
Am Ende…? Hospiz zwischen Prävention und Assistenz
02. – 03. Juni 2026
TagungInhalt
aus der WHO-Definition von Palliative Care
Die Definition der Weltgesundheitsorganisation beschreibt zwei Pole, die gegenwärtig sowohl Spannung als auch Ratlosigkeit erzeugen. Es war ein großer Gewinn in den 1990er Jahren erfolgreich für die Patientenverfügung gekämpft zu haben. Oft wurde das Sterben von Menschen unnötig und unsinnig verzögert oder gar verhindert – was meist den Wünschen Dritter und Außenstehender entsprach. Die Hospizbewegung konnte zeigen, dass Menschen gut umsorgt und in Würde sterben können und dürfen, wenn die Zeit dafür gekommen ist.
Prof. Dr. Helen Kohlen, Klinik für Palliativmedizin, Leitung des Bachelor-Studiengangs Klinische Pflegepraxis an der Uniklinik/RWTH Aachen; Sprecherin im wissenschaftlichen Beirat des DHPV
Prof. Dr. Andreas Heller, Emeritierter Professor der Abteilung für Palliative Care und Organisationsethik an der Universität Graz; Sprecher im wissenschaftlichen Beirat des DHPV
Willy Knödlseder, Vorstandsvorsitzender des BHPV; Ethikratsvorsitzender Malteser Wohnen und Pflegen in Bayern
Alexander Kulla, Leiter des stationären Hospizes der Diakonie Erlangen; Beisitzer im Vorstand des BHPV
Anreise
Diskussion mit Publikumsbeteiligung
Moderation:
Mittagessen
Kaffee im Foyer
Diskussion mit Publikumsbeteiligung
Moderation:
Zwischenreflexion: „wandernde Murmelgruppen“
Einführung
Sammlung im Plenum
Moderation:
Abendessen
Begegnungen und Gespräche in den Salons des Schlosses
Veranstaltungsleitung
Pfr.i.R. Frank Kittelberger
Freier MitarbeiterReferierende
Preise & Infos
Vortragsgebühr
(zzgl. Kaffee/Tee/Kuchen auch bei Teilnahme ohne Verpflegung)
Vollpension
Verpflegung
Auszubildende, Schüler:innen, Studierende (bis zum 30. Lebensjahr) und Arbeitssuchende erhalten eine Ermäßigung von 50 %.
Medienschaffenden wird die Tagungsgebühr erlassen, wenn der Presseausweis zusammen mit dem Auftrag zur Berichterstattung von einer ausstellungsberechtigten Organisation vor Veranstaltungsbeginn vorliegt. Eine Kopie Ihres Ausweises schicken Sie uns bitte mit Ihrer Anmeldung zu.
Wir bitten um Begleichung bei Anreise durch Barzahlung oder EC-Karte.
Bestellte und nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen können nicht rückvergütet werden.
Die Tagung wird zu einem erheblichen Teil aus Kirchensteuermitteln finanziert.
Sollten Sie an der Teilnahme verhindert sein, bitten wir bis spätestens 26. Mai 2026 um entsprechende schriftliche Benachrichtigung. Unsere Stornobedingungen entnehmen Sie unseren AGBs.
Teilnehmende Menschen mit Beeinträchtigungen mögen sich bitte direkt schriftlich an die Tagungsorganisation wenden. Die Evangelische Akademie Tutzing ist nur bedingt barrierefrei. Da der Besuch für Rollstuhlfahrer mit Begleitperson eine enorme Erleichterung darstellt, ist der Besuch für die betreffende Begleitperson ermäßigt, d.h. die Unterbringung der Begleitperson erfolgt im Doppelzimmer kostenlos. Teilnahmebeitrag und Verpflegung werden erhoben.
Der Freundeskreis der Evangelischen Akademie Tutzing fördert junge Menschen mit wenig Geld durch Bildungsstipendien, die eine kostenlose Teilnahme ermöglichen. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der zuständigen Studienleitung.
Cornelia Spehr
Telefon: 08158 / 251-126
Fax: 08158 / 99 64 0
spehr@eatutzing.de
Ort & Anreise
Evangelische Akademie Tutzing
Schlossstraße 2+4
82327 Tutzing
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
S-Bahn S6 bis Endstation Tutzing oder Regionalbahn in Richtung Garmisch bzw. Kochel. Fußweg vom Bahnhof zur Akademie: ca. 10 Minuten – Bahnhofstraße, Hallberger Allee, Hauptstraße, Schlossstraße / Marienstraße.
Mit dem Pkw
Von München auf der A95 in Richtung Garmisch bis zur Abzweigung Starnberg, von Starnberg auf der B2 bis Traubing, danach Abzweigung links nach Tutzing. Zufahrt zur Akademie über die Marienstraße, die Schlossstraße ist bis voraussichtlich 31.05.2026 gesperrt.
E-Mobilität
Die E-Ladesäulen der Akademie befinden sich auf dem Parkplatz P2. Die Karten dafür erhalten Sie an der Rezeption.
Die Akademie verfügt nur über eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen. Wir empfehlen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Tagungsgäste, die zur Anreise öffentliche Verkehrsmittel benutzen und dieses durch Vorlage ihres Fahrscheins (Mindestbetrag: 60 €) an der Rezeption nachweisen können, erhalten auf den vollen (nicht ermäßigten) Tagungsbeitrag einen Preisnachlass.
Bitte beachten Sie abweichende Regelungen bei einzelnen Sonderveranstaltungen, z.B. Tagungen im Jungen Forum, Tages- und Abendveranstaltungen oder Konzerte!