen – mutmaßlichen oder tatsächlichen – Straftäter.</p>

<p>Emotional vielleicht noch schwerer zu akzeptieren war das für Viele im sogenannten <strong>Fall „Gäfgen“</strong>. Zur Erinnerung: Der Student Gäfgen hatte den elfjährigen Bankierssohn Jakob entführt, um ein Lösegeld zu erpressen. Die Polizei verhaftete ihn bei der Lösegeldübergabe und bemühte sich intensiv darum, herauszufinden, wo der entführte Junge gefangen gehalten wurde. Dass das Kind bereits tot war, wussten die Beamten nicht. In dieser Situation verfügte der Polizeivizepräsident folgendes – Zitat: „Zur Rettung des Lebens des entführten Kindes habe ich angeordnet, dass [der Verdächtige] nach vorheriger Androhung unter ärztlicher Aufsicht durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen) erneut zu befragen ist.“<a href="#_ftn23" name="_ftnref23">[23]</a> Aus Angst vor den angedrohten Maßnahmen machte der Verdächtige daraufhin Angaben, die zum Auffinden der Leiche führten. Später wurde er unter anderem wegen Mordes verurteilt.</p>

<p>Allerdings mussten sich auch die Polizeibeamten wegen ihres nötigenden Verhaltens gegenüber dem Verdächtigen vor Gericht verantworten. Ausgehend davon, dass die Androhung von Schmerzen, also letztlich Folter, gegen die Menschenwürde verstößt, musste das Landgericht Frankfurt a. M. insbesondere entscheiden, ob eine solche Verletzung der Menschenwürde aufgrund der besonderen Umstände des Falles gerechtfertigt oder entschuldigt sein könnte. Das Gericht würdigte zwar die außergewöhnlich schwierige Lage der Beamten, stellte aber fest, dass die Menschenwürde des Verdächtigen selbst in dieser Extremsituation nicht angetastet werden dürfe. Im Ergebnis sprach das Gericht eine Verwarnung mit Strafvorbehalt gegen die Polizisten aus, sodass sie letztlich zwar keine Geldstrafe bezahlen oder ins Gefängnis mussten, aber gleichwohl festgestellt war, dass sie sich strafbar gemacht hatten.</p>

<p>Das Urteil hat viele Diskussionen ausgelöst und emotional sträubt man sich – gerade als Vater, der natürlich mit dem Opfer und den Angehörigen fühlt –, das Verhalten der Beamten zu verurteilen. Und doch ist das Urteil in meinen Augen richtig. Der Staat und seine Vertreter haben, auch wenn es schwerfällt, die Menschenwürde auch derjenigen zu achten, die selbst die Menschenwürde anderer angreifen und verletzen. Dem Rechtsstaat darf eben nicht jedes Mittel recht sein.</p>

<p><u>(c. Andere Grundrechte)</u></p>
<p>Die Festlegung der Bayerischen Verfassung und des Grundgesetzes auf eine unantastbare Menschenwürde ist eine ganz wesentliche Weichenstellung unserer Gesellschaftsordnung. So, wie Jesus im Markusevangelium feststellt: Der Sabbat ist für den Menschen da, nicht der Mensch für den Sabbat, gilt: <strong>Der Mensch ist nicht für den Staat da, sondern der Staat für den Menschen.</strong></p>

<p>Dabei will ich darauf hinweisen, dass das den einzelnen Menschen nicht aus seiner Verantwortung für die Gemeinschaft entlässt. Gerade die Bayerische Verfassung gewährt dem Einzelnen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Der zweite Hauptteil der Verfassung ist ausdrücklich überschrieben mit „Grundrechte <strong>und Grundpflichten</strong>“. Art. 117 macht deutlich: „Der ungestörte Genuss der Freiheit für jedermann hängt davon ab, dass alle ihre <strong>Treuepflicht</strong> gegenüber Volk und Verfassung, Staat und Gesetzen erfüllen. Alle haben die Verfassung und die Gesetze zu achten und zu befolgen, an den öffentlichen Angelegenheiten Anteil zu nehmen und ihre körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es das Wohl der Gesamtheit erfordert.“ Der bemerkenswerte Art. 166 sieht nicht nur das Recht vor, „sich durch Arbeit eine auskömmliche Existenz zu schaffen“, sondern bestimmt auch: Jedermann „hat das Recht <strong>und die Pflicht</strong>, eine seinen Anlagen und seiner Ausbildung entsprechende Arbeit im Dienste der Allgemeinheit nach näherer Bestimmung der Gesetze zu wählen.“</p>

