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Zum Wohle des Kindes?

26. – 28. Januar 2018

Tagung reise info Tutzing reise info Familie & Generationen, Psychologie & Lebensfragen
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Inhalt

DIE ICH RIEF, DIE GEISTER, WERD ICH NUN NICHT LOS
                                                        Johann Wolfgang von Goethe, „Der Zauberlehrling“ 1797
Gerichtliche Entscheidungen zum Lebensmittelpunkt des Kindes oder zur Regelung des Umgangs orientieren sich heute vorrangig am Kindeswohl. Ihre rechtliche Stellung hat sich geändert: Kinder haben eigene Rechte und eine eigene Vertretung vor Gericht. Der Begriff des Kindeswohls wurde aus dem eher pragmatischen und situationsspezifischen familienrechtlichen Kontext gelöst und verfassungsrechtlich aufgewertet. Die Diskussion der psychologischen Aspekte, besonders die Arbeit der psychologischen Gutachter, ist in den letzten Jahren vermehrt Thema von Kritik und Berichterstattung in den Medien geworden. Der Psychologe oder die Psychologin ist aber stets nur einer von vielen professionellen Akteuren im Familienrechtsverfahren, an dem heute zahlreiche Disziplinen beteiligt sind. Werden wir die (guten) Geister, die wir riefen, nun nicht mehr los?
Das Dilemma ist offensichtlich: Zwar ist einerseits die Rechtsposition des Kindes gestärkt worden. Das Kind ist im Verfahren nicht mehr nur Objekt, sondern erhält eine eigenständige Vertretung seiner Rechte vor Gericht (Verfahrensbeistand, ggf. Umgangspfleger). Die Bedeutung des Kindeswillens für eine gerichtliche Entscheidung hat zugenommen. Andererseits erhöht die zunehmende Fokussierung auf die Kindesinteressen den Bedarf an professionellen Akteuren, die die Belange des Kindes zu prüfen und wahrzunehmen haben. Dies kann vermehrt zu Belastungen der Kinder führen, zumal wenn diese sich in einem starken Loyalitätskonflikt befinden. Somit richtet sich das Augenmerk auf die Risiken und Nebenwirkungen, die mit dieser im Prinzip positiven Entwicklung verbunden sein können.
Diese Tagung beschäftigt sich mit den Belastungen und Risiken, die sich in den Verfahren für die Kinder ergeben können. Wir stellen die Frage, ob und wie man ihnen durch vernünftige Steuerung der interdisziplinären Lösungsbemühungen begegnen kann. Die Intention der Tagung ist es, darüber zu informieren und die damit einhergehenden ethischen Fragen in ihrer gesellschaftlichen Relevanz aufzuzeigen und zu diskutieren. Dazu laden wir die interessierte Öffentlichkeit zum Gespräch mit Experten und Expertinnen aus diesem Feld ganz herzlich in die Evangelische Akademie Tutzing ein.
Pfr. Frank Kittelberger,  Tutzing
Dr. Ulrike Haerendel, Tutzing
Prof. Dr. phil. Uwe Tewes,  Hannover
Claudia Ernestus,  Seehausen

Programm

Fr, 26.01.2018 Sa, 27.01.2018 So, 28.01.2018
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Dr. Ulrike Haerendel
Prof. Dr. phil. Uwe Tewes
Claudia Ernestus
16.00 Uhr

Anreise

18.00 Uhr

Abendessen

19.00 Uhr
Begrüßung und Einführung in die Tagung

Pfr. Frank Kittelberger & Dr. Ulrike Haerendel

19.15 Uhr
Die Last des Kindes bei der interdisziplinären Entscheidungssuche - ein kurzes Szenario zur Hinführung und Sensibilisierung
Prof. Dr. phil. Uwe Tewes
19.30 Uhr
Der familiengerichtliche Alltag im Spannungsfeld zwischen richterlicher Entscheidung und konsensualer Suche nach Lösungen
Brigitte Meyer-Wehage
20.15 Uhr
Vor- und Nachteile entscheidungsorientierter und konsensualer Vorgehensweisen bei Familierechtsverfahren aus anwaltlicher Sicht
RA Marita Korn-Bergmann
21.00 Uhr

Gespräche und Begegnungen in den Salons des Schlosses

Veranstaltungsleitung

Pfr.i.R. Frank Kittelberger
Freier Mitarbeiter
Dr. Ulrike Haerendel
Prof. Dr. phil. Uwe Tewes
Claudia Ernestus

Referierende

Claudia Ernestus, Mediatorin, Coach, Verfahrensbeistand, Heilpraktikerin für Psychotherapie, Fachjournalistin für Recht, Mediation und Psychotherapeutische Verfahren, Seehausen
Dr. phil., Dipl.-Psych. Bettina Bergau, forensische Sachverständige für Familienrechtsfragen, Beraterin, Mediatorin, München
Dr. Ulrike Haerendel, Historikerin, Studienleiterin für Soziales, Familie und Generationen, Geschlechter- und Gleichstellungsfragen,  Geschichte,  Evangelische Akademie Tutzing
Dr. Stepanka Kadera, wiss. Mitarbeiterin, Institut für Allgemeine Pädagogik und Bildungsforschung, LMU München
Dr. Sebastian Kirsch, Richter am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen
Frank Kittelberger, Pfarrer und Pastoralpsychologe, Supervisor und Gruppenanalytiker, Studienleiter für Ethik in Medizin und Gesundheitswesen, Pastoralpsychologie und Spiritual Care, Evangelische Akademie Tutzing
Marita Korn-Bergmann, Rechtsanwältin & Mediatorin, Fachanwältin für Familienrecht, Aschaffenburg
Stephan Märte, Leitung Amt für Kinder, Jugend und Familie, Garmisch-Partenkirchen
Brigitte Meyer-Wehage, Amtsgerichtsdirektorin Brake
Katrin Normann, Dipl. Soz. Päd., Sozialpädagogin in freier Praxis Familien-Notruf München e.V., München
Dr. Petra von Poten, Psychotherapeutin, Mediatorin, Verfahrensbeistand, Starnberg
Wolfgang Schäfer, Richter, Amtsgericht Lüneburg, Lüneburg
Petra Scharl, Rechtsanwältin und Verfahrensbeistand, München
Dr. Jürgen Schmid, Richter am Familiengericht, München
Dr. phil. Johannes Streif, Dipl.-Psychologe, Gutachter in Familienrechtsverfahren, München
Prof. Dr. phil. Uwe Tewes, Ehem. Direktor der Abteilung für Medizinische Psychologie an der Medizinischen Hochschule Hannover, psychologischer Sachverständiger für Familien-
gerichte; kooptiertes Vorstandsmitglied der Bayerischen Akademie für Gesundheit, Lüneburg
Dr. phil. Alfred Walter, Psychoanalytiker für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Gruppenanalytiker, Paar- und Familientherapeut, Augsburg

Ort & Infos

Evangelische Akademie Tutzing

Schlossstraße 2+4
82327 Tutzing

Kontakt

Cornelia Spehr
Telefon: 08158 / 251-126
Fax: 08158 / 99 64 0
spehr@eatutzing.de