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Baro Gabbert und Ulrike Jürschikinfo Icon© Lucas Wahl/Greenpeace / privat

Blog-Beitrag Recht in ökologischen Krisenzeiten: Hoffnungsschimmer oder Illusion?

Baro Gabbert & Dr. Ulrike Jürschik zeit info Juli 2026

Seit dem historischen „Klimabeschluss“ des Bundesverfassungsgerichts klafft eine gefährliche Lücke zwischen juristischen Vorgaben und politischer Praxis. Das gefährdet die Akzeptanz unserer Demokratie. Wie kann das Recht als Motor der sozial-ökologischen Transformation funktionieren? Die Juristinnen Baro Gabbert und Dr. Ulrike Jürschik weisen in ihrem Artikel unter anderem auf drei zentrale Hebel des Rechts hin.

Die sozial-ökologische Transformation ist politisch unter Druck geraten. Dieser tiefgreifende Umbau unserer Wirtschafts- und Lebensweise wäre notwendig, um das menschliche Zusammenleben in Einklang mit den natürlichen Kreisläufen zu bringen. In vielen Ländern hat die öffentliche Debatte über Klimaschutz an Intensität verloren, während zugleich Gerichte so viele klimabezogene Entscheidungen produzieren, wie nie zuvor. Ist das Recht also der letzte stabile Anker oder verstärkt es die Krise, indem es einen Wandel suggeriert, der faktisch nicht geschieht?

Die Situation ist sowohl spannend als auch angespannt. In der öffentlichen Debatte ist Klimaschutz als Thema leiser geworden. Gleichzeitig hat sich das Recht in den letzten Jahren intensiv der Klimakrise gewidmet: von Verfassungsgerichtsentscheidungen über Klimaschutzgesetze bis hin zu europäischer Regulierung. Was zunächst vielversprechend klingt, erzeugt auch eine sensible Spannung: Rechtliche Vorgaben können ihre Legitimität verlieren, wenn sie dauerhaft nicht von breiten gesellschaftlichen Mehrheiten getragen werden. Solche (vermeintlichen) Schieflagen nutzen oft genau jene, die den Rechtsstaat ohnehin lieber geschwächt sehen möchten.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 24. März 2021 gezeigt, was möglich ist. Das als „Klimabeschluss“ bekannt gewordene Urteil ist eine wegweisende Entscheidung zum Schutz der Freiheit junger und künftiger Generationen – kein politischer Aktivismus, sondern strukturierte Abwägung zwischen verfassungsrechtlichen Gütern. Die erforderlichen Maßnahmen sind bislang ausgeblieben. Der Expertenrat für Klimafragen hat jüngst bestätigt, dass die aktuellen Maßnahmen nicht reichen, um die Pariser Ziele zu erreichen. Zwischen dem, was das Recht vorgibt, und dem, was politisch umgesetzt wird, klafft eine Lücke – und das untergräbt die Glaubwürdigkeit beider Gewalten. Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung unter geänderten gesellschaftlichen Vorzeichen weiterentwickelt.

Eine zentrale Rolle in der sozial-ökologischen Transformation

Dabei stünde es den Regierenden gut zu Gesicht, endlich Konzepte zu erarbeiten, die nicht immer wieder vom Verfassungsgericht überprüft werden müssten. Auch, weil der Rechtsstaat gerade von einigen Kräften massiv und gezielt in seiner institutionellen Glaubwürdigkeit und in seiner demokratischen Verankerung angegriffen wird. Das ist auch deshalb problematisch, weil Rechtsstaat und Recht in der sozial-ökologischen Transformation eine zentrale Rolle spielen: durch Gerichte, die Klimaklagen ermöglichen, durch Verwaltungsverfahren, die Partizipation strukturieren und durch Verfassungsgarantien, die Rückschritte und soziale Schieflagen verhindern oder zumindest abmildern.

Dabei kann Recht verschiedene Beiträge zur Transformation leisten. Drei davon möchten wir hervorheben.

Erstens verankert Recht Ziele und Leitbilder. Artikel 20a des Grundgesetzes, das Pariser Klimaschutz-Übereinkommen und das Bundesklimaschutzgesetz haben den rechtlichen Rahmen geschaffen, der die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2021 erst ermöglicht hat.

Zweitens verteilt Recht Ressourcen: Klagerechte ermöglichen strategische Prozessführung, rechtliche Rahmensetzung kann Innovationslogiken fördern, Experimente ermöglichen und Allianzenbildung stärken und, ebenso zentral, transformationshindernde Praktiken begrenzen. Gleichzeitig wird Recht von blockierenden Kräften genutzt: Klimaaktivismus gerät durch SLAPPs (Einschüchterungsklagen) unter Druck. Diese Ambivalenz ist real.

Drittens stellt Recht Aushandlungsräume bereit: Gerichtsverfahren und Verwaltungsprozesse sind Arenen, in denen gesellschaftliche Konflikte ausgetragen werden können, ohne dass Fronten verhärten (müssen). Aber dieser Raum ist nicht neutral. Recht reproduziert die Machtverhältnisse, unter denen es entstand – das Grundgesetz ist ohne Rücksicht auf ökologische Herausforderungen verfasst worden, Verfassungsänderungen kommen selten vor und die Mechanismen des Rechtsstaats reagieren auf gesellschaftliche Realitäten, sie erzeugen sie nicht. Wer auf Recht setzt, muss wissen: Es neigt zum Kompromiss, zur schrittweisen Lösung.