<p>Doch solche Pflichten ändern nichts daran, dass das Recht der Menschen auf Achtung ihrer Würde das Zentrum der Verfassungs-„Erzählung“ ist. Auch andere Grundrechte, wie die jedermann zukommende Freiheit, innerhalb der Schranken der Gesetze und der guten Sitten alles zu tun, was anderen nicht schadet, oder die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sind Grundentscheidungen, die unverzichtbare Bindeglieder unserer Verfassungsgemeinschaft sind. Sie sind ebenfalls konstitutiver Teil der gemeinsamen „Erzählung“.</p>

<p><u> (4. Rückbindung der Politik an das Volk durch plebiszitäre Elemente)</u></p>
<p>Die bisher genannten Grundelemente, auf denen unsere Verfassungsgemeinschaft ruht – die Lehren aus der Geschichte, das Rechtsstaatsprinzip, die Menschenwürde – gelten für das Grundgesetz wie für die Bayerische Verfassung gleichermaßen. Als viertes Grundelement will ich etwas nennen, das nur die Bayerische Verfassung kennt und sie auch gegenüber anderen Verfassungsordnungen heraushebt: Ich meine die <strong>plebiszitären Elemente der Bayerischen Verfassung</strong>. Die demokratische Ordnung des Grundgesetzes ist strikt repräsentativ ausgestaltet, sieht also – abgesehen von Abstimmungen bei einer Neugliederung des Bundesgebiets – keine <strong>unmittelbare</strong> Beteiligung des Volkes an der politischen Willensbildung im Bund vor. Die Bayerische Verfassung begegnet – auf Landesebene – der unmittelbaren Demokratie dagegen mit weniger Misstrauen, sondern bringt ihr vielmehr eine hohe Wertschätzung entgegen. So stellt sie die Parlamentsgesetzgebung und die Volksgesetzgebung gleichwertig nebeneinander: „Die Gesetze werden“, so heißt es in Art. 72 Abs. 1, „vom Landtag <strong>oder vom Volk</strong> (Volksentscheid) beschlossen“. Der Eingang plebiszitärer Elemente in die Landesverfassung beruht übrigens nicht zuletzt darauf, dass der bereits erwähnte Wilhelm Hoegner seinen Verfassungsentwurf zum Teil im Exil in der Schweiz erarbeitete, einem Land also, das traditionell für unmittelbare Demokratie steht. In den Verfassungsberatungen nahm Hoegner ausdrücklich auf seine Schweizer Erfahrungen Bezug<a href="#_ftn24" name="_ftnref24">[24]</a>.</p>

<p>Warum zähle ich die Volksgesetzgebung zu den Elementen mit großer integrativer Kraft für die Gesellschaft? Ganz einfach: Weil sie das Potential hat, viele Bürger hinter einer Idee (man könnte auch sagen: einer Erzählung) zu versammeln und ihnen damit zugleich das Gefühl zu vermitteln, selbst unmittelbar gestaltend auf die Politik einzuwirken. Das ist nicht wenig in einer Zeit, die von Staatsverdrossenheit und Politikferne geprägt ist und bei vielen der Eindruck herrscht, „die da oben“ seien an dem, was die Bürger bewegt, ohnehin nicht interessiert. Welches Mobilisierungspotential in solchen plebiszitären Elementen stecken kann, haben wir gerade beim <strong>Volksbegehren zur Artenvielfalt</strong> erlebt, Mobilisierungspotential übrigens auch in Richtung der politischen Mandatsträger, die sich nach dem erfolgreichen Volksbegehren des Themas verstärkt annehmen.</p>
<p>Ein weiteres plakatives Beispiel für eine erfolgreiche Volksgesetzgebung ist das Volksbegehren mit anschließendem Volksentscheid zum <strong>Nichtraucherschutz</strong>. Es ist in meinen Augen im Übrigen auch ein gutes Beispiel dafür, dass durch ein plebiszitäres Element ein höchst strittiges und emotionalisiertes Thema einer letztlich weitgehend befriedenden Lösung zugeführt werden konnte.</p>

