Aktuelles Deutsche und Polen – fremde Freunde?
Er gilt als Meilenstein in den Beziehungen zwischen Deutschen und Polen nach dem Zweiten Weltkrieg: „Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit“ – kurz: der Deutsch-Polnische Nachbarschaftsvertrag. Er wurde Ende 1991 ratifiziert und trat zum 16. Januar 1992 in Kraft.
Die meisten der im Nachbarschaftsvertrag festgeschriebenen Ziele wurden erreicht: gegenseitige Annäherung, enge wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit, die polnische Mitgliedschaft in der EU. Viele Experten betrachten den Vertrag deshalb inzwischen als ein Denkmal der Rechtsgeschichte und ermuntern zu einem neuen, kühnen Blick nach vorne.
Welche künftigen Perspektiven sich heute, 25 Jahre später, im Lichte der kulturpolitischen und philosophischen Traditionen für beide Länder eröffnen, erörterte Akademiedirektor Udo Hahn in einer Podiumsdiskussion, an der der Philosoph und Publizist Prof. Dr. Marek Aleksander Cichocki sowie der Historiker Prof. Dr. Martin Schulze-Wessel beteiligt waren. Das Grußwort sprach Andrzej Osiak, Generalkonsul der Republik Polen in München.
Nachfolgend einige Eindrücke:
Foto oben rechts: Akademiedirektor Udo Hahn, Generalkonsul Andrzej Osiak, Prof. Dr. Marek Aleksander Cichocki sowie Prof. Dr. Martin Schulze-Wessel (v.l.); Foto: Schwanebeck