Ein weiterer Aspekt, der Akzeptanz und Vertrauen in das Recht beeinflusst, ist seine Zugänglichkeit. Gerichtsverfahren sind oft kompliziert und teuer. Besonders jene, die am stärksten von ökologischen oder anderen Krisen betroffen sind, können ihre Rechte häufig nicht angemessen verteidigen. Wenn Menschen Recht haben und es trotzdem nicht durchsetzen können, ist das potenziell demokratiegefährdend.

Um den Rechtsstaat als Grundlage für die sozial-ökologische Transformation zu stärken, sollten Menschen positive Erfahrungen mit ihm machen. Denkbar wären hier beispielsweise verbesserte Zugangsbedingungen wie vereinfachte, zügige, digitale Verfahren oder finanzielle Unterstützung.

Muss das Recht sich selbst verwandeln?

Das meint explizit nicht nur klimarechtliche Fragen oder Verfahren, sondern Berührungspunkte mit dem Rechtsstaat jedweder Art. Ein insgesamt größeres Vertrauen in den Rechtsstaat dürfte das Phänomen verringern, dass Menschen bei einer materiell unlieben Entscheidung gleich den Staat als Ganzes in Frage stellen. Das gilt insbesondere dann, wenn Menschen anderswo positive Erfahrungen mit dem Rechtsstaat gemacht haben. Menschen, die mit ihm arbeiten – Juristinnen und Juristen, Politiker:innen oder Menschen, die öffentlich über rechtliche Fragen sprechen, tragen eine besondere Verantwortung, diese Grundakzeptanz zu stärken.

Muss das Recht sich also selbst verwandeln? Reicht es, vorhandenes Recht besser zu nutzen – oder können wir das Recht selbst neu denken? Die zweite Antwort scheint plausibel angesichts der Tatsache, dass das Recht anthropozentrisch angelegt ist. Es schützt Menschen und menschliche Interessen, nicht Ökosysteme um ihrer selbst willen. Neue Rechtsfiguren wie Eigenrechte der Natur, sind nicht nur symbolischer Natur: Sie brechen mit dem Anthropozentrismus des bisherigen Rechts. Ähnliches gilt für die Idee, das Recht selbst und Rechtsgüter als Commons zu verstehen – also als gemeinsam verwaltetes Gut, das nicht Eigentum eines Expertentums ist, sondern kollektiv gestaltet wird.

Zugleich brauchen grundlegende Transformationen des Rechts Zeit, die wir beim Klimaschutz nicht haben. Es spricht viel dafür, beides gleichzeitig tun: das vorhandene Recht nutzen und langfristig an neuen Rechtsfiguren arbeiten. Das geht über das rein Juristische hinaus: Die Arbeit betrifft auch Zivilgesellschaft, soziale Bewegungen, kollektiven Druck. Ohne Menschen, die sich für Veränderung begeistern, verstaubt auch die schönste juristische Idee nur in einer Schublade.

Recht ist ein zentraler Hebel für die Transformation – einer unter vielen. Der Rechtsstaat sichert oft nur ein Minimum ab. Echte Transformation braucht Visionen, die darüber hinausgehen. Diese Visionen entstehen nicht allein in Gerichtssälen – sie entstehen dort, wo Menschen ihre je eigene Fachexpertise in den Dienst des Wandels stellen. Genau dazu ermutigen die For-Future-Bewegungen : Psychologists for Future kümmern sich unter anderem um die psychische Gesundheit von Aktivistinnen und Aktivisten, Architects for Future treiben den Wandel in Baubranche und Städtebau voran, Health for Future verbindet Gesundheits- und Umweltfragen. Das sind keine Nebenschauplätze – das ist die Transformation selbst, die in vielen Räumen gleichzeitig stattfindet.

Hinzu kommt: Der Rechtsstaat ist keine Selbstverständlichkeit. Er muss täglich verteidigt werden, auch von denen, die seine Defizite kennen und benennen. Das gilt für Juristinnen und Juristen genauso wie für alle anderen, die mit ihm arbeiten. Hoffnungsschimmer oder Illusion? – Beides. Eine Illusion wäre es, im Recht – oder in irgendeiner einzelnen Disziplin – die einzige Lösung zu sehen. Recht bleibt überall dort ein Hoffnungsschimmer, wo Menschen ihre Expertise entschlossen und kreativ einsetzen, um soziale Bedürfnisse zu erfüllen und unsere Lebensgrundlagen zu schützen.

Hinweis

Beide Autorinnen sind vom 16.10. – 18.10.2026 anlässlich der Tagung „Recht in ökologischen Krisenzeiten“ Gast in der Evangelischen Akademie Tutzing. Alle Informationen zu weiteren Referierenden, Programm und Anmeldung finden sich unter diesem Link

Zu den Autorinnen

Baro Gabbert ist Juristin und Sprecherin bei Greenpeace. Dr. Ulrike Jürschik ist ebenfalls Juristin und Vorsitzende von Lawyers for Future.

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