<p>Nur am Rande möchte ich erwähnen, dass die Koalition auf Bundesebene im Koalitionsvertrag angekündigt hat, eine Expertenkommission einzusetzen, die Vorschläge erarbeiten soll, ob und in welcher Form die parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und direkten Demokratie ergänzt werden kann. Und auch auf europäischer Ebene hat die Europäische Bürgerinitiative „Stop Glyphosat“ mit 1,3 Mio. Unterschriften erreicht, dass die Europäische Kommission mehr Transparenz für das Zulassungsverfahren von Pestiziden beschlossen hat<a href="#_ftn25" name="_ftnref25">[25]</a>. Auch dies ist ein gutes Signal für die Chance von Bürgern, selbst auf der oft als besonders bürgerfern verrufenen europäischen Ebene ein größeres politisches Mitspracherecht zu erreichen.</p>

<p>(5. Umfassende Integration und Partizipation):</p>

<p>Als fünften und letzten Grund für die verbindende Kraft unserer Verfassung will ich nennen, dass sie in ihrer freiheitlichen Ausrichtung schon strukturell auf die Integration aller Bevölkerungsteile angelegt ist und auch Andersdenkende nicht aus der Gemeinschaft ausgrenzt, sondern ihnen jede Form der Partizipation ermöglicht.</p>

<p>(1. Verfassung richtet sich an viele)</p>

<p>Unsere Verfassung kann in meinen Augen gerade deshalb ein verbindendes Band darstellen, weil sie sich von vornherein an eine große Zahl von Menschen richtet. Sie grenzt in ihren wesentlichen Aussagen weder Frauen aus noch Männer, weder jung noch alt, weder religiöse Christen, Muslime oder Juden noch Angehörige anderer Glaubensrichtungen oder Atheisten, weder Inländer noch Ausländer.</p>

<p>Zwar gibt es in bestimmten Punkten Unterschiede. Beispielsweise ist natürlich nicht jede Person in Bayern wahlberechtigt. Doch kann jeder Mensch in Bayern die Achtung seiner Menschenwürde für sich beanspruchen und die rechtsstaatlichen Gewährleistungen gelten ebenso für jedermann. Deshalb ist die Verfassungs-„Erzählung“ meines Erachtens besonders gut geeignet, auch Menschen zusammenzubringen, die ansonsten unterschiedlichen Gruppierungen angehören, auch solchen, die sich untereinander kritisch gegenüberstehen.</p>

<p>(2. Verfassung ermöglicht auch Kritik)</p>

<p>Zum anderen bietet die Verfassung auch und gerade denjenigen Freiräume, die mit den gegenwärtigen Umständen unzufrieden sind. Denjenigen, die an der aktuellen Politik, den Parteien, den Parlamenten, den Regierenden, der Justiz, der Wirtschaft, dem gesellschaftlichen Wandel et cetera etwas auszusetzen haben, bietet die Verfassung einen weiten Spielraum, um dies zu artikulieren und auf Veränderungen hinzuwirken. Bürger sind nicht gehalten, die Wertsetzungen der Verfassung persönlich zu teilen. Zwar bauen Grundgesetz und Bayerische Verfassung auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen; sie erzwingen die Werteloyalität aber nicht. Die Bürger sind daher auch frei, den Staat und seine Institutionen in Frage zu stellen, solange sie dadurch Rechtsgüter anderer nicht gefährden.<a href="#_ftn26" name="_ftnref26">[26]</a> Die plurale Demokratie vertraut auf die Fähigkeit der Gesamtheit der Bürger, sich mit Kritik am System und der Verfassung auseinanderzusetzen und sie dadurch abzuwehren.</p>

<p>Deshalb schützen Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit und die Möglichkeiten der Volksbeteiligung gerade auch diejenigen, die unzufrieden sind und Kritik üben wollen. Es wäre daher in vielen Fällen geradezu widersinnig, wenn sich z. B. von der Tagespolitik Enttäuschte auch gleich von der Verfassung insgesamt abwenden würden, denn die Verfassung schließt die Kritischen und Enttäuschten nicht aus der Gemeinschaft aus, sondern gewährleistet Rechte, mit deren Hilfe auf Veränderung hingewirkt werden kann. Gerade auch diese Bürgerinnen und Bürger sind Teil der Verfassungs-„Erzählung“ und profitieren von der freiheitlichen Konzeption unserer Grundordnung. Vor allem auch sie sind also eingebunden und werden nicht ausgegrenzt.</p>


<p>Ich habe Ihnen nun beispielhaft einige Elemente genannt, die ich für unverzichtbar und tragend für die gemeinsame Verfassungs-„Erzählung“ und damit für unsere moderne Gesellschaft in Bayern halte. Elemente, auf denen unsere Verfassungsgemeinschaft ruht und die als gemeinsame Grundlage zum „Kitt“ unserer Gesellschaft gehören.</p>

<p>Natürlich ist diese Aufzählung nicht vollständig. Auch das Demokratieprinzip, das Sozialstaatsprinzip, oder auch die Eigenstaatlichkeit Bayerns, eingebunden in den größeren Rahmen der Bundesrepublik und der Europäischen Union sind ebenfalls wesentliche Elemente mit großer integrierender Kraft für unsere Gesellschaft. Betrachten Sie meine Auswahl daher bitte keinesfalls als abschließend.</p>

<p><strong><u>(IV. Eigenes Handeln)</u></strong></p>

<p>Was können wir nun selbst tun, um der Verfassung als verbindendes Element Geltung zu verschaffen? Zwei Dinge scheinen mir besonders wichtig.</p>

<p>Vor allem müssen wir denjenigen, die unsere Verfassungs- und Rechtsordnung und die dort verankerten Institutionen ablehnen, <strong>selbstbewusst entgegentreten</strong> und keinen Zweifel an unserem unbedingten Willen lassen, die Demokratie zu verteidigen. Dazu gehört, immer wieder auch öffentlich zu sagen, welchen konkreten Nutzen für den Einzelnen und die Gesellschaft Demokratie und Rechtsstaat bieten. Anders gesagt: Was auf dem Spiel steht, wenn autoritäre Elemente Staat und Politik dominieren.</p>

<p>Eine massenhafte Abwendung von der Verfassung und ihren Grundsätzen ist glücklicherweise weder in Deutschland noch in Bayern zu erkennen. Es wäre in meinen Augen auch ein großes Unglück. Manch einer hat in den letzten Jahren auf Parallelen zwischen der Weimarer Republik und aktuellen Tendenzen bei uns hingewiesen. Die zunehmende Zahl von Parteien in den Parlamenten, die dadurch bedingte Zunahme der Schwierigkeiten bei der Bildung stabiler Regierungen, extremistische Ausfälle auf Demonstrationen und Ähnliches rufen solche Vergleiche auf den Plan. Es gibt aber nach meiner Einschätzung einen gewaltigen Unterschied zu Weimar. Damals lehnte ein großer Teil der Bevölkerung und auch der Funktionsträger in Politik, Justiz und Gesellschaft nicht nur die konkreten Verhältnisse innerhalb der Republik ab, sondern die Republik, also die Staatsform und die Verfassung als solche. Das ist heute nicht der Fall. Darauf sollten wir auch immer wieder hinweisen. Wir sollten nicht den – nach meiner Einschätzung falschen – Eindruck erwecken, dass die Verfassungsfeinde in der Mehrheit seien, nur weil sie besonders lautstark oder rücksichtslos sind. Die Gefahr für unsere heutige Verfassung besteht nicht darin, dass sie zu viele Feinde hat. Eine Gefahr würde daraus erst, wenn es an „Verfassungsfreunden“ fehlen würde oder diese „Freunde“ zu passiv wären.</p>

<p>In der Sozialpsychologie wird darauf hingewiesen, dass unser Verhalten auch dadurch stark beeinflusst wird, was wir für „normal“ halten. Der Wirtschaftsnobelpreisträger für das Jahr 2017 Richard Thaler hat ausgeführt, wenn man wolle, „dass Menschen eine Norm oder Regel einhalten, [sei] es ratsam, sie darüber zu informieren (wenn es wahr [sei]), dass die meisten anderen Menschen die Regel ebenfalls befolgen“<a href="#_ftn27" name="_ftnref27">[27]</a>. So gibt es Untersuchungen, wonach man die Zahlungsmoral von Steuerpflichtigen messbar erhöhen kann, indem man säumigen Zahlern mitteilt, dass 90 Prozent der Bürger ihre Steuern bereits ordnungsgemäß und vollständig bezahlt hätten<a href="#_ftn28" name="_ftnref28">[28]</a>.</p>

<p>Ich bin kein Sozialpsychologe und kann solche Untersuchungen nicht beurteilen. Es scheint mir aber plausibel, dass es für Menschen einen großen Unterschied darstellt, ob sie sich mit ihrem Verhalten und ihren Einstellungen im Bereich des „Normalen“ befinden oder nicht. Deshalb ist es in meinen Augen Aufgabe aller Akteure in Politik, Justiz und den Medien, aber auch aller Bürgerinnen und Bürger, immer wieder deutlich zu machen, dass eine aggressive Abkehr von der Verfassung und den in ihr verkörperten Grundsätzen nicht – und ich sage natürlich: „glücklicherweise“ nicht – der Normalfall ist und die große – wenn auch oft stille – Mehrheit dies anders sieht.</p>

<p>Verfassungsfeinde hat es immer gegeben und wird es immer geben. Sie dürfen aber nicht die Deutungshoheit über die Verfassung gewinnen.</p>

<p>Wie gesagt: Die Verfassung bietet gerade auch denen einen Raum der Freiheit und Gestaltungsmöglichkeiten, die mit bestimmten Umständen unzufrieden sind. Sie kann und soll der „Kitt“ sein, der auch vermeintliche Außenseiter an die Gemeinschaft bindet. Sie verlangt aber, und das ist mein zweiter Appell, dass beim Zusammenleben und auch beim Streit ein bestimmter <strong>Grundkonsens </strong>gewahrt bleibt. Dazu gehören unter anderem die Achtung der Menschenwürde und das Einhalten rechtsstaatlicher Regeln.</p>

<p>Die Hasskultur in den sozialen Netzwerken, die abnehmende Bereitschaft zum Kompromiss und der Hang zum Rigorismus, die Verklärung der eigenen Meinung zur politischen Mission im Glaubenskrieg, die Abneigung gegen alles Unübersichtliche und Schwierige, das sich nicht mit einem Faustschlag auf den Tisch lösen lässt: All dem liegt am Ende die Frage zugrunde, wie Menschen miteinander umgehen. Lösungsansätze dafür sind ja in unseren Verfassungen durchaus angelegt: Vertritt keine Auffassungen, die die Menschenwürde antasten können. Lass jedem seine Freiheit, wenn sie anderen nicht schadet. Aber vielleicht muss man gar nicht so hoch greifen. Vielleicht reicht schon einfach eine bessere <strong>Umgangskultur</strong> im Zwischenmenschlichen. Eigentlich müssten wir uns nur auf die Tugenden und Ideale besinnen, die seit der Antike Geltung beanspruchen und sich bewährt haben: Offenheit und Aufrichtigkeit zum Beispiel, Milde, Höflichkeit und Demut. Manchmal kann es sogar eine Tugend sein, zu schweigen.</p>

<p><strong><u>(V. Schluss)</u></strong></p>

<p>Deshalb komme ich jetzt zügig zum Schluss.</p>
<p>Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wird immer wieder – und wie ich meine zu Recht – als „Hüter der Verfassung“ bezeichnet. Doch ist die Verfassung viel mehr, als eine Ansammlung von Rechtsvorschriften, über deren Einhaltung ein Gericht wachen kann und muss.</p>

<p>Sie ist, jedenfalls im günstigen Fall, ein Band, das die Bürgerinnen und Bürger zusammenhält, der „Kitt“, der ein übermäßiges Auseinanderdriften unterschiedlicher Menschen und Bevölkerungsgruppen verhindern kann. Eine Verfassungs-„Erzählung“ kann große integrative Bedeutung haben, weshalb es unverzichtbar ist, sich die Grundlagen und Kernpunkte dieser Erzählung immer wieder bewusst zu machen.</p>

<p>Ich hoffe, dass sich immer genug Menschen und Institutionen finden, die bereit sind, dieses Bewusstsein wach zu halten. Der Evangelischen Akademie Tutzing und ihrem Freundeskreis danke ich sehr, dass sie heute die Gelegenheit dazu gegeben hat.</p>

<p>Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!</p>

<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> Münchener Merkur vom 18.5.2018; das Wort taucht dort auf in einem Zitat des Pfarrers Jost Herrmann</p>
<p><a href="#_ftnref2" name="_ftn2">[2]</a> BayVGH vom 16.5.2018 – 12 N 18.9 – juris</p>
<p><a href="#_ftnref3" name="_ftn3">[3]</a> https://www.duden.de/rechtschreibung/abkanzeln</p>
<p><a href="#_ftnref4" name="_ftn4">[4]</a> Goethe, Faust. Der Tragödie erster Teil, 1808. Szene: Nacht, Faust allein in seinem gotischen Zimmer</p>
<p><a href="#_ftnref5" name="_ftn5">[5]</a> Boehme-Nessler, Rechtsstaat ohne Vertrauen, Die WELT v. 25.01.2019</p>
<p><a href="#_ftnref6" name="_ftn6">[6]</a> Durs Grünbein, Wie aus Sprache Gewalt wird, Die ZEIT v. 10.01.2019</p>
<p><a href="#_ftnref7" name="_ftn7">[7]</a> 13th Amendment section 1 to the U.S. Constitution: <em>Neither slavery nor involuntary servitude, except as a punishment for crime whereof the party shall have been duly convicted, shall exist within the United States, or any place subject to their jurisdiction</em>.</p>
<p><a href="#_ftnref8" name="_ftn8">[8]</a> Volksentscheid vom 7. Juli 1968 über den gemeinsam erarbeiteten Gesetzentwurf von 3 Landtagsfraktionen</p>
<p><a href="#_ftnref9" name="_ftn9">[9]</a> Wehrpflichtgesetz vom 7. Juli 1956, BGBl. I, S. 651</p>
<p><a href="#_ftnref10" name="_ftn10">[10]</a> Sebastian Haffner, Im Schatten der Geschichte, 2. Aufl. 1988, S. 161</p>
<p><a href="#_ftnref11" name="_ftn11">[11]</a> https://www.welt.de/politik/deutschland/article176912600/AfD-Chef-Gauland-bezeichnet-NS-Zeit-als-Vogelschiss-in-der-Geschichte.html</p>
<p><a href="#_ftnref12" name="_ftn12">[12]</a> http://www.zeit.de/2018/01/justiz-rechtsstaatlichkeit-europa-polen-tuerkei-ungarn/seite-2</p>
<p><a href="#_ftnref13" name="_ftn13">[13]</a> Eine Suspendierung der EU-Mitgliedschaft eines Staats ist nach Art. 7 EU-Vertrag möglich, wenn  ein Mitgliedstaat in schwerwiegender Weise die Grundwerte der Europäischen Union nach Art. 2 EU-Vertrag verletzt</p>
<p><a href="#_ftnref14" name="_ftn14">[14]</a> vgl. z. B. https://www.zeit.de/politik/ausland/2018-11/rechtsstaatlichkeit-eu-kommission-vorsitz-rumaenien-lagebericht-korruptionsbekaempfung</p>
<p><a href="#_ftnref15" name="_ftn15">[15]</a> zum Begriff vgl. z.B. Timothy Garton Ash im Interview mit Michael Wiederstein, https://www.insm-oekonomenblog.de</p>
<p><a href="#_ftnref16" name="_ftn16">[16]</a> vgl. die zusammenfassende Darstellung bei Voßkuhle, Rechtsstaat und Demokratie, NJW 2018, 3154</p>
<p><a href="#_ftnref17" name="_ftn17">[17]</a> Zitiert nach Zamoyski, Napoleon Ein Leben, C.H. Beck, 2018, S. 393</p>
<p><a href="#_ftnref18" name="_ftn18">[18]</a> <a href="https://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/bremen-lynchjustiz-beide-maenner-sind-unschuldig/22697648.html">https://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/bremen-lynchjustiz-beide-maenner-sind-unschuldig/22697648.html</a>;</p>
<p><a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bremen-mutmassliche-selbstjustiz-verdaechtiger-stellt-sich-a-1213117.html">http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bremen-mutmassliche-selbstjustiz-verdaechtiger-stellt-sich-a-1213117.html</a></p>
<p><a href="#_ftnref19" name="_ftn19">[19]</a> http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Frank-Walter-Steinmeier/Reden/2018/11/181101-Kaffeetafel-Chemnitz.html</p>
<p><a href="#_ftnref20" name="_ftn20">[20]</a> Einfach denken!, S. FISCHER; 1. Aufl. 2016, S. 250</p>
<p><a href="#_ftnref21" name="_ftn21">[21]</a> zitiert nach http://www.bpb.de/apuz/28290/menschenwuerde-als-massstab?p=all</p>
<p><a href="#_ftnref22" name="_ftn22">[22]</a> VerfGH des Landes Berlin vom 12.1.1993 – 55/92 – juris</p>
<p><a href="#_ftnref23" name="_ftn23">[23]</a> zu dem Fall: LG Frankfurt a.M. vom 20.12.2004 NJW 2005, 692</p>
<p><a href="#_ftnref24" name="_ftn24">[24]</a> vgl. z. B. Stenographische Berichte des Verfassungsausschuss der Bayerischen Verfassunggebenden Landesversammlung, Band I, S. 166</p>
<p><a href="#_ftnref25" name="_ftn25">[25]</a> EU will mehr Transparenz bei Glyphosat-Zulassung, https://www.derstandard.de/story/2000097889225/eu-will-transparenz-bei-glyphosat-zulassung-erhoehen</p>
<p><a href="#_ftnref26" name="_ftn26">[26]</a> BVerfG vom 24.3.2011 NJW 2001, 2069/2070</p>
<p><a href="#_ftnref27" name="_ftn27">[27]</a> Richard Thaler, Misbehaving, 2018, 2. 386</p>
<p><a href="#_ftnref28" name="_ftn28">[28]</a> https://www.zeit.de/wirtschaft/2010-05/wirtschaftswissenschaften/seite-2</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.eatutzing.de/kanzelrede-von-peter-kuespert/">Kanzelrede von Peter Küspert</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.eatutzing.de">Evangelische Akademie Tutzing</a>.</p>
